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Eingestellte Bundeswehrverfahren

Seit es Auslandseinsätze der Bundeswehr gibt, wurden mehrere Verfahren gegen Soldaten eröffnet, die Menschen verletzt oder getötet haben.

Die wichtigsten Fälle:


21. Januar 1994: Im Feldlager Belet Huen (Somalia) erschießt ein Bundeswehrsoldat einen Somalier, der nachts ins Lager eingedrungen war. Das Ergebnis der Ermittlungen: Der Soldat verhielt sich korrekt; Verfahren eingestellt.

12. Juni 1999: Bundeswehr-Soldaten der Kosovo-Friedenstruppe eröffnen an einem Kontrollpunkt bei Prizren das Feuer auf ein heranfahrendes Auto. Die serbischen Insassen hätten zuerst geschossen und eine Handgranate geschwenkt, so ein Bundeswehrsprecher damals. Das Auto der Angreifer wird von Kugeln durchsiebt. Zwei Serben werden getötet. Das Verhalten der Bundeswehrsoldaten wird als Selbstverteidigung eingestuft, das Verfahren eingestellt.

19. August 2008: Erstmals töten deutsche Soldaten in Feisabad in Afghanistan zwei Taliban. In der Dunkelheit war auf ihre "Dingo"- und "Fennek"-Fahrzeuge geschossen worden. Die Soldaten schießen zurück. Ein Mann wird getötet, ein zweiter stirbt auf dem Transport ins Feldlager. Die Ermittler stufen das Vorgehen der Soldaten als Notwehr ein; ein Verfahren wird nicht eröffnet.

28. August 2008: Zwei Zivilfahrzeuge nähern sich abends, 21.52 Uhr , einem Kontrollpunkt der Bundeswehr in Kundus. Trotz "eindeutiger Zeichen", so die Darstellung des Bundesverteidigungsministeriums, und Warnschüssen halten sie nicht an. Die Feldjäger eröffnen das Feuer. Eine Frau und zwei Kinder werden getötet. Vier weitere Kinder werden verletzt. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) stellt das Verfahren ein. Die Soldaten hätten in der Annahme gehandelt, sie würden angegriffen. Kurz zuvor war ein deutscher Soldat an einem Kontrollpunkt getötet worden.

24. Oktober 2008: Ein Zivilfahrzeug hält trotz Warnung an einem Checkpoint der Bundeswehr bei Kundus nicht an. Die Soldaten schießen auf das Fahrzeug. Fünf Personen werden verletzt, vier davon schwer. Die Staatsanwaltschaft Zweibrücken ermittelt und stellt das Verfahren ein: Es sei putative (also angenommene) Notwehr gewesen. (aud)
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Dokument erstellt am 06.11.2009 um 17:19:03 Uhr
Letzte Änderung am 06.11.2009 um 17:19:07 Uhr
Erscheinungsdatum 06.11.2009
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