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Urteil im El-Sherbini-Prozess

Lebenslang für Marwas Mörder

Von Bernhard Honnigfort

Dresden. Das Dresdner Landgericht hat am Mittwoch den 28-jährigen Alex W. wegen Mordes, Mordversuchs und gefährlicher Körperverletzung zu einer lebenslangen Gefängnisstrafe verurteilt. Die Kammer unter Vorsitz von Richterin Birgit Wiegand stellte auch die besondere Schwere der Schuld fest, was eine Entlassung nach 15 Jahren Haft ausschließt.

Der Deutsch-Russe Alex W. hatte am 1. Juli im Dresdner Landgericht die 31-jährige Pharmazeutin Marwa El-Sherbini mit einem Kampfmesser niedergemetzelt und ihren Mann Elwy Okaz lebensgefährlich verletzt. Die Ägypterin hatte als Zeugin in einem Beleidigungsprozess ausgesagt. W. hatte sie im Jahr zuvor auf einem Dresdner Spielplatz als "Islamistin" und "Terroristin" beschimpft.

Richterin Wiegand sprach in ihrer Urteilsbegründung von einem "entsetzlichen Verbrechen". Der Angeklagte, 1980 im russischen Perm geboren, sei ein Ausländerhasser, der Moslems als Feinde betrachte. Er habe die Frau im Gericht niedergestochen; sie habe nicht damit rechnen können, dort attackiert zu werden.

Das Gericht folgte mit dem Urteil der Forderung von Staatsanwaltschaft und Nebenklägern. Der Verteidiger von Alex W. hatte in seinem Plädoyer gefordert, W. nicht wegen Mordes, sondern wegen Totschlags zu verurteilen. Außerdem sei er während des Verbrechens nicht zurechnungsfähig gewesen.

Das Gericht folgte dem nicht. Nach Auffassung der Kammer litt W. nicht unter Schizophrenie oder Paranoia. "Er hat keine aufrichtige Reue gezeigt darüber, dass er eine Familie ausgelöscht hat", sagte Wiegand. "Schwer wiegt auch: Er hat Marwa El-Sherbini vor den Augen ihres dreijährigen Kindes ermordet." Der kleine Junge war mit dem Vater im Gericht, weil er krank war und nicht in den Kindergarten konnte.

Der Täter schweigt wie immer


Die Richterin wandte sich gegen im Internet kursierende Verschwörungstheorien, wonach die Ägypterin 20 bis 40 Minuten auf Hilfe warten musste. Die Bundespolizisten seien in wenigen Minuten am Tatort gewesen. Der Frau hätte vielleicht geholfen werden können, wenn die Tat neben einem Operationstisch passiert wäre. Es stimme auch nicht, dass der Bundespolizist, der den Ehemann mit einem Schuss verletzte, absichtlich auf ihn gezielt habe, weil der Ausländer sei. "Er hat nicht gesehen, wer ist Täter, wer ist Opfer."

Auch sei es falsch, wenn behauptet werde, nur in Sachsen würden Gerichte nicht mit Metalldetektoren und Polizisten bewacht. Das sei auch in anderen Bundesländern so.

Alex W. schwieg auch am letzten Verhandlungstag. Er nahm das Urteil ruhig zur Kenntnis und versteckte sich in seiner Kapuze und hinter der Sonnenbrille. Wie an allen Prozesstagen.
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Dokument erstellt am 11.11.2009 um 14:33:37 Uhr
Letzte Änderung am 11.11.2009 um 18:24:21 Uhr
Erscheinungsdatum 11.11.2009
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