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Open Access

Im Namen der Freiheit

VON UWE JOCHUM

"Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei." So steht es mit einfachen Worten immer noch im Grundgesetz. Die "Allianz der Wissenschaftsorganisationen" stellt dieses Grundrecht allerdings in Frage, wenn sie dem Heidelberger Appell "Für Publikationsfreiheit und die Wahrung der Urheberrechte" nun mit einer gemeinsamen Stellungnahme antwortet, in der es heißt: "Die Allianz der Wissenschaftsorganisationen fordert eine für den Leser entgeltfreie Publikation (Open Access) ausschließlich von Forschungsergebnissen, die durch den Einsatz öffentlicher Mittel und damit zum Nutzen der Forschung und Gesellschaft insgesamt erarbeitet wurden."

Man muss diesen Satz nicht zweimal lesen, um zu verstehen, dass er mit der Freiheit der Wissenschaft, wie sie das Grundgesetz versteht, nichts zu tun hat. Denn zu dieser Freiheit gehört konstitutiv, dass niemand - schon gar nicht der Staat und eine staatlich finanzierte Allianz von Wissenschaftsorganisationen - einem Wissenschaftler vorzuschreiben hat, ob und wie und wann und wo er seine Forschungen veröffentlichen soll.

Wenn die Allianz nun also meint, sie könne den Wissenschaftlern vorschreiben, unter welchen Bedingungen sie zu veröffentlichen haben, dann zwingt sie die Wissenschaftler zur Preisgabe eines Verfassungsrechts. Im Detail geht das so: Im ersten Schritt fordert die Allianz im Namen der Leser einen entgeltfreien Zugang zu den wissenschaftlichen Publikationen. Im zweiten Schritt erwartet die Allianz von den Wissenschaftlern, "dass die Autoren der Gesellschaft, die ihre Forschung durch Steuermittel möglich macht, einen einfachen Zugang zu ihren Publikationen eröffnen", indem die wissenschaftlichen Autoren ihre Veröffentlichungen auf Open-Access-Servern bereitstellen.

Beide Schritte zusammen vollziehen die Abkehr von der vom Grundgesetz intendierten freien Wissenschaft. Deren Freiheit sicherte der Staatsbürger bislang nämlich dadurch, dass er mit seinen Steuern die Wissenschaft finanzierte, um sie unabhängig von wirtschaftlichen Pressionen und staatlichen Bevormundungen zu machen. Die Allianz verkehrt diese Logik, indem sie aus dem Steuertransfer der Bürger ableitet, dass die steuerfinanzierte Wissenschaft Eigentum der Steuerzahler sei und folglich von diesen bestimmt werden könne, was die Wissenschaftler wie zu veröffentlichen haben. Was sie mit diesem Eingriff zu erreichen versucht, ist eine staatsfinanzierte Wissenschaft, der gegenüber der Staat und die in der Allianz vertretenen Wissenschaftsorganisationen als Arbeitgeber auftreten können, die wie in der privatwirtschaftlichen Auftragsforschung nicht nur ein Weisungsrecht haben, sondern auch über die Verwendung der Forschungsergebnisse bestimmen dürfen.

Damit wird der Unterschied zwischen einer vom Steuerzahler finanzierten und damit als frei gesicherten Forschung und einer privaten Auftragsforschung kassiert und alle Wissenschaft hinfort als Wissenschaft betrachtet, die auf Kosten und im Namen ihrer Geldgeber erfolgt und diesen folglich auch gehört. In dieser neuen Form von Wissenschaft hat das frei forschende und veröffentlichende Individuum ausgespielt. Es ist daher von entlarvender Symbolkraft, dass die "Allianz der deutschen Wissenschaftsorganisationen" keine verantwortlichen Individuen als Zeichner ihrer Papiere und Erklärungen kennt, sondern nur noch Suborganisationen, die sich durch den Leiter des Open-Access-Koordinationsbüros und den "Leiter Kommunikation und Medien" der Helmholtz-Gemeinschaft vertreten lassen. Diesem anonymen Verwaltungskollektiv, das einen verfassungsfeindlichen Eingriff in die Wissenschaftsfreiheit durchzudrücken versucht, stehen mehr als 800 Zeichner des Heidelberger Appells entgegen, die sich mit ihren Namen und ihrer Leistung als verantwortliche und freie Individuen zu erkennen geben. Sie sind die von der Verfassung gewollte Basis für eine freie Kunst und Wissenschaft.


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Dokument erstellt am 06.04.2009 um 16:28:02 Uhr
Letzte Änderung am 02.11.2009 um 16:17:47 Uhr
Erscheinungsdatum 06.04.2009
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