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13. März 2010
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Steuerfahnder-Prozess

Wer aufmuckt, ist ein Psycho-Fall

Von Matthias Thieme

Ex-Steuerfahnder Rudolf Schmenger nimmt die Nachricht von der Verurteilung seines Peinigers nicht mit Jubel auf: "Im Vergleich zu dem Schaden, den dieser Arzt angerichtet hat, sind 12.000 Euro Bußgeld ein überschaubarer Betrag", sagt Schmenger. "Es sind Menschen diffamiert und Familien zerstört worden." Auch für den Staat sei der Schaden weitaus höher: "Vier bestens ausgebildete Steuerfahnder stehen nicht mehr zur Verfügung."

Gemeint sind neben Schmenger die Steuerfahnder Marco Wehner sowie Heiko und Tina Feser, die jahrelang für das Land Hessen das Geld von den Großsteuerbetrügern und Banken zurückholten. Fahnder, die auch vor Vorstandsetagen nicht Halt machten und pikanterweise zum Teil auch im Schwarzgeldskandal der hessischen CDU ermittelten.

Plötzlich waren sie alle nicht mehr gewollt, wurden versetzt, drangsaliert, mit sinnlosen Aufgaben betraut. Zuletzt wurden sie zu dem Frankfurter Neurologen und Psychiater Thomas H. zur Begutachtung geschickt. Der attestierte den Fahndern in nahezu wortgleichen Gutachten "paranoid-querulatorische" Charaktereigenschaften und "chronische Anpassungsstörungen". Das Land Hessen erklärte die Beamten daraufhin für dienstunfähig und pensionierte sie zwangsweise - den Jüngsten mit nur 39 Jahren.

Damit galten die ehemaligen Top-Fahnder als verrückt. Noch im Sommer hieß es aus dem Finanzministerium, die Fahnder litten an Verfolgungswahn. Doch jetzt kommt heraus: Es war kein Wahn, der Arzt hat im Auftrag des Versorgungsamtes und damit für das Land Hessen falsche Gutachten erstellt. Das Berufsgericht für Heilberufe hat den Arzt Thomas H. wegen "fehlerhafter Erstattung von Sachverständigengutachten" für schuldig befunden und zu 12.000 Euro Geldbuße verurteilt.

Ex-Steuerfahnder: Vorgang wie aus totalitären Staaten


"Das ist ein Vorgang, wie man ihn sonst nur aus totalitären Staaten kennt", sagt Ex-Steuerfahnder Schmenger. "Die Verantwortlichen sollten sich einmal die Frage stellen, ob sie das selbst ausgehalten hätten." Jetzt sei klar, dass das Land an einer Weiterbeschäftigung der Fahnder nicht interessiert war. Deshalb müsse geprüft werden, "inwieweit handelnde Akteure im Finanzministerium involviert waren", so Schmenger. Die Politik müsse klären, ob die Fahnder rehabilitiert werden.

Doch die hessischen Ministerien sind am Dienstag von der Gerichtsentscheidung überrascht. "Wir sind nicht zuständig in dieser Angelegenheit", heißt es salopp aus dem Finanzministerium. Das Gesundheitsministerium teilt auf Anfrage mit, man halte gerade Konferenzen ab.

Derweil erfährt die FR, dass der verurteilte Gutachter weitermachen will - ausgerechnet in dem heiklen Verfahren, das der Mörder Magnus Gäfgen wegen polizeilicher Folterandrohung gegen das Land Hessen führt. Obwohl Thomas H. vom Landgericht gebeten wurde, "die Begutachtung derweil ruhen zu lassen", will der Nervenarzt weitermachen: Perfide nennt er die Anschuldigungen gegen ihn in einem Schreiben ans Gericht, sie entbehrten jeglicher Grundlage.

"Herr Gäfgen kann Vertrauen in meine Neutralität haben", so der verurteilte Arzt. "Ich habe mir niemals etwas (...) zuschulden kommen lassen." Da er Gäfgens Akte bereits "vollständig studiert" habe, wolle er ihn nun auch ausführlich untersuchen und - wieder einmal - ein Gutachten vorlegen.
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Dokument erstellt am 17.11.2009 um 17:38:03 Uhr
Letzte Änderung am 19.11.2009 um 17:36:58 Uhr
Erscheinungsdatum 18.11.2009 | Ausgabe: d
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