München. Der Rechtsextremist Horst Mahler ist wegen Volksverhetzung zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht München begründete die Höhe der Strafe, die der Forderung der Staatsanwaltschaft entspricht, am Mittwoch mit der abschreckenden Wirkung auf Nachahmer und der fehlenden Reue des Angeklagten.
Der Vorsitzende Richter Martin Rieder bezeichnete Mahler in der Urteilsbegründung als "völlig uneinsichtig und gänzlich unbelehrbar". Der mehrfach einschlägig Vorbestrafte hatte in einem Internet-Video und auf CD den Holocaust geleugnet und zu Gewalt gegen Juden aufgestachelt.
Mahler hatte sich selbst angezeigt. Im Prozess bestritt er erneut den Massenmord an den Juden und drohte dem Gericht. Richter Rieder warf Mahler "nationalistisches Gequake" vor und fragte: "Wie kann man auf so einen Schwachsinn kommen?" Außerhalb des Gerichtssaals höre dem einstigen Anwalt und Gründungsmitglied der Rote Armee Fraktion (RAF) niemand mehr zu, deshalb suche er im Gericht ein Forum - doch "die Horst-Mahler-Show" sei beendet. Die Staatsanwaltschaft erwartet eine Revision. ap


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