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Datenschützer

Ruf nach dem Staat - und Misstrauen gegen ihn

VON STEFFEN HEBESTREIT UND URSULA KNAPP

Berlin/Karlsruhe. Der Datenschutzbeauftragte des Bundes, Peter Schaar, hat angesichts des jüngsten Datendiebstahls mehr Befugnisse für Datenschützer gefordert. Er erinnerte daran, dass private Unternehmen inzwischen weit mehr personenbezogene Daten besitzen als der Staat. Allerdings wäre es falsch, die vom Staat ausgehenden Gefahren für den Persönlichkeitsschutz deshalb zu unterschätzen, sagte Schaar der Frankfurter Rundschau. Denn die öffentliche Verwaltung oder Strafverfolgungsbehörden hätten Eingriffsbefugnisse, die weit über die der Privaten hinausgingen. Allerdings wachse dem Staat angesichts des zunehmenden Datenklaus eine neue Rolle zu. Er müsse die Bürgerinnen und Bürger stärker schützen. Schaar hatte am Mittwoch aus Anlass des 25. Jahrestages des Volkszählungsurteils zusammen mit seinen Länderkollegen eine Festveranstaltung in Karlsruhe organisiert.

Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, mahnte in Karlsruhe ein Gesetz an, wonach Bürger ausdrücklich ihre Einwilligung in die Weitergabe ihrer Daten geben müssen. Das geplante Gesetz zur "Einführung des Einwilligungsprinzips" scheine angesichts wöchentlich auftretender Skandale von Datendiebstahl und heimlicher Überwachung von Arbeitnehmer "geboten".

Für Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) ist der jüngste Fall von Datendiebstahl ein weiterer Beleg dafür, dass der Gesetzentwurf der Bundesregierung für mehr Datenschutz zu kurz greift. Die geplante Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes reiche nicht aus, sagte die bayerische FDP-Vorsitzende am Montag. Leutheusser-Schnarrenberger forderte ein Recht für die Datenschutzaufseher, künftig Kontrollen in Unternehmen auch ohne konkreten Verdacht vornehmen zu dürfen.

Der Gesetzentwurf von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) wendet sich hingegen vor allem gegen illegalen Datenhandel wie er im Herbst mehrfach publik geworden war. Er gesteht den Verbrauchern nun mehr Rechte bei der Weitergabe ihrer Daten zu. So müssen Kunden von 2012 an jeder Weitergabe ihrer Daten an Dritte ausdrücklich zustimmen - bis dahin müssen sie einer Weitergabe widersprechen. Ausgenommen von der Regel bleiben allerdings karitative Einrichtungen. Die Pläne der Regierung sehen darüber hinaus höhere Bußgelder und neue Tatbestände vor, damit die Weitergabe von Kundendaten, etwa durch Callcenter, künftig härter bestraft werden kann.

Verbraucherschützern gehen die Pläne nicht weit genug. Kritisch bewerten sie die lange Übergangsfrist von drei Jahren, bis die strikteren Regeln greifen. "Diese Frist ist nichts anderes als eine Schonfrist für Lobbyisten aus der Werbewirtschaft", findet die Grünen-Fraktionsvorsitzende Renate Künast. Sie hätte sich eine kürzere Übergangszeit gewünscht.

Dass der Entwurf keine Regelungen vorsieht, den Datenschutz in Privatunternehmen wirklich zu verstärken, macht die Verbraucherschützer misstrauisch. Genau dort, in den Firmen, würden die sensiblen Daten nämlich anfallen.

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) verlangt eine "lückenlose Aufklärung" des aktuellen Falles. Die Landesregierungen müssten die Datenschutzbehörden mit mehr Personal ausstatten.
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Dokument erstellt am 15.12.2008 um 17:40:02 Uhr
Letzte Änderung am 15.12.2008 um 19:33:21 Uhr
Erscheinungsdatum 16.12.2008
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