Mord in drei Fällen. Aus niedrigen Beweggründen und heimtückisch getötet habe Heinrich Boere 1944, heißt es in der Anklage, die am Montag vor dem Landgericht Aachen verlesen wurde. Der heute 88-Jährige Ex-SS-Kämpfer hat die Taten mehrfach in Interviews zugegeben. Er will seine Opfer für Partisanen gegen die deutsche Besatzung gehalten haben, für "Terroristen".
Tuin de Groot hat lange auf diesen Prozess gewartet. Der heute 76-Jährige war elf, als es am frühen Morgen des 3. September 1944 an der Haustür in Voorschoten bei Leiden klingelte. Draußen stand ein junger Mann in SS-Uniform. Er zog eine Pistole aus der rechten Manteltasche, schoss zwei-, dreimal. Tuins Vater Teunis de Groot lag tot in seinem Blut.
Boere, zur Tatzeit 22 Jahre alt, wurde 1945 in den Niederlanden festgenommen, entkam 1947 nach Deutschland und wurde 1949 in Abwesenheit in Amsterdam zum Tode verurteilt. Das Urteil wurde später in lebenslange Haft umgewandelt - doch Boere musste es nie absitzen.
Der Sohn eines Niederländers und einer Deutschen hatte sich laut Gerichtsakten 1940 freiwillig zur Waffen-SS gemeldet. 1942 wurde er dem gut ein Dutzend Männer starken SS-Sonderkommando "Feldmeijer" zugeteilt. Unter dem Codewort "Silbertanne" wurde es jedes Mal zu, so die Anklage, "zynischen Vergeltungsmaßnahmen" losgeschickt, wenn der niederländische Widerstand einen Anschlag verübt hatte
Die "Silbertanne"-Mörder töteten mindestens 54 Niederländer. Keine Partisanen, sondern Zivilisten, von denen man annahm, dass sie mit dem Widerstand sympathisierten. Boere erschoss demnach im Juli und September 1944 mit Komplizen den Fahrradhändler Teunis de Groot, den Apotheker Fritz Bicknese und den Prokuristen Frans-Willem Kusters.
Seit 1947 lebte Boere unbehelligt als Bergmann in seinem Geburtsort Eschweiler bei Aachen. In den 80er Jahren beantragten die Niederlande seine Auslieferung. Doch Adolf Hitler hatte bestimmt, dass ausländische SS-Freiwillige automatisch Deutsche wurden; der Bundesgerichtshof entschied, dass dieser Erlass noch galt - deutsche Staatsbürger dürfen nicht ausgeliefert werden.
Ein eigenes Ermittlungsverfahren stellte die Staatsanwaltschaft Dortmund ein: Die Erschießungen seien völkerrechtlich zulässige Repressalien gewesen. Höhere Instanzen kassierten diese Einordnung 2007. Weil das niederländische Urteil von 1949 allerdings rechtsstaatlichen Ansprüchen nicht genügt habe, ermittelte die Staatsanwaltschaft Dortmund wieder und erhob im Frühjahr 2008 Anklage. Mehrfach wurde Boere für verhandlungsunfähig erklärt. Erst im Juli entschied das Kölner Oberlandesgericht, sein Gesundheitszustand habe sich verbessert. Ein Arzt sitzt nun neben Boere im Gericht.
Zum Prozessauftakt reichte die Verteidigung vergangene Woche einen Befangenheitsantrag gegen Oberstaatsanwalt Ulrich Maaß ein: Der nordrhein-westfälische Schwerpunkt-Staatsanwalt für NS-Verbrechen sei "nicht ergebnisoffen", habe in Interviews deutlich gemacht, dass er eine Verurteilung um jeden Preis wolle. Der Antrag wurde abgewiesen. Am Montag beantragte die Verteidigung die Einstellung des Verfahrens: Boere sei bereits 1949 verurteilt worden, ein zweites Strafverfahren nicht zulässig.
Tuin de Groot war am Montag nicht mehr dabei. Der Auftakt war anstrengend genug. Boere "soll merken, was er angerichtet hat", hatte der Nebenkläger vor Prozessbeginn gesagt, "und ich erwarte, dass er eine schwere Strafe bekommt." Die solle der 88-Jährige absitzen, "natürlich".


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