Alle Menschen- und Bürgerrechte gelten uneingeschränkt auch für Menschen mit Behinderungen. Das ist nun auch für Deutschland völkerrechtlich verbindlich, wo am heutigen Donnerstag die UN-Behindertenkonvention in Kraft tritt. Als Vertragsstaat verpflichtet sich die Bundesrepublik, allen Behinderten eine gleichberechtigte Teilhabe an Arbeit, Beruf und Gesellschaft zu ermöglichen.
Der Schlüsselbegriff dazu heißt "inclusion". In der Originalfassung der Konvention bedeutet das: "Einschluss von Anfang an". Die deutsche Übersetzung verwendet den Begriff "Integration", was Behinderte und ihre Verbände als abschwächende Bezeichnung kritisieren. Mit Folgen zum Beispiel für die Bildungspolitik: Integration werde nicht als Pflicht zum gemeinsamen Lernen in einer Regelschule für alle interpretiert, monieren sie. Genau darauf aber kommt es ihnen an.
Die Kritiker trösten sich mit der Feststellung, dass im Zweifel die Formulierungen in der offiziellen englischsprachigen Originalfassung vor Gericht gültig sind. Und einklagen können behinderte Menschen alle in der Konvention garantierten Rechte bei den Gerichten. Wenn sie den Rechtsweg in Deutschland ausgeschöpft haben und sich im Nachteil wähnen, können sie sich nun an einen Beschwerdeausschuss der Vereinten Nationen wenden. Er wurde für die Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Behindertenkonvention in Genf eingerichtet und entscheidet endgültig.
Barrieren und Vorurteile sind die größten Hindernisse für eine "inklusive" Gesellschaft. Deshalb fordert die Konvention die rasche Beseitigung dieser Hindernisse - dabei geht es um Gebäude und Verkehrsmittel ebenso wie um Waren und Dienstleistungen. Und damit Vorurteile gar nicht erst entstehen, sollen Behinderte und Nichtbehinderten zusammen aufwachsen. Gemeinsame Bildung inklusive.