Eine ungewöhnliche Gruppe fand am Freitag in der Heinrich-Böll-Stiftung in Berlin zusammen: Der Chef des Branchenriesen Random House/Bertelsmann begegnete dem digitalen Bohémien, der Wissenschaftler dem Blogger, der eBook-Anbieter der Bibliotheksleiterin, der Google-Angestellte dem Gewerkschaftssekretär. Zusammengeführt hatte sie das Google Book Settlement, der von US-Autoren und -Verlagen ausgehandelte Vergleich über die umstrittene Buchsuche der Suchmaschinenfirma.
Dass das Papier nach der negativen Stellungnahme des US-Justizministeriums vor wenigen Tagen zurückgezogen wurde, machte niemanden irre. Die Beteiligten werden am 7. Oktober vor dem New Yorker Gericht das weitere Vorgehen beraten, und eine schlussendliche Einigung erhofften wohl alle Teilnehmer der Tagung "Enteignung oder Infotopia? Google Books und die Zukunft des Wissens".
Soviel Wertschätzung für die Schlichtung des Streits über Googles "digitale Weltbibliothek" konnte schon überraschen. Selbst Jörg Pfuhl, Chef der deutschen Random House/Bertelsmann-Buchverlage, lobte die Regelungen über die zehn Millionen Bücher in allen Sprachen, die Google ohne vorherige Anfrage bei Autoren und Verlagen digitalisiert hat und nun online ganz oder teilweise zeigt.
Denn bisher wurde in Deutschland kräftig gegen das Settlement agitiert: am lautesten im Sommer in dem von Roland Reuß initiierten "Heidelberger Appell", am effizientesten vom Börsenverein des deutschen Buchhandels.
Der Verband protestierte beim US-Gericht, animierte auch die Bundesregierung und schmiedete vorbeugend mit den Autoren im VS und der Verwertungsgesellschaft Wort sowie den österreichischen und Schweizer Kollegen eine Allianz gegen den Vergleich.
All diese Aktionen vollzogen sich auf Verbands- oder medialer Ebene. Die betroffenen Autoren und Verlage, selbst gestandene Urheberrechtsanwälte fühlten sich von dem 134-Seiten-Vertrag meist überfordert. Die Böll-Stiftung, das Goethe Institut und das auf Online-Urheberrecht spezialisierte Büro iRights.info wollten der Diskussion daher erst einmal auf die Füße helfen. Ihre hochrangig besetzte Tagung informierte und erlaubte ein Gespräch über Berufs- und andere Grenzen hinweg.
Im Mittelpunkt des Settlements stehen die verwaisten Bücher. Sie machen mehr als 80 Prozent der Titel in Googles Buchsuche aus und sind (anders als die lieferbaren Titel) nicht mehr käuflich, aber (anders als die Klassiker) noch durch das Urheberrecht geschützt. Nur sind Autoren und Verlage oft nicht mehr auffindbar. Das Problem müsse gelöst werden, hieß es.
Auch sonst war man sich erstaunlich nahe. Googles Geheimniskrämerei ließ Gewerkschaftssekretär Wolfgang Schimmel von Verdi zwar zweifeln an der Zuverlässigkeit des Konzerns als Informationsvermittler, und der Schriftsteller und Blogger Peter Glaser kritisierte schlampig erstellte Scans.
Gabriele Beger aber, die Leiterin der Hamburger Staats- und Universitätsbibliothek, verhandelte keck mit Google-Chefrechtsanwalt Arnd Haller, und Haller stieß Hacker vor den Kopf: Nicht anders als Verlage würde Google das unrechtmäßige Kopieren der digitalisierten Bücher strafrechtlich verfolgen.
Am Ende wurde es dann konkret: Man könne die Digitalisierung natürlich der Privatwirtschaft überlassen, also Google oder jemand anderem, sagte der Journalist Ilja Braun, der die Diskussion auf der Seite des Mitveranstalters iRights.info beinahe in Echtzeit mitschrieb. Oder die Gesellschaft organisiere die Digitalisierung selbst, indem sie wie schon jetzt für Schule und Forschung Nutzungen (hier: Digitalisierungen) auch ohne Zustimmung von Autor und Verlag erlaube.
Da meldete sich eine neue Generation von Autoren zu Wort, die von Veröffentlichungen nicht mehr leben will oder muss.


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