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09. Februar 2010
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Staatsbürgerschaft

Deutsche unter Vorbehalt

VON URSULA RÜSSMANN

Wehrdienst leisten und dann ausgebürgert werden? Den Bundestag mitwählen und dann kassiert die Behörde den deutschen Pass? Das könnte demnächst Zehntausenden Migranten hierzulande blühen, ohne dass sie sich etwas haben zuschulden kommen lassen. Grund ist ein Passus im Staatsangehörigkeitsgesetz von 2000: der Optionszwang. Er stellt Kinder ausländischer Eltern, die sowohl die Staatsangehörigkeit der Eltern haben wie einen deutschen Pass, vor die Wahl. Im Alter von 18 bis 23 Jahren müssen sie ihren ausländischen Pass abgeben, sonst bürgert Deutschland sie aus. Seit 2008 läuft für die ersten Betroffenen, die seither 18 geworden sind, der Countdown. Höchste Zeit, Schluss zu machen mit dem integrationspolitischen Unsinn, meint ein breites Bündnis von Sozialverbänden, Experten, Juristen und Kirchen.

Am heutigen Mittwoch stellen sie in Berlin ihren Aufruf vor "Sie gehören zu uns! Wider den Optionszwang für Kinder unseres Landes". Er liegt der FR vor. Auf der Unterzeichnerliste findet sich geballter migrationspolitischer Sachverstand: Mit Marieluise Beck (Grüne), Cornelia Schmalz-Jacobsen und Liselotte Funcke (beide FDP) haben alle drei Amtsvorgängerinnen der jetzigen Migrationsbeauftragten Maria Böhmer (CDU) unterschrieben, ferner Rita Süssmuth (CDU) und der Chef des Sachverständigenrates für Migration, Klaus Bade. Dabei sind auch Arbeiterwohlfahrt, Kinderhilfswerk, Diakonie und der DGB.

Falsches Signal, sagen Kritiker


Die Gegner des Optionszwangs haben gute Argumente: Das integrationspolitische Signal sei fatal, weil Menschen wie "Deutsche auf Abruf" behandelt würden. Kenan Kolat, Chef der Türkischen Gemeinde in Deutschland, sieht einen Identitäts- und Loyalitätskonflikt auf die Betroffenen zukommen: "Jetzt könnte die Regierung die jungen Leute für sich gewinnen, indem sie auf den Optionszwang verzichtet." Hinzu kommt: 50 Prozent aller Eingebürgerten dürfen ohnehin ihren Herkunftspass behalten - weil sie aus der EU kommen oder besondere Härten vorliegen.

Optionskinder
Dramatisch wachsen wird die Gruppe der sogenannten Optionskinder, die seit vergangenem Jahr vor die Wahl gestellt sind, sich zwischen zwei Pässen zu entscheiden. 2008 waren bundesweit 3300 Menschen betroffen, in diesem Jahr werden 3900 unter die Regelung fallen.

Danach steigt die Zahl der Betroffenen kontinuierlich. Ab 2018 wird sie bei jährlich 40.000 liegen, so die Bundesmigrations-Beauftragte Maria Böhmer.

Seit dem Jahr 2000 gibt es im deutschen Recht Optionskinder. Damals trat das neue Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) in Kraft. Kinder ausländischer Eltern, die nach dem 1. Januar 2000 in Deutschland geboren wurden, haben von Geburt an sowohl die Staatsangehörigkeit der Eltern als auch die deutsche. Die Bedingung dafür ist, dass ein Elternteil mindestens acht Jahre rechtmäßig hier gelebt und eine unbefristete Aufenthalts-Erlaubnis haben muss.

Entscheiden müssen sich die Kinder im Alter von 18 bis 23 Jahren, so regelt es der Paragraf 29 des StAG. Geben sie ihren ausländischen Pass in dem Zeitraum nicht ab, verlieren sie automatisch ihren deutschen.

