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Steuerfahnder-Affäre

Kontrolle unerwünscht

Von Matthias Thieme

In der Affäre um die kaltgestellten hessischen Steuerfahnder kommen weitere brisante Vorgänge aus der Finanzverwaltung ans Licht. Der FR liegen Dokumente aus der Verwaltung und Aussagen hochrangiger Beamter vor, die Fragen nach der Rolle des Finanzministeriums aufwerfen. Es zeigt sich ein dichtes Netz der Gängelung, der Einflussnahme und eine Kultur des Kaltstellens unbequemer Beamter. Zudem war es in Hessen offenbar unerwünscht, Steuerhinterziehung in Liechtenstein genauer zu untersuchen.

Der Großbankenprüfer


Rund 20 Jahre lang prüft Regierungsoberrat Franz Honemann die Deutsche Bank, doch eines Tages versteht er die Welt nicht mehr: Kurz vor dem Abschluss seiner Prüfungen wird ihm von seinem Vorgesetzten im Finanzamt Frankfurt ohne Begründung mitgeteilt, dass er die Zuständigkeit für die Bank umgehend verliert. Ein höchst ungewöhnlicher Vorgang, denn Honemann ist nicht irgendwer im Finanzamt. Als leitender Konzernprüfer seit Jahren für die Deutsche Bank zuständig, ist Honemann ein erfahrener Mann und ein Schwergewicht in seiner Branche. Dennoch wird er plötzlich "mit sofortiger Wirkung" von der Prüfung der Bank entbunden. Was war geschehen? Honemann hatte die originären Geschäfte der Bank im Ausland genauer unter die Lupe genommen und einige Aktivitäten entdeckt, die zu Lasten des deutschen Fiskus gingen. Es ging um vier Jahre Geschäftstätigkeit der riesigen Bank. Honemann wusste, dass seine Feststellungen sehr teuer für das Geldinstitut werden konnten, doch er dachte, dies sei sein Job. Heute weiß er, dass es Gespräche zwischen der Bank und seinen Vorgesetzen gab. Beschwerden, Absprachen vielleicht. Danach übernahm ein unerfahrener Kollege den Fall - und die Bank kam weitaus billiger weg. Honemann sei zu langsam gewesen, so die offizielle Begründung. Und er habe zu großzügig geprüft, heißt es später mit Verweis auf das Bundesamt für Finanzen.

Aber Honemann ist sich sicher, dass er gehen musste, weil er korrekt prüfte. Der Geschasste versteht die Welt nicht mehr und klagt gegen das Land Hessen, ihm wieder die Steuernummer der Bank zur Prüfung zu übertragen. Regierungsoberrat Honemann verliert. Er müsse Änderungen seines Aufgabengebietes hinnehmen, urteilte der Kasseler Verwaltungsgerichtshof 1998. In der Bank dürfte das einige nachhaltig gefreut haben. Honemann zweifelt seitdem an einigen Grundsätzen, an die er als Bankenprüfer immer geglaubt hatte.

Der Finanzamts-Chef


Die Affäre
Wegen einer Klage der hessischen Landesärztekammer und Ermittlungen der Frankfurter Staatsanwaltschaft gegen den Psychiater H. ist die Affäre um kaltgestellte Steuerfahnder wieder hochgekocht. Nach Gutachten des Psychiaters waren in den vergangenen Jahren mehrere unliebsame Steuerfahnder als "Querulanten" in den Ruhestand versetzt worden.

Ab dem Jahr 2001 war den Fahndern die Verfolgung von großen Verdachtsfällen zunehmend erschwert worden. Einige wollten dies nicht akzeptieren - sie vermuteten die politische Absicht, Hessen mit einer wenig effektiven Steuerfahndung als Wirtschaftsstandort attraktiv zu machen.

