An starken Worten ließ es Ursula von der Leyen (CDU) zuletzt nicht mangeln. Die Regierung, prophezeite die Familienministerin, werde "die Datenautobahn für Kinderpornografie schließen" und einen millionenschweren Markt torpedieren. Hektisch bastelte ihr Ressort seit Jahresbeginn an einem Gesetzentwurf, am Mittwoch meldete von der Leyen stolz Vollzug: Sieben Eckpunkte für ein Paragrafenwerk haben nun das Bundeskabinett passiert. Das klingt beeindruckend. Ist es aber nicht.
So sehr sich alle wünschen, einen Sumpf trocken zu legen, der sich rapide ausbreitet: Experten bezweifeln, dass man Kinderpornografie mit technischen Sperren im Internet beikommt. Von der Leyen behauptet zwar, "es ist machbar". Aber es dürfte kein Zufall sein, dass die Gesetzes-Eckpunkte die entscheidende Frage nicht beantworten: das Wie. Der Teufel nämlich steckt in der Datei.
Kurzfristig umsetzbar, heißt es bei Internet-Dienstleistern, sei im Grunde nur der Zugriff über DNS-Server - DNS steht für "domain name system". Ein solcher Server funktioniert wie ein Telefonbuch: Gibt ein Nutzer die (fiktive) Internetadresse www.kinderporno.ru ein, "übersetzt" der Server den Namen in Ziffern - die so genannte IP-Adresse - und stellt den Kontakt zur Seite her. Eine Sperre könnte so funktionieren, dass automatisch auf der von der Familienministerin gewünschten Stopp-Seite landet, wer www.kinderporno.ru eintippt (sofern diese Seite zuvor als illegal erkannt und auf dem jeweiligen DNS-Server indiziert wurde). Das klingt einfach, ist aber genauso einfach zu umgehen.
Wer etwa gleich die IP-Adresse wählt und damit das Telefonbuch umschifft, landet sofort wieder auf "Preteen"- oder "Lolita"-Seiten. Man könnte auch einfach einen anderen DNS-Server wählen, rund eine Million gibt es davon weltweit - nur ein winziger Bruchteil davon ist in Deutschland ansässig und damit der hiesigen Rechtsprechung unterworfen. Unzählige andere befinden sich in Staaten, wo Kinderpornografie nicht strafbar ist. Kurzum, sagt der Dresdener Informatik-Professor Andres Pfitzmann: "Wer auf so eine Seite will, findet ganz einfach Wege an jeder Sperre vorbei." Zigtausende Pädophile tauschten ihre Schmuddeldateien ohnehin über "Peer-to-Peer-Netzwerke", die zu blocken unmöglich sei. Wenn überhaupt, werde man mit dem Gesetz die wenigen Unbedarften und Zufalls-Surfer erreichen - "aber wie viele mögen das sein?"
Dazu kommt, dass auch Anbieter von Kinderpornografie, die längst mafiös organisiert sind, nicht schlafen. Deren Server zögen "ständig und automatisiert um", sagt Maritta Strasser vom Verband der deutschen Internetwirtschaft (eco). Über so genannte Botnetze können sich die Anbieter zudem in Rechner von Kunden einloggen und diese fernsteuern, ohne dass der Benutzer etwas ahnt. "Dahinter steckt eine gewaltige kriminelle Infrastruktur", so Strasser. "Das ist eine Hydra, der ständig neue Köpfe nachwachsen."
Technisch machbar sind zwar auch komplexere Sperren. Je dichter das Netz, desto größer jedoch die Gefahr, dass auch Web-Seiten betroffen wären, die nichts mit Kinderpornografie zu tun haben. Erfahrungen aus dem Ausland zeigen, dass das häufiger passiert, als es Regierenden und Regierten lieb ist. Wer ist haftbar für womöglich schwer wiegende Eingriffe in Grundrechte? Wo beginnt die Überwachung des Netzes? Wo hört sie auf? Vor allem: Selbst wenn es eine perfekte technische Sperre gäbe, blieben die indizierten Seiten und damit die Vergewaltigung von Kindern bittere Realität.
"Hier wird gerade Wahlkampf gemacht", sagte Professor Pfitzmann der FR. Es sei seltsam: Während nun ein vergleichsweise billiges Gesetz entstehe, kürze der Staat seit Jahren bei der Jugendhilfe, bei der Aufklärung, beim realen Schutz von Kindern. Andere, wie der Hallesche Oberstaatsanwalt Peter Vogt, wundern sich, wieso der Gesetzgeber den bloßen Besitz von Kinderpornografie (maximal zwei Jahre Haft) für lässlicher hält als manch Ladendiebstahl. Wollte man zynisch sein, so Vogt, könnte man den Schluss ziehen, "dass uns eine Tafel Schokolade wichtiger ist als das körperliche Wohl unserer Kinder".


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