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Verbrannt in der Zelle: Prozess um Jallohs Tod wird neu aufgerollt

Vor fünf Jahren verbrannte Oury Jalloh im Dessauer Polizeigewahrsam - jetzt wird der Fall neu aufgerollt. Der Bundesgerichtshof hebt mit der Entscheidung den Freispruch für einen Polizeibeamten auf, der aus rein formalen Gründen fiel. Von Jörg Schindler


Foto: ddp

Dessau. Der Prozess um den Tod des afrikanischen Asylbewerbers Oury Jalloh in einer Dessauer Polizeizelle muss neu aufgerollt werden. Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe am Donnerstag entschieden. Der BGH hob den Freispruch des Landgerichts Dessau-Roßlau für einen Polizeibeamten auf, der am Todestag Dienstgruppenleiter im Dessauer Polizeirevier war. Der Asylbewerber aus Sierra Leone war am 7. Januar 2005 bei einem Brand in seiner Gewahrsamszelle an den Folgen eines Hitzeschocks gestorben.

Die Staatsanwaltschaft hatte dem Polizisten Körperletzung mit Todesfolge vorgeworfen. Aus ihrer Sicht hatte er nicht schnell genug auf das Signal des Feuermelders in Jallohs Zelle reagiert.

Kerzen und Blumen für Oury Jalloh vor dem Polizeirevier Dessau in dem der Asylbewerber aus Sierra Leone verbrannte (Archivbild).
Kerzen und Blumen für Oury Jalloh vor dem Polizeirevier Dessau in dem der Asylbewerber aus Sierra Leone verbrannte (Archivbild).
Foto: ddp

Die Vorgeschichte: Am Morgen des 7. Januar 2005 begegnen drei Frauen der Dessauer Stadtreinigung vor dem Restaurant Kartoffelwaage einem betrunkenen Mann. Der 36-Jährige nuschelt etwas von einem Handy, das er verloren habe, er will telefonieren, also bedrängt er die Frauen - solange, bis sie sich bedroht fühlen und die 110 wählen. Dann kommt die Polizei.

Die Streifenbeamten nehmen den Asylbewerber aus Westafrika mit aufs Revier. Weil er sich wehrt, bringen sie ihn in den Gewahrsamtrakt im Keller, wo sie ihn mit Händen und Füßen an eine Matratze schnallen. Gegen neun Uhr verlassen die Polizisten Zelle 5. Rund drei Stunden später ist Oury Jalloh tot. Verbrannt.

Am 8. Dezember 2008 beendet das Landgericht Dessau mit einem furiosen Urteilsspruch den Prozess gegen zwei Polizisten im Fall Oury Jalloh. Er sei selten so konsequent und dreist von Beamten belogen worden, zürnt Richter Manfred Steinhoff.

Polizisten hätten die Wahrheit wie in einer "Bananenrepublik" gebeugt, sich ein ums andere Mal selbst widersprochen, eine Aufklärung unmöglich gemacht. "Dieses Verfahren ist gescheitert", schnaubt Steinhoff, bevor er die Angeklagten aus formalen Gründen freispricht. Das Urteil löst Tumulte aus. Ob es Bestand hat, das wird sich nun - auf den Tag genau fünf Jahre nach Jallohs Tod - zeigen.

Am Donnerstag befand der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe: Zumindest der Prozess gegen den damaligen Dienstgruppenleiter Andreas S. muss neu aufgerollt werden. So wollte es die Staatsanwaltschaft Dessau, so wollen es die Angehörigen und Freunde von Oury Jalloh. Flüchtlingsinitiativen vermuten bei dem Vorfall einen fremdenfeindlichen Hintergrund.

Nebenklage-Vertreter Ulrich von Klinggräff erwartet "ein zähes Ringen um die Wahrheit". Dass diese aber jemals ans Licht kommen wird, ist zumindest fraglich. Was am 7. Januar 2005 im Polizeirevier Dessau geschah, könnten nur die damals beteiligten Polizisten offenbaren. Diese aber zeigten bereits im ersten, länger als ein Jahr dauernden Prozess ein außerordentlich merkwürdiges Verständnis von Aufklärungsarbeit. Schon früh hatte Richter Steinhoff gedroht, er werde prozessieren, "bis einer umfällt". Es fiel aber keiner um.

Im Kern ging es seinerzeit weniger um Frage, wie ein sturzbetrunkener Mann, der erst gründlich durchsucht, dann an Händen und Füßen an eine Pritsche gefesselt wurde, sich selbst verbrennen kann. Nach mehreren Gutachten kam das Gericht zu dem Schluss, dass dies zumindest nicht auszuschließen sei.

Viel intensiver befasste sich die Kammer im Anschluss mit der Frage, ob der diensthabende Polizist Andreas S., der den Feueralarm ignorierte, Jalloh rechtzeitig hätte retten können. Mit großer Akribie mühte sich die Kammer, den Ablauf der Ereignisse zu rekonstruieren - scheiterte dabei aber an der "Blockadepolitik und Wagenburgmentalität der Dessauer Polizisten", so Anwalt von Klinggräff.

Hauptzeugin knickte ein

So machte etwa die Hauptbelastungszeugin Beate H., die mit S. im selben Raum Dienst hatte, vor Gericht einen vollständigen Rückzieher. Warum, konnte nie geklärt werden. Es kam aber heraus, dass Vorgesetzte die Polizeizeugen ins Revier beordert hatten. Was besprochen wurde, daran erinnerte sich niemand mehr. Wie Jalloh an ein Feuerzeug kommen konnte und warum es auf der ersten Asservatenliste nach dem Brand fehlte: Keiner wusste es zu erklären. "Das hat mit Rechtsstaat nichts mehr zu tun", resignierte am Ende Richter Steinhoff.

So offensichtlich mauerten die Polizisten, dass sich mehrere von ihnen ein Ermittlungsverfahren einhandelten. Angeklagt aber wurde bis heute niemand. (mit ddp)

Autor:  Jörg Schindler
Datum:  7 | 1 | 2010
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