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Voraussetzung ist die Freiwilligkeit: Papst kann zurücktreten

Die Wahrscheinlichkeit, dass Benedikt XVI. seinen Kritikern die Freude macht, vorzeitig abzutreten, kann getrost mit null angegeben werden. Grundsätzlich möglich wäre jedoch eine Abdankung des katholischen Kirchenoberhaupts. Von Dominik Straub


Foto: dpa

Rom. Die Wahrscheinlichkeit, dass Benedikt XVI. seinen Kritikern die Freude macht, vorzeitig abzutreten, kann getrost mit null angegeben werden. Grundsätzlich möglich wäre jedoch eine Abdankung des katholischen Kirchenoberhaupts. Rechtlich geregelt ist der Amtsverzicht des Papstes im Canon 332 des kanonischen Rechts. Dort heißt es wörtlich: "Falls der Papst auf sein Amt verzichten sollte, ist zur Gültigkeit verlangt, dass der Verzicht frei geschieht und hinreichend kundgemacht, nicht jedoch, dass er von Irgendwem angenommen wird."

Die Freiwilligkeit und die Bekanntgabe sind somit die einzigen Bedingungen für die Gültigkeit eines Amtsverzichts. Rücktritte von Päpsten sind in der bald zweitausendjährigen Geschichte der katholischen Kirche indessen höchst selten - normalerweise wird der Heilige Stuhl durch den Tod des Amtsinhabers vakant. Ein wirklich freiwilliger Papstrücktritt ist nur aus dem Jahr 1294 bekannt, als Papst Coelestin V. nach nur sieben Monaten wieder abdankte. Der schon über 80 Jahre alte Einsiedlermönch aus den Abruzzen wollte die Wahl zunächst gar nicht annehmen, war in der Folge von der Bürde des Amtes überfordert und tauschte die Papstgewänder wieder gegen die Mönchskutte.

Die Rehabilitierung des Holocaust-Leugners Richard Williamson hat weltweit einen Sturm der Entrüstung ausgelöst. Diese Entscheidung von Papst Benedikt XVI. ist nach wie vor umstritten.
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Foto: ap

Die übrigen Papstrücktritte erfolgten auf mehr oder weniger sanften Druck: Im Jahr 235 legte Papst Pontianus, den der Römer Soldatenkaiser Maximinus Thrax in die Bergwerke von Sardinien verbannt hatte, sein Amt nieder. Dasselbe tat der auf der Insel Ponza gefangen gehaltene Papst Silverius im Jahr 537. Papst Johannes XVIII. zog sich kurz vor seinem Tod im Jahr 1007 in die Römer Abtei St. Paul zurück; ob er sein Amt niederlegte, ist unklar. Der letzte Papst, der abdankte, war Gregor XII. in der Zeit des großen abendländischen Schismas. Er wurde 1415 während des Konzils von Konstanz im Streit mit Gegenpäpsten zum Rücktritt gezwungen.

Joseph Ratzinger - Papst Benedikt XVI.

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Autor:  DOMINIK STRAUB
Datum:  2 | 2 | 2009
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