Herr Heil, es ist Februar, und die Regierung streitet über Job-Center. Haben Sie ein Déjà-vu-Erlebnis?
Ein bisschen schon. Vor einem Jahr gab es unter der großen Koalition eine Einigung mit allen 16 Bundesländern über die Zukunft der Job-Center. Das hat der damalige Arbeitsminister Olaf Scholz zustande gebracht. Aber die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat das sabotiert. Die Situation ist nun ähnlich, und wie damals hat Frau Merkel nicht die Kraft, in den eigenen Reihen durchzusetzen, was richtig ist.
Arbeitsministerin Ursula von der Leyen will die weitere Zusammenarbeit zwischen Arbeitsagenturen und Kommunen auf freiwilliger Basis per Gesetz ermöglichen. Weshalb genügt das nach Auffassung der Sozialdemokraten nicht?
Hubertus Heil ist stellvertretender Vorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion in Berlin und für die Bereiche Wirtschaft/Arbeit zuständig.
Im FR-Interview bietet er der CDU an, über eine Grundgesetzänderung zu verhandeln, mit der die Zusammenarbeit von Bundesagentur und Kommunen in den Jobcentern weiter ermöglicht wird. Die SPD sei grundsätzlich für den Erhalt der Jobcenter. (FR)
In der Praxis würde das zu einer Zerschlagung der Job-Center führen. Das hieße: Langzeitarbeitslose würden nicht mehr aus einer Hand betreut. Es gäbe getrennte Aufgabenwahrnehmung, doppelte Bürokratie und doppelte Bescheide. Deswegen lehnen wir diesen Weg ab und schlagen vor, mit einer Verfassungsänderung die Hilfe und Vermittlung für Arbeitslose weiter aus einer Hand ermöglicht.
Also steht die SPD an der Seite des hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch?
Die SPD steht an der Seite der Vernunft, und die besagt, dass wir eine Grundgesetzänderung brauchen. Wir hätten schon seit einem Jahr Rechtssicherheit haben können. Was Frau von der Leyen seit Monaten versucht hat, führt in eine Sackgasse - verfassungsrechtlich, lebenspraktisch und politisch, weil es dafür keine Mehrheit im Bundesrat gibt.
Würde die SPD eine Grundgesetzänderung in jedem Fall mittragen?
Wir haben bereits im Dezember im Bundestag und im Bundesrat unsere Vorschläge als Gesetzesentwürfe eingebracht. Auf deren Basis können wir unverzüglich zu einer Lösung kommen. Wir betreiben konstruktive Oppositionspolitik und sind zur Zusammenarbeit bereit.
Aber Koch möchte mit der Grundgesetzänderung auch die Zahl der Optionskommunen ausweiten, wo sich Städte oder Kreise in eigener Regie um die Langzeitarbeitslosen kümmern. Sind Sie zu Zugeständnissen bereit?
Wir müssen ein Paket durchsetzen. Erstens muss ermöglicht werden, dass die Jobcenter, in denen die überwiegende Zahl der Kommunen mit der Arbeitsagentur zusammenarbeitet, erhalten bleiben. Zweitens sind wir bereit, dafür zu sorgen, dass die existierenden 69 Optionskommunen weiter arbeiten können. Auch das wäre gefährdet, wenn sich Frau von der Leyen durchsetzen würde, weil die von ihr geplante einfache Entfristung rechtlich nicht trägt. Drittens sind wir bereit, über eine moderate Anhebung der Zahl der Optionskommunen zu verhandeln. Dabei denke ich zum Beispiel an Ostdeutschland, wo durch Kreisgebietsreformen die Grenzen der Arbeitsgemeinschaften und der Optionskommunen einfach nicht mehr stimmen.