Eine Übergangsklausel im Gesetz machte auch für solche Ausländerkinder den Weg zum befristeten Doppelpass frei, die im Jahr 2000 schon geboren und jünger als zehn waren. Bedingung hierfür war, dass ihre Eltern die doppelte Staatsbürgerschaft bis Ende 2000 beantragen. Diese Kinder sind nun die ersten, für die der Optionszwang greift.

Ein Recht auf Einbürgerung haben darüber hinaus Ausländer, die seit acht Jahren hier leben und auf Dauer bleiben dürfen. Allerdings müssen sie einige Voraussetzungen erfüllen: Sie müssen ihren Lebensunterhalt ohne staatliche Hilfe bestreiten, gut deutsch sprechen, den im Herbst 2008 eingeführten Einbürgerungstest bestanden haben und dürfen nicht wegen einer Straftat verurteilt sein. Wer besondere Integrationsleistungen vorweisen kann, etwa viel ehrenamtliches Engagement, kann schon nach sechs Jahren eingebürgert werden.

Die Herkunfts-Staatsangehörigkeit müssen die Eingebürgerten allerdings aufgeben - es sei denn, das brächte ihnen unzumutbare Nachteile (etwa beim Erbrecht) oder ihr Herkunftsstaat entlässt sie nicht.

Auch bei EU-Bürgern und Spätaussiedlern ist der Doppelpass erlaubt. Die Zahl der Einbürgerungen ist allem Werben für den deutschen Pass zum Trotz 2008 auf einen Tiefstand gefallen: 94.500 Ausländer wurden Deutsche, nur noch halb so viele wie kurz nach dem Inkrafttreten des neuen Staatsangehörigkeitsrechts.

Die Grünen machen vor allem den Einbürgerungstest und "Willkür bei der Gewährung von Mehrstaatigkeit" dafür verantwortlich.

Mit steigenden Zahlen rechnet die Integrationsbeauftragte Maria Böhmer (CDU) schon für 2009, wie sie der FR sagte. Der Grund dafür seien Verzögerungen bei der Abwicklung der neuen Einbürgerungstests im Jahr 2008. Laut Böhmer ist der Test übrigens keine Einbürgerungshürde: Im ersten Quartal 2009 hätten ihn 99 Prozent der Teilnehmer bestanden. rü
Im Bundestag sind die Gegner des Optionszwangs in der Mehrheit - rechnerisch. Grüne, Linke und Sozialdemokraten wollen ihn abschaffen. SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz zur FR: "Ein bürokratisches Monstrum, das Menschen quält." Er wünscht sich im Einbürgerungsrecht "mehr Großzügigkeit bei der Hinnahme der doppelten Staatsbürgerschaft, jedenfalls bei der ersten Zuwanderergeneration".

Aber mit der Union ist das nicht zu machen. Fraktionsvize Wolfgang Bosbach kann sich zwar die Abkehr vom Optionsmodell vorstellen, "aber nicht mehr doppelte Staatsbürgerschaften". Wer Deutscher werden wolle, "muss sich vorbehaltlos zur deutschen Staatsangehörigkeit bekennen". Im Klartext: Abschaffung des Optionszwangs nur bei Rückkehr zum alten Abstammungsrecht von vor 2000, danach sind Kinder von Ausländern qua Geburt Ausländer.

Schlechte Chancen für Änderung


Auch nach der Bundestagswahl stehen die Chancen auf Wandel schlecht. Die FDP, die auf eine Koalition mit der CDU/CSU hinarbeitet, passt sich dem Unionsjargon an. Hartfrid Wolff, ausländerpolitischer Sprecher, findet es "wenig hilfreich", die Optionsregel "schon nach den ersten betroffenen Jahrgängen in Frage zu stellen". Sie sei "eine Chance für jeden Betroffenen, sich darüber klar zu werden, wo er seine Zukunft sieht", sagt er der FR. Wer sich gegen den deutschen Pass entscheide, wolle sich "vor allem auch emotional nicht vollständig integrieren".

