stellen
auto
immobilien
marktplatz
inserieren
Politik
09. Februar 2010
Anzeigenmarkt | Zeitungsanzeige aufgeben | Abo-Angebote

In- & Ausland
Frankfurt & Hessen
Marktplatz
Verlagsservice
ANZEIGE
Die FR auch bei
Zum Nachlesen: Die Jahresbilanzen der Dokumentation.


Bundesverfassungsgericht

Kollisionen mit der Menschenwürde

Die Positionen des SPD-Kandidaten für das Vizepräsidenten-Amt des Bundesverfassungsgerichts sind umstritten. Dass die Union ihn ablehnt, