Berlin. "Die steuerpolitischen Vorhaben für die neue Legislaturperiode werden den Erwartungen der Industrie im Großen und Ganzen gerecht." So feiert der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) den Koalitionsvertrag – und er weiß, warum.
Schwarz-Gelb legt zugunsten der Wirtschaft nicht nur bei der Unternehmenssteuer nach, sondern auch bei der Erbschaftsteuer, und darüber hinaus vor allem und in noch nicht absehbarem Ausmaß bei den Sozialabgaben.
Bei aller Freude hatte BDI-Präsident Hans-Peter Keitel einen Wunsch offen. Enttäuscht sei er, "dass die Regierungsparteien nicht den Mut hatten, auf breiter Ebene in die steuerliche Forschungsförderung einzusteigen".
Lange mussten die Lobbyverbände nicht klagen, bis Trost von Bildungsministerin Annette Schavan (CDU) kam. "Denkbar ist, dass kleine und mittlere Unternehmen für ihre Forschungs- und Entwicklungsausgaben eine Steuergutschrift von 15 Prozent erhalten, alle anderen zehn Prozent", so Schavan. Dafür müsse der Bund "hier mindestens zwei Milliarden Euro jährlich investieren".
Diese kommen zu den 3,5 Milliarden Euro hinzu, auf die der Staat nach ersten Schätzungen aus dem Bundesfinanzministerium bei den Unternehmensteuern verzichtet. Schwarz-Gelb will bei der Zinsschranke die Freigrenze von einer auf drei Millionen Euro erhöhen.
Die Zinsschranke begrenzt den steuerlichen Abzug von Zinskosten mit dem Ziel, international tätigen Konzernen die Möglichkeit zu nehmen, sich in Deutschland vorm Fiskus künstlich arm zu rechnen. Weitere Erleichterungen sind beim Kauf von sanierungsfähigen Firmen vorgesehen, wo eigentlich der Käufer die Verluste des übernommen Betriebes nicht geltend machen durfte.
Diese Erleichterungen hatte als vorübergehende Hilfe in der Krise schon die große Koalition beschlossen. Nun führt sie die neue Regierung dauerhaft ein. Über die einzelnen Regelungen lässt sich streiten. Beispielsweise war es in der Tat fragwürdig, Zinsen und damit Kosten zu besteuern.
Schieflage in der Summe
Aber in der Summe entsteht eine Schieflage, durch die der Unternehmensteuerreform von 2008 die Geschäftsgrundlage entzogen wird. Damals war die Verabredung: Die Wirtschaft bekommt eine kräftige Tarifsenkung, bei Kapitalgesellschaften von 39 Prozent auf unter 30 Prozent des Gewinns.
Im Gegenzug wird die Bemessungsgrundlage der Steuer erweitert, damit dem Staat nicht zu hohe Ausfälle entstehen. Nun bleibt die Tarifsenkung, und die Gegenfinanzierung wird gestutzt.
In verfassungsrechtliche Probleme bringt sich die Koalition mit ihrer Absicht, bei der Erbschaftsteuer die Bedingungen für eine Steuerfreiheit bei Betriebsübergaben zu erleichtern. Auch hier gilt: Der Kompromiss von Schwarz-Rot war nicht der Stein der Weisen.
Zehn Jahre muss ein Junior die Lohnsumme halten, um von der Erbschaftsteuer befreit zu werden. Aber statt einen Neustart zu wagen, wurstelt die neue Koalition herum wie die alte und riskiert die nächste Niederlage für den Gesetzgeber in Karlsruhe.
Mehrfach hat das Verfassungsgericht klar gestellt, dass jede Ausnahme von der Erbschaftsteuer gut begründet und an strenge Auflagen geknüpft sein muss.
Den größten Erfolg haben die Wirtschaftsverbände bei Gesundheit und Pflege erzielt. Der Krankenkassenbeitrag wird eingefroren – aber nur für Arbeitgeber. Die Mehrkosten gehen, sofern sie nicht aus dem Steuertopf bezahlt werden, allein zulasten der Arbeitnehmer.
Mittelfristig plant die Koalition einkommensunabhängige Prämien, auch Kopfpauschalen genannt. Die müssen nicht ungerecht sein, wenn, ja wenn der soziale Ausgleich über das Steuersystem gelingt. Dafür aber muss eine Regierung die Umverteilung über die Einkommensteuer ausbauen, nicht mindern.
Lesen Sie auf der nächsten Seite: Beispiel Energiekonzerne.



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