Von 2003 bis 2005 hatte es wegen dieser Vorfälle in der Finanzverwaltung einen Untersuchungsausschuss des Hessischen Landtages gegeben. Damals sah die SPD den Vorwurf bestätigt, dass Steuersünder geschont worden seien; die Grünen kritisierten den rüden Umgang mit den Steuerfahndern.
Von der Prüfung der Großbank abgezogen wird Honemann vom damaligen Leiter des Finanzamts Frankfurt, Jürgen Schneider-Ludorff. Der Name des Amtsvorstehers taucht im Zusammenhang mit der Steuerfahnder-Affäre immer wieder auf. Schneider-Ludorff zeichnet auch für die mittlerweile berüchtigte Amtsverfügung verantwortlich, die es allen Top-Steuerfahndern des Banken-Teams im Finanzamt Frankfurt ab 2001 nahezu unmöglich macht, Großsteuerbetrug weiter zu verfolgen. Ein Anfangsverdacht dürfe nur noch bestehen, wenn Beträge über 500000 Mark auftauchen, verfügte Schneider-Ludorff im Sommer 2001. Da Großsteuerbetrüger ihr Geld aber in der Regel in kleine Tranchen stückeln, kommt dies aus Sicht der Fahnder einem Freibrief zur Steuerhinterziehung gleich, da die Betrüger mit Straffreiheit rechnen konnten. Die Beamten befürchteten Strafvereitelung im Dienst.

Regierungsoberräte, Steuerfahnder, das ganze Banken-Team des Finanzamts protestiert gegen diese Verfügung, die jedem persönlich in einem Umschlag überreicht wurde und nicht in die Registratur und ins Intranet des Amtes aufgenommen werden durfte. Wer die Verfügung las, wurde aktenkundig registriert. Tatsache ist: Alle Beamten, die es gewagt haben, gegen diese Dienstanweisung mit Widerspruch zu reagieren, wurden auf vielfältige Weise gemobbt, versetzt, gedemütigt, am Ende für psychisch krank erklärt und aus dem Dienst entfernt. Der letzte wurde in diesem Jahr im Alter von 39 Jahren zwangspensioniert. Die ganze Abteilung wurde zerschlagen. Als Vorgesetzter zuständig für diese Vorgänge: Schneider-Ludorff. Der forsche Amtsleiter taucht auch in der Geschichte des Beamten Ralf Amthor auf. Als dieser gegen eine Beurteilung Widerspruch einlegt, lässt der Chef das Schreiben später einfach durch einen Schredder laufen, berichtet Amthor, der bis heute eine Empfangsbestätigung hat, aber kein Wort darüber in seiner Personalakte findet.

Der Psychiater


Als Praxisschild reicht dem Facharzt für Neurologie und Psychiatrie, Thomas H. offenbar ein mit Tesafilm auf den Briefkasten geklebter Zettel. Auf Anrufe von Journalisten reagiert der Psychiater derzeit nicht. Seit die Staatsanwaltschaft seine Räume durchsuchte, seit die Ärztekammer gegen ihn ermittelt, ist es schwierig geworden, Psychiater H. überhaupt zu Gesicht zu bekommen. Kein Hinweis auf eine Arztpraxis findet sich im Treppenhaus des Frankfurter Altbaus, nur H.s Name an einem Klingelschild im zweiten Stock. Niemand öffnet. Mit zum Teil wortgleichen Gutachten hat der Arzt den Steuerfahndern im Auftrag des Landes Hessen schwere psychische Krankheiten bescheinigt, die zur dauerhaften Dienstunfähigkeit der Beamten führen sollten. "Paranoid-querulatorisch" oder schlicht "anpassungsgestört" seien die Fahnder, urteilte H. in seinen erstaunlich kurzen Gutachten ohne weitere Begründung. Pech für den Psychiater: Ärzte der Uniklinik Frankfurt beurteilten einen Steuerfahnder als psychisch kerngesund und fanden hingegen das Gutachten des Psychiaters H. nicht nachvollziehbar.


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Dokument erstellt am 21.07.2009 um 17:52:03 Uhr
Letzte Änderung am 22.07.2009 um 12:15:58 Uhr
Erscheinungsdatum 21.07.2009 | Ausgabe: d
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