Karlsruhe. Ein breites Bündnis aus FDP, Grünen und Datenschutzbeauftragten hat am Dienstag vor dem Bundesverfassungsgericht beantragt, die Vorratsdatenspeicherung komplett für verfassungswidrig und nichtig zu erklären. Volker Beck (Grüne) sprach vor dem Ersten Senat in Karlsruhe von der bedeutendsten Entscheidung seit dem Volkszählungsurteil von 1983.
Der Alt-Liberale Burkhard Hirsch forderte die Bundesverfassungsrichter auf, einen "Dammbruch" zu verhindern. Erstmals würden ohne jeden Verdacht die Telefonverbindungsdaten aller Bürger ein halbes Jahr lang bei den Unternehmen gespeichert werden. Wenn das zulässig sei, könne demnächst auch der Kauf von Flugtickets registriert werden oder das Ausleihen von Büchern. "Wo ist dann noch die Grenze?", fragt Hirsch.
Der Erste Senat verhandelte am Dienstag nicht über alle Verfassungsbeschwerden, die rund 35.000 Bürgerrechtler gegen das Vorratsdatenspeicherungsgesetz vom 1. Januar 2008 eingelegt haben. Vielmehr wurden drei Verfassungsbeschwerden von insgesamt 65 Beschwerdeführern exemplarisch ausgewählt, darunter auch die von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger.
Da die FDP-Politikerin inzwischen Bundesjustizministerin geworden ist, kam es zu der einmaligen Situation, dass sie sozusagen gegen sich selbst klagte. Denn die Bundesregierung verteidigte in Karlsruhe das Vorratsdatenspeicherungsgesetz als verfassungsgemäß, das noch die große Koalition verabschiedet hatte. Leutheusser-Schnarrenberger ließ vor dem Bundesverfassungsgericht von ihrer Staatssekretärin erklären, dass sie aufgrund dieser "besonderen Situation" nicht in Karlsruhe erscheinen werde.
Mehr als die Polizei erlaubt
Die Kritik der Beschwerdeführer ist grundlegend. Sie wehren sich nicht nur gegen den Zugriff auf die Daten - also dagegen, dass sich Staatsanwaltschaften und Geheimdienst zur Strafverfolgung oder Gefahrenabwehr die Telefondaten überspielen lassen können. Sie wollen bereits die halbjährige Speicherung verhindern.
Dass die Inhalte von Telefongesprächen nicht erfasst werden, sehen sie nicht als ausreichenden Schutz an. Denn bereits aus Informationen, wer mit wem wie oft und wie lange telefoniert hat, könnten umfassende Persönlichkeitsbilder erstellt werden. Constanze Kurz vom Chaos Computer Club verwies darauf, dass allein aus Verbindungsdaten auf politische oder persönliche Beziehungen geschlossen werden könne. Dieses Wissen würde zum Beispiel der Polizei erlauben, vor Demonstrationen gegen mutmaßliche Organisatoren vorzugehen.
Zudem seien Bewegungsprofile immer einfacher zu erstellen, da bei Handys, SMS-Nachrichten oder mobilen Internet-Verbindungen stets auch der Standort registriert werde. Die Lokalisierung sei inzwischen technisch so weit fortgeschritten, dass man sogar die Etage des Kaufhauses bestimmen könne, aus der telefoniert werde, erklärte Constanze Kurz .
Möglicher Konflikt mit Europa
Würde Karlsruhe bereits die Speicherung von Telefonverbindungsdaten stoppen, käme das Gericht allerdings in Konflikt mit dem Europarecht. Denn die Vorratsdatenspeicherung geht auf die EU-Richtlinie von 2006 zurück, der Deutschland zustimmte.
Nach den Anschlägen von Madrid forderte der Rat, dass die Telefonunternehmen in Europa alle Telefonverbindungsdaten sechs Monate speichern, so dass bei schweren Straftaten zugegriffen werden kann.
Wäre schon die Richtlinie ein Verstoß gegen europäische Grundrechte, müsste sie das Bundesverfassungsgericht dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorlegen. Das regte der Grünen-Politiker Volker Beck in Karlsruhe auch ausdrücklich an. Der Erste Senat solle eine Vorlage an das Luxemburger Gericht machen, schlug Beck vor. Es könne dabei mit guten Argumenten den EuGH davon überzeugen, dass die Richtlinie das europäische Grundrecht der freien Telefonkommunikation verletze.
Da der Erste Senat diesem Punkt nur geringe Zeit einräumte, halten es Beobachter für unwahrscheinlich, dass Karlsruhe den Weg nach Luxemburg gehen wird. Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier betonte zudem mehrfach, dass nicht der Staat die Verbindungsdaten von Telefongesprächen und SMS-Mitteilungen speichere, sondern die Unternehmen. Auch der Vertreter der Bundesregierung, Professor Christoph Möllers, bestritt die Möglichkeit zur Erstellung von Lebensprofilen durch Telefonverbindungsdaten. Das Gesetz schaffe einen angemessenen Ausgleich zwischen Sicherheit und Freiheit.
Als problematischer wurde die Datensicherheit in den Unternehmen bei der Verhandlung in Karlsruhe beurteilt. Zudem ging Deutschland über die EU-Richtlinie hinaus und ermöglichte den Zugriff der Strafverfolger auf die Telefondaten auch bei leichteren Straftaten. Bereits im März 2008 hatte das Bundesverfassungsgericht diese Möglichkeit im Eilverfahren massiv eingeschränkt. Dies könnte nun auch im endgültigen Urteil festgelegt werden. Das Urteil wird in etwa drei Monaten erwartet.