Frau Zypries, ist ein entführtes Flugzeug, das sich im Anflug auf das Kanzleramt befindet, ein besonders schwerer Unglücksfall?
Selbstverständlich.
Zur Abwehr eines solchen Unglücksfalls will die Regierung es künftig zulassen, dass die Bundeswehr militärische Mittel einsetzt. Dürfte die Luftwaffe das Flugzeug also abschießen?
Die Justizministerin verteidigt
Brigitte Zypries, 54, ist seit 2002 Bundesministerin der Justiz. Die Juristin und SPD-Politikerin war von 1998 bis 2002 Staatssekretärin im Bundesministerium des Inneren. Seit 2005 sitzt die Hessin für den Wahlkreis 187 (Darmstadt) im Bundestag.
Im FR-Interview äußert sich Zypries zu der von der Koalition geplanten - und heftig umstrittenen - Verfassungsänderung für den Bundeswehreinsatz im Inneren. Mehrere Bundesländer, nach NRW und Berlin auch Sachsen-Anhalt, haben angedeutet, im Bundesrat gegen die Verfassungsänderung stimmen zu wollen.
In der SPD-Bundestagsfraktion regt sich ebenfalls Widerstand gegen die geplante Ergänzung der Verfassung. Der Innenausschuss-Vorsitzende Sebastian Edathy (SPD) spricht sich gegen eine "Generalermächtigung zum Einsatz militärischer Mittel im Bundesgebiet" aus.
Bei der Sitzung der SPD-Fraktion an diesem Dienstag sollen sich rund 25 Sozialdemokraten kritisch geäußert haben.
Fotostrecke:
Einsatz der Bundeswehr im Inneren
Im FR-Interview äußert sich Zypries zu der von der Koalition geplanten - und heftig umstrittenen - Verfassungsänderung für den Bundeswehreinsatz im Inneren. Mehrere Bundesländer, nach NRW und Berlin auch Sachsen-Anhalt, haben angedeutet, im Bundesrat gegen die Verfassungsänderung stimmen zu wollen.
In der SPD-Bundestagsfraktion regt sich ebenfalls Widerstand gegen die geplante Ergänzung der Verfassung. Der Innenausschuss-Vorsitzende Sebastian Edathy (SPD) spricht sich gegen eine "Generalermächtigung zum Einsatz militärischer Mittel im Bundesgebiet" aus.
Bei der Sitzung der SPD-Fraktion an diesem Dienstag sollen sich rund 25 Sozialdemokraten kritisch geäußert haben.
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Einsatz der Bundeswehr im Inneren
Nun findet sich in der Begründung des Gesetzentwurfs der Satz, dass Fälle "denkbar" seien, in denen eine solche Abwägung doch stattfinden darf.
Das ist ein Hinweis auf das Karlsruher Urteil, das diese Möglichkeit ausdrücklich offengelassen hat. Das Gericht setzte dafür aber hohe Anforderungen. So muss der Angriff "die Beseitigung des Gemeinwesens und die Vernichtung der staatlichen Rechts- und Freiheitsordnung" zum Ziel haben. Es fällt schon schwer, sich einen solchen Fall vorzustellen. So verheerend und tragisch sie waren, würden wohl nicht einmal die Anschläge vom 11. September in diese Kategorie fallen.
Wäre das Flugzeug, das sich im Anflug auf das Kanzleramt befindet, nicht dazu angetan, das Gemeinwesen zu beseitigen?
Nein, auch das wäre ein furchtbares Unglück, es würde aber nicht das Gemeinwesen oder die staatliche Rechtsordnung zerstören.
Kommt es jetzt nicht doch zum Bundeswehreinsatz im Innern?
Nein, der Koalitionspartner hatte viel weitergehende Forderungen. Es wird aber weder eine Militarisierung der Innenpolitik noch eine Verwischung der Grenzen zwischen innerer und äußerer Sicherheit oder einen neuen Verteidigungsfall geben. Die Bundeswehr wird künftig auch nicht im zivilen Objektschutz eingesetzt. All diese Wünsche hat die SPD abgewehrt. Es geht nur um die Amtshilfe.
Was verstehen Sie unter einem "besonders schweren Unglücksfall", wie er jetzt im Gesetzentwurf angeführt ist?
Generell geht es dabei um ein "Schadensereignis von sehr großem Ausmaß", so definiert es die Rechtsprechung. Darunter sind in Abgrenzung zur Naturkatastrophe solche Unglücke zu verstehen, die ihre Ursache nicht in einem Naturereignis haben, sondern auf technisches Versagen oder menschliches Einwirken zurückzuführen sind wie etwa auch Anschläge, die von Terroristen oder Kriminellen verübt werden.
Was sind "militärische Mittel"?
Vereinfacht kann man sagen, militärisches Mittel ist alles, was schießt, also Waffen und Waffensysteme, über die nur die Streitkräfte verfügen. Im Zuge der Amtshilfe durfte die Bundeswehr bislang schon bei der Suche nach Vermissten oder bei Hochwasser helfen, solange sie dabei nicht auf Personen eingewirkt hat. Für eine solche Einwirkung standen ihr bisher nur ausnahmsweise Polizeimittel zur Verfügung. Wenn diese zur Abwehr eines besonders schweren Unglücksfalls nicht ausreichen - und nur dann -, soll sie künftig auch militärische Waffen einsetzen dürfen.
In der SPD-Fraktion gibt es Kritik an dem Entwurf, verbunden mit der Forderung, noch einmal mit Wolfgang Schäuble zu verhandeln. Befolgen Sie den Rat?
Die Koalitionsspitzen haben sich geeinigt. Deshalb ist es jetzt nicht an der Regierung, hier nachzuverhandeln. In der Diskussion, die es in meiner Fraktion gegeben hat, habe ich den Entwurf erläutert und dabei auch manches Missverständnis ausgeräumt. Ich werde weitere Gespräche anbieten und bin zuversichtlich, die Kritiker überzeugen zu können.
FDP, Grüne und Linke haben aber Widerstand angekündigt - sehen Sie denn eine Mehrheit für das Gesetz im Bundesrat?
Es bleibt abzuwarten, ob die Kritiker bei ihrer Haltung bleiben, wenn sie Gelegenheit hatten, den Formulierungsvorschlag zu prüfen. Die Grünen haben immerhin das Luftsicherheitsgesetz mitgetragen, das viel weiter ging. Und ich frage mich schon, ob die FDP dafür verantwortlich sein will, dass die Bundeswehr im schweren Unglücksfall nicht helfen darf.
Interview: Steffen Hebestreit


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