Es ist ein seltsames Phänomen, wenn kulturelle Errungenschaften, die in einem langen Kampf institutionalisiert worden sind, kampflos preisgegeben werden sollen - bloß weil angeblich die Kräfteverhältnisse so sind, dass man ein wenig Mut zusammennehmen muss, gegen die Einkassierung aufzustehen.
Wären die Interessenvertreter im Bereich der Sozialversicherungssysteme genauso lethargisch wie die Autoren und Verlage im Zusammenhang der aktuellen Urheberrechtsfragen, es gäbe schon lange keine Krankenversicherung mehr.
Für das Urheberrecht und das aus ihm abgeleitete Verwertungsrecht an künstlerischen und wissenschaftlichen Werken ist in Deutschland seit Mitte des 18. Jahrhunderts gestritten worden, und die Künstler (und in ihrem Windschatten: die Wissenschaftler) haben schließlich mit nach wie vor gültigen und plausiblen Gründen eine Rechtsform durchsetzen können, die die Bedingungen dafür schafft, von den Erträgen kreativer Produktion leben zu können.
Ginge es um Zölle auf Bier oder Weißkraut,
schon längst wäre das schützenswerte geschützt!
Nun ist durch das Internet und seine scheinbar grenzenlose Verfügbarmachung von Informationen (und die in ihr zu konstatierende bedingungslose Gier, sich solche Informationen zu verschaffen) eine Situation eingetreten, die, will man nicht jeden Gedanken an die Produktion von neuem Kulturgut ad acta legen, eine politische Regelung auf höchster Ebene an sich zwingend notwendig macht.
Wenn prominente Bibliotheksleiter so tun, als sei die Kooperation mit (nicht die Kritik an) Google alternativlos, so ist das bestenfalls gedankenlos, schlimmstenfalls bekennende Prostitution; wenn Verlagsvertreter ins selbe Horn tuten und so tun, als handle es sich hier um eine technische Entwicklung, die man ohnedies nicht aufhalten könne, und nicht um eine in jeder Hinsicht politische Frage, so sind sie schlicht zu faul, für ihre Interessen zu kämpfen und gerade dadurch entziehen sie diesen Interessen die Legitimation.
Zum Autor
Roland Reuß lehrt Neuere deutsche Literaturwissenschaft an der Universität Heidelberg. Er hat unter anderem die Werke von Heinrich von Kleist und Franz Kafka im Stroemfeld Verlag herausgegeben.
Es ist ihre Aufgabe, die Interessen der in diesem Land kreativ Arbeitenden zu schützen und dafür zu sorgen, dass - im Falle der dauernden Urheberrechtsverletzungen durch GoogleBooks - die bewusste oder bewusst in Kauf genommene Aushöhlung anderer Rechtssysteme als das amerikanische es ist, aufhört. Ginge es um Zölle auf Bier oder Weißkraut, schon längst wäre Tacheles geredet, das Schützenswerte wäre geschützt gewesen.
Nicht so im Fall von Literatur. Man kann den Eindruck gewinnen, dass der Sektor der literarischen Produktion von Regierungsvertretern (und zwar EU-weit) so gering geschätzt wird, dass sie es nicht der Mühe wert finden, eine scharf umrissene Position in dieser Angelegenheit auszubilden und dann auch in Verhandlungen durchzusetzen. Diese Haltlosigkeit ist nicht hinnehmbar.
Ob in Deutschland unter vernünftigen Bedingungen geschrieben werden kann, wer den Mehrwert dieses Schreibens abschöpft und wo diese Abschöpfung stattfindet, sind mindestens so vitale Fragen des Staatswesens wie die nach der Sicherstellung der nächsten Erdgaslieferungen oder (hier ist die Politik ja immer besonders engagiert) nach der nächsten Olympiade auf deutschem Boden.
Bei Googe existiert längst eine Kampfkasse
für die Kolateralschäden an der Kultur
Worum geht es? Es geht um den gewaltsamen Versuch, ein in einem langen Prozess erstrittenes Verfügungsrecht durch einfaches Verfahren in ein bloßes Einspruchsrecht zu transformieren und dabei entstehende Kollateralschäden durch ridiküle finanzielle Zahlungen abzugelten.
Dabei geht Google immer schamloser zu Werke und enteignet kollektiv die europäische Produktion an Büchern ihrer spirituellen und materiellen Basis. Damit meine ich nicht nur etwa einen Fall wie den, dass ich auf dem Server von GoogleBooks vor einem Vierteljahr auf den vollständig eingescannten, mit OCR-Software behandelten Briefband unserer Kleist-Ausgabe (Briefe 1, 1793-1801) stieß. Hier konnte man bei der geistlosen Art, die solchem Freibeutertum eigen zu sein scheint, noch annehmen, dass der Titel für das Erscheinungsjahr genommen wurde - einen Klett-Cotta-Band Goethe erblickte ich ebenda als so genannten Volltext mit dem Erscheinungsjahr 1693!.
Aber diese Großzügigkeit hat Methode, denn sie zeigt klar, wie wenig man bei GoogleBooks darauf Wert legt, sich juristisch korrekt zu verhalten. Verifikation (wie übrigens auch Qualitätskontrolle) wird als unnötig angesehen. Und tatsächlich existiert bei Google eine Kampfkasse, die für Schadensersatz, der aus solchen Versehen entsteht, locker die Kosten übernehmen kann. Peanuts.
Inzwischen sind auch nahezu alle anderen Bücher des Verlags, in dem unsere Kafka- und unsere Kleist-Ausgabe erscheint, erkennungsdienstlich von GoogleBooks behandelt (sie sind mit OCR - Software recherchierbar gemacht und schnipselweise anzeigbar). Es handelt sich dabei nicht um ein Kavaliersdelikt, sondern um einen eklatanten Rechtsbruch.
Von diesem Verfahren sind freilich nicht nur wissenschaftliche Fachverlage, sondern auch Publikumsverlage wie etwa S. Fischer und Suhrkamp betroffen, deren Druckerzeugnisse ebenfalls (wie man so schön sagt:) retrodigitalisiert wurden. Dass die sich bis dato nicht gerührt haben (weder juristisch noch öffentlich), spricht nicht gerade für ihr Selbstbewusstsein.


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