Das klang Anfang 2008 noch ganz anders. Damals forderte die FDP zusammen mit SPD, Grünen und Linken Gespräche über Korrekturen am Optionszwang. Zuvor hatten Sachverständige im Innenausschuss, auch konservative Staatsrechtler, die Regel als völligen Verhau bewertet.

Bleibt noch Maria Böhmer, qua Amt quasi Bundes-Fachfrau in Sachen Einbürgerung. Doch sie wiegelt ab: abwarten und schauen, wie sich die Optionskinder entscheiden. Böhmer rät, erstmal die "Information und Beratung der Betroffenen" zu verbessern.

Betroffene berichten

Aufgezeichnet von Nadja Erb

Als der Brief kam, in dem stand, dass ich mich entscheiden muss zwischen meiner deutschen und meiner türkischen Staatsbürgerschaft, hat mich mein Vater beiseite genommen und gesagt: "Mein Sohn, du wirst nicht in der Türkei leben, sondern hier. Und hier wird es dir viel besser gehen mit der deutschen Staatsbürgerschaft." Aber für mich war sowieso klar, wo ich mein Kreuzchen mache. Ich bin doch Hesse von Geburt, war hier im Kindergarten und in der Schule, werde hier studieren, arbeiten und ich werde wohl auch hier sterben. Klar bin ich auch Türke, wie meine Familie. Und die ist für mich sehr wichtig. Das sind meine Wurzeln, das gehört zu meiner Identität. Aber die gebe ich ja nicht auf, wenn ich in den nächsten Tagen im Konsulat meine türkische Staatsbürgerschaft zurückgebe. Das ist für mich nur Papierkram; ich bleibe doch trotzdem, wie ich bin.
Cihan Ö., 19 Jahre alt

Ich bin zu einem Drittel Kroatin, weil meine
Mutter Kroatin ist, zu einem Drittel Bosnierin, weil mein Vater Bosnier ist, und zu einem Drittel Deutsche, weil ich hier geboren bin. Noch habe ich alle drei Staatsbürgerschaften, und ich sehe überhaupt nicht ein, warum ich sie abgeben soll. Es ist doch nichts Schlechtes daran, eine Deutschkroatin zu sein! Seit ich den Bescheid von der Einbürgerungsbehörde bekommen habe, fühle ich mich bedrängt. Ich bin wirklich unsicher, wie ich mich entscheiden soll. Wenn ich die deutsche Staatsangehörigkeit aufgebe, darf ich hier nicht mehr wählen. Das ist schon ein Knackpunkt für mich. Besonders ungerecht ist, dass ich mehrere Staatsbürgerschaften behalten könnte, wenn die Länder EU-Mitglied wären. Ich muss mich bis Ende November 2010 entscheiden, Kroatien tritt vermutlich 2011 der EU bei. Das ist doch absurd!
Emina Lemens, 18 Jahre alt

Ich habe ja noch ein paar Jahre Zeit, aber wenn ich mich zwischen meiner persischen und meiner deutschen Staatsbürgerschaft entscheiden muss, nehme ich die deutsche. Ich werde ja hier leben, da habe ich mit der deutschen einfach weniger bürokratische Probleme, kann leichter studieren und reisen. Ich verstehe aber nicht, warum ich nicht Iraner und Deutscher sein kann. Das spiegelt doch meine beiden Seiten am besten wieder. Der Iran ist mein Herz, meine Heimat, mein Stolz. Ein Großteil der Familie lebt da, viele meiner Freunde sind Iraner. Deutschland wiederum ist das Land, in dem ich geboren bin, das mir mehr Möglichkeiten bietet. Dass der Staat mich zwingt, meine persische Staatsbürgerschaft aufzugeben, damit vermittelt er den Eindruck, er will hier keine Ausländer haben, sondern nur reine Deutsche.
Jubin Husseinifard, 13 Jahre alt


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Dokument erstellt am 23.06.2009 um 17:56:04 Uhr
Letzte Änderung am 23.06.2009 um 22:23:47 Uhr
Erscheinungsdatum 24.06.2009
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