Der Vertrag von Lissabon ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Allerdings muss das deutsche Parlament bei Vertragserweiterungen stärker beteiligt werden als es bisher. Dieses Urteil hat das Bundesverfassungsgericht am Dienstag verkündet. Der Zweite Senat verfügte, dass Deutschland dem Vertrag erst verbindlich beitreten darf, wenn die erweiterten Mitwirkungsrechte des Bundestags und des Bundesrats in Kraft sind.
Die bisherigen Mitwirkungsrechte des deutschen Parlaments wurden als zu gering und deshalb als teilweise verfassungswidrig beurteilt. Die Koalition will die vom Bundesverfassungsgericht vorgeschriebenen Nachbesserungen am Begleitgesetz zum EU-Reformvertrag von Lissabon Anfang September beschließen.
Mit der Entscheidung hatten die Verfassungsbeschwerden des CSU-Bundestagsabgeordneten Peter Gauweiler (CSU) und der Linkspartei nur teilweise Erfolg. Andreas Voßkuhle, Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, fasst das Karlsruher Urteil mit den Worten zusammen: "Das Grundgesetz sagt ja zu Lissabon, verlangt aber auf nationaler Ebene eine Stärkung der parlamentarischen Integrationsverantwortung."
Erleichterung in Berlin und Brüssel
Bundeskanzlerin Angela Merkel hat sich erleichtert über die grundsätzliche Zustimmung des Bundesverfassungsgerichts zum EU-Reformvertrag geäußert. "Der Vertrag von Lissabon hat eine weitere wichtige Hürde genommen", sagte Merkel am Dienstag in Berlin. Die Richter hätten den Gesetzgebern jetzt den Auftrag erteilt, die Mitwirkungsrechte von Bundestag undBundesrat zu verbessern.
Sie sei sehr froh, dass die Fraktionen im Bundestag dies in dieser Legislaturperiode noch umsetzen wollten. So könnten noch vor der Bundestagswahl die Voraussetzungen geschaffen werden, um die Ratifikationsurkunde zu hinterlegen. "Ein guter Tag für den Lissabonner Vertrag", resümierte Merkel.
Auch Außenminister Frank-Walter Steinmeier, der in Karlsruhe als Vertreter der Bundesregierung die Entscheidung entgegennahm, begrüßte den Richterspruch. Der Lissabon-Vertrag müsse nicht neu verhandelt werden. "Der Vertrag kann also ratifiziert werden", sagte Steinmeier. Das oberste Gericht hat allerdings Nachbesserungen am Begleitgesetz zur Auflage gemacht, ehe Deutschland den Vertrag ratifizieren darf.
Chance für Korrekturen in der Europapolitik
EU-Kommissionspräsident José Manuel Barroso erwartet nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Lissabon-Vertrag eine rasche Umsetzung des Abkommens in Deutschland. Er sei "zuversichtlich, dass das Gericht mit diesem Urteil den Weg für den raschen Abschluss der deutschen Ratifizierung des Vertrags von Lissabon geebnet" habe, betonte Barroso einem Sprecher zufolge am Dienstag in Brüssel. Zugleich begrüßte Barroso die Entscheidung der Karlsruher Richter, die bestätigt hätten, dass der Vertrag von Lissabon "mit dem deutschen Grundgesetz vereinbar" sei.
Die Linkspartei hat den vorläufigen Stopp der Ratifizierung des EU-Reformvertrags in Deutschland als Chance für Korrekturen in der Europapolitik gewertet. "Mit diesem Urteil des Bundesverfassungsgerichts sind die parlamentarischen und außerparlamentarischen Möglichkeiten gestärkt, die marktradikale, unsoziale und militaristische Ausrichtung des EU-Vertrages zu korrigieren", erklärte die Parteispitze von Lothar Bisky, Gregor Gysi und Oskar Lafontaine am Dienstag in Berlin.
Folge des Urteils ist, dass Bundestag und Bundesrat die Begleitgesetze ergänzen müssen. Wenn der Lissabon-Vertrag erweitert werden soll, muss es ein förmliches Zustimmungsverfahren im Bundestag oder Bundesrat geben. Auch europäischen Militäreinsätzen, die nach dem Lissabon-Vertrag möglich sind, muss der Bundestag zuvor zustimmen. Das Urteil des Zweiten Senats erging im Ergebnis einstimmig. Nur bezüglich der Urteilsgründe war das Abstimmungsverhältnis sieben zu eins.
Kein "verdeckter Beitritt" zu einem europäischen Bundesstaat
Das 150 Seiten starke Urteil bestimmt das Bundesverfassungsgericht zunächst das Verhältnis von Grundgesetzes und Europäischer Union. "Das Grundgesetz will … eine europäische Integration", so das Urteil. Diese müsse jedoch auf der Grundlage souverän bleibender Mitgliedsstaaten erfolgen. Die deutsche Verfassung erlaube nicht "den Beitritt zu einem europäischen Bundesstaat." Der Reformvertrag achte aber diese Grenze. Der Lissabon-Vertrag stelle keinen "verdeckten Beitritt" zu einem europäischen Bundesstaat dar. Die Integrationsverantwortung liege auch weiter bei den nationalen Verfassungsorganen.
Für die zukünftige europäische Entwicklung zieht das Urteil aber Grenzen ein. Der Integrationsprozess dürfe nicht zu einer "Aushöhlung des demokratischen Herrschaftssystems in Deutschland führen." Die Europäische Union dürfe keine "Kompetenz-Kompetenz" erhalten. Damit ist gemeint, dass die Union sich nicht selbst ermächtigen kann, ihre Zuständigkeiten zu erweitern.
Auch die Unantastbarkeit der Menschenwürde, die Garantie des sozialen Rechtstaats und der deutsche Föderalismus, die im Grundgesetz Ewigkeitsgarantie haben, dürfen von der EU nicht ausgehöhlt werden. Es müsse dabei bleiben, so das Urteil, dass es die EU nur "begrenzte Einzelermächtigungen" hat. Dazu müssten Bundestag und Bundesrat die "Integrationsverantwortung" behalten.
Außerdem behält sich das Bundesverfassungsgericht die Überwachung vor. Im Urteil heißt es dazu, es bleibe bei der Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts "ausbrechende Rechtsakte" der EU "auf Antrag" zu überprüfen. Außerdem prüfe das Bundesverfassungsgericht, ob der "unantastbare Kerngehalt der Verfassungsidentität des Grundgesetzes gewahrt ist."
Das von Karlsruhe geforderte erweiterte Mitbestimmungsrecht stellt eine Stärkung des Bundestages dar, aber keine Neuheit. Schon jetzt verlangt der Lissabon-Vertrag (Artikel 48 Absatz 7) die Zustimmung der nationalen Parlamente bei Vertragsänderungen. Es ist deshalb zu erwarten, dass die von Karlsruhe geforderte Gesetzesergänzung zügig erfolgen kann.
(Aktenzeichen: 2 BvE 2/08, 2 BvR 1010/08 u.a.)
Lesen Sie auf der nächsten Seite, was der Lissabon-Vertrag in der EU neu regeln will und welche Hürden er noch zu meistern hat


Bookmark
Verlinken














