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10. März 2010
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SPD-Initiative

Keine Werbung für Sterbehilfe

Von Franziska Schubert

Noch wirbt Hamburgs Ex-Justizminister Roger Kusch nicht in Radiospots für den Selbstmord. Aber jüngst sagte er der Bild-Zeitung, er habe einen neuen Verein "SterbeHilfeDeutschland" gegründet und bereits zwei Menschen geholfen, sich umzubringen. Weitere stünden auf der Warteliste. Statt wie zuvor 8000 Euro für die Hilfe beim Suizid zu verlangen, sollen Vereinsmitglieder nun 100 Euro im Jahr bezahlen, für eine lebenslange Mitgliedschaft 1000 Euro.

Hospizverbände und die Bundesärztekammer werfen Kusch vor, aus der Sterbehilfe ein Geschäft zu machen. Das müsse per Gesetz rasch verboten werden. Das sehen auch viele Politiker so, nur an der Umsetzung hapert es.

Noch bevor CDU und FDP sich im Koalitionsvertrag auf das Vorhaben einigten, gewerbsmäßige Suizid-Beihilfe zu verbieten, hat der Bundesrat schon länger und ohne Erfolg um eine Lösung gerungen. Der Justizminister von Rheinland-Pfalz, Heinz Bamberger (SPD), unternimmt nun einen neuen Vorstoß und fordert stattdessen wegen "verfassungsrechtlicher Bedenken" ein Werbeverbot für kommerzielle Sterbehilfe. "Kranke und depressive Menschen, die in Not sind, dürfen nicht durch perfide Werbung dazu gebracht werden, sich umzubringen." Das sei gefährlich.

Wo ist was erlaubt?
Die sogenannte aktive Sterbehilfe, also die Tötung auf Verlangen, ist weltweit nur in den Niederlanden, Belgien und Luxemburg erlaubt.

In Deutschland gibt es kein Gesetz, das die Sterbehilfe regelt. Die Beihilfe zur Selbsttötung ist jedoch nicht strafbar. Es darf aber niemand zum Freitod gedrängt werden.

In der Schweiz bieten die Organisationen Exit und Dignitas gegen Geld Schwerkranken Hilfe zur Selbsttötung an und vermitteln auf Wunsch Ärzte.

Der Präsident der Bundesärztekammer, Jörg-Dietrich Hoppe, betont, dass den meisten Menschen, die sich umbringen wollen, durch ärztliche Behandlung geholfen werden kann. (isk)
Bamberger schlägt vor, Organisationen, die öffentlich den Freitod anpreisen, mit bis zu zwei Jahren Gefängnis oder einer Geldstrafe zu drohen. Strafbar machen sich demnach alle, die anstößige Werbeslogans verbreiten, öffentlich über Wege in den Freitod informieren oder mit Aufrufen zur Selbsttötung Geld verdienen wollen. Die SPD-Justizminister der Länder diskutieren, ob sie den Gesetzentwurf in den Bundesrat einbringen.

Minister Bamberger sieht dagegen keine Möglichkeiten, jemanden zu bestrafen, "der grundsätzlich bereit ist, anderen beim Selbstmord zu helfen". Das sei nicht mit dem hiesigen Rechtssystem vereinbar. Denn da in Deutschland niemand für den Versuch bestraft wird, sich selbst das Leben zu nehmen, ist es auch nicht strafbar, wenn ihm ein anderer dabei hilft. "Wenn es im Einzelfall nicht strafbar ist, wie kann der Staat den bestrafen, der das drei- oder viermal macht?", so der Minister. Auch der Direktor des Kriminologischen Seminars der Uni Bonn, Torsten Verrel, ist skeptisch, ob der Gesetzgeber die wiederholte Sterbehilfe bestrafen kann, selbst wenn Geld fließt. "Verfassungsrechtlich unmöglich ist es nicht, aber es ist schwierig." Ähnliche Bedenken hat der Experte auch gegenüber einem strafrechtlichen Werbeverbot.

Ein weiteres Problem: Wenn ein Sterbehilfe-Verein keinen Profit machen will und sachlich informiert, "wäre das zulässig", bestätigt Bamberger. Um die organisierte Suizid-Beihilfe besser zu überwachen, hält Verrel Kontrollen durch das Verwaltungsrecht für geeigneter. So könnte intransparenten Vereinen die Erlaubnis entzogen werden, wenn sie sich nicht an Auflagen halten.


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Dokument erstellt am 28.01.2010 um 17:38:04 Uhr
Letzte Änderung am 29.01.2010 um 00:46:42 Uhr
Erscheinungsdatum 28.01.2010 | Ausgabe: d
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