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Urteil: Polizei darf Demonstranten nicht filmen

Die Videoüberwachung einer Anti-Atom-Demonstration in Münster war rechtswidrig. Der Kamera-Einsatz sei nur bei Anhaltspunkten für eine erhebliche Gefährdung rechtens, urteilt das dortige Verwaltungsgericht.

Castorgegner bei einer Demonstration vor dem Atommüllzwischenlager Gorleben (Archivbild).
Castorgegner bei einer Demonstration vor dem Atommüllzwischenlager Gorleben (Archivbild).
Foto: ddp

Münster. Die Polizei darf friedliche Demonstranten nicht filmen. Die Videoüberwachung einer Anti-Atom-Demonstration im Juni 2008 sei "rechtswidrig" gewesen, urteilte das Verwaltungsgericht Münster am Freitag nach Angaben eines Sprechers.

Der Kamera-Einsatz sei nur bei Anhaltspunkten für eine erhebliche Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung rechtens. Der Veranstalter der Demonstration hatte gegen das Land Nordrhein-Westfalen geklagt.

Am 4. Juni 2008 hatten rund 70 Atomkraftgegner in Münster gegen die Durchfahrt eines Uranmülltransportes von der Urananreicherungsanlage Gronau zur Endlagerung nach Russland demonstriert. Dabei hatte die Polizei die Demonstration sowie einzelne Kundgebungsredner während der gesamten Versammlung mit einem Kamerawagen von vorne gefilmt.

Die Demonstration war aber völlig friedlich verlaufen. (ddp)

(AZ: 1 K 1403/08)

Datum:  21 | 8 | 2009
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