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Türkei

Kein Rückschritt, sondern Fortschritt

Eines von vielen zu schützenden Grundrechten: Was der Kopftuchstreit für die Türkei wirklich bedeutet. Von Seyla Benhabib
Unter den muslimischen Gesellschaften ist die moderne Türkei einzigartig. Sie ging aus dem Zusammenbruch des Osmanischen Reiches als Nationalstaat hervor und ist seit 1923 eine demokratische Republik. Bestand im Osmanischen Reich, wo der Sultan gleichzeitig Kalif war, noch eine enge Verbindung von Kirche und Staat, entschied sich die Türkei für die Privatisierung des muslimischen Glaubens, als sie 1924 das Kalifat abschaffte und den Weg des Liberalismus und republikanischen Säkularismus einschlug.

Die revolutionäre Ideologie der Gründer der modernen Türkei, der Kemalismus, sah gleichzeitig ein großes Maß an Verfügungsgewalt des Staates über Religion, Wirtschaft und Gesellschaft vor. Obwohl der Glaube zur Privatangelegenheit geworden war und der Staat sich des theologischen Vokabulars entledigt hatte, wurde der Islam als die offizielle Religion der türkischen Gesellschaft anerkannt.

Die türkische Form des Laizismus ist insofern einzigartig, als dass der Staat weiterhin Kontrolle über religiöse Angelegenheiten ausübt: Die vielen muslimischen Geistlichen werden in staatlich geförderten Hochschulen ausgebildet. In den letzten drei Jahrzehnten ist dieses System jedoch immer mehr ins Wanken geraten, wobei deutlich wird, dass die soziologischen Barrieren zwischen Staat und Religion, die die kemalistischen Revolutionäre für die türkische Republik errichteten, nicht so stabil sind wie erwartet.

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Im Februar 2008 beschloss die türkische Regierungspartei AKP eine Gesetzesreform hinsichtlich des Kopftuch- und Turbanverbots an Universitäten. Im Juni lehnte das türkische Verfassungsgericht die Reform ab mit der Begründung, sie sei konträr zur herrschenden säkularen Staatsform. Gegner der AKP versuchten, die Partei mit der gleichen Begründung verbieten zu lassen.

Der Angst und den Erwartungen vieler zum Trotz entschied das Gericht im August gegen ein Verbot der AKP, verurteilte die Partei aber zu einer Geldstrafe wegen Aktivitäten gegen die säkulare Ordnung. Ungeachtet dieses wackligen Kompromisses lohnt es sich, die angestrebte Gesetzesreform zur Abschaffung des Kopftuchverbotes genauer zu betrachten.

Anfänglich betraf die Reform des türkischen Grundgesetzes neben den Artikeln 10 und 42 auch den berüchtigten Artikel 301 gegen die "Verunglimpfung des Türkentums", der von vielen Nationalisten und ultra-nationalistischen Staatsanwälten benutzt wird, um gegen liberale Schriftsteller und Intellektuelle vorzugehen.

Dieser Teil der Reform wurde jedoch gleich wieder zurückgenommen, und so bleibt einer der antidemokratischsten und antiliberalsten Artikel der türkischen Verfassung weiterhin in Kraft. Die Änderungen an Artikel 10 und 42 der Verfassung erschienen dagegen unbedeutend, waren es aber ganz und gar nicht.

Im Artikel 10 ("Gleichheit vor dem Gesetz") steht: "Alle sind, ungeachtet ihrer Sprache, ihrer Rasse, ihres Geschlechtes, ihrer politischen Gedanken, Weltanschauung, Religion, Ordenszugehörigkeit und anderer Eigenschaften vor dem Gesetz völlig gleich. Frauen und Männer genießen dieselben Rechte. Der Staat ist verpflichtet, für die Umsetzung dieser Gleichheit zu sorgen."

Die Änderung wurde im vierten Absatz vorgenommen, in dem es früher hieß: "Staatsorgane und Behörden müssen bei der Ausübung ihrer Aufgaben dem Gleichheitsprinzip gemäß handeln." In der neuen Fassung wurde nach "Aufgaben" ein "und allen Tätigkeiten im Bereich des öffentlichen Dienstes" eingefügt. Das türkische Parlament erhielt somit das Prinzip der Gleichheit aufrecht; sowohl Geschlechterdiskriminierung war gesetzeswidrig als auch Diskriminierung wegen Sprache oder ethnischer Herkunft.

In der Türkei, wo etwa 15 Millionen Kurden leben, die sowohl Türkisch als auch ihre eigene Sprache sprechen, war diese Bestätigung der Verfassung durch das Parlament in mehrfacher Hinsicht von Bedeutung. Falls einige Funktionäre in der AKP und andere die Hoffnung hegten, dass eines Tages in der Türkei die Scharia wieder eingeführt würde und damit auch die Ungleichheit der Geschlechter vor dem Gesetz, müssten sie sich jetzt gegen ihre eigene Gesetzesschreibung stellen.

Ironischerweise war es das egalitäre und republikanische Erbe des Kemalismus, das im Parlament (das zum größten Teil aus Muslimen besteht) zu einer bekräftigenden Neuformulierung der Gleichheit aller türkischen Bürger vor dem Gesetz und den Einrichtungen des öffentlichen Dienstes führte.

Die Erweiterung des Artikels 10 hatte noch andere Auswirkungen: Wenn die Diskriminierung wegen der Religionszugehörigkeit gegen türkisches Gesetz verstößt, bedeutet das nicht, dass an einer türkischen Universität ein jüdischer Student, der seine Jarmulke trägt, oder ein katholischer Student mit einem Kreuz um den Hals genauso vom Gesetz geschützt werden wie ein türkisches Mädchen mit ihrem Kopftuch? Und wenn nicht, warum nicht? Und wie verhält es sich mit dem Umstand, dass seit Jahr und Tag viele der Verwaltungsposten in den türkischen Behörden nicht-muslimischen Bürgern als Berufswahl nicht zugänglich sind?

Bis jetzt sind solche Fälle noch nicht vor Gericht gebracht worden, aber das könnte sich bald ändern. Der Artikel 10 birgt also viele unerwartete Möglichkeiten, die weit über die Aufhebung des Kopftuchverbotes hinausgehen.


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Dokument erstellt am 01.10.2008 um 17:04:02 Uhr
Letzte Änderung am 05.10.2008 um 17:12:42 Uhr
Erscheinungsdatum 02.10.2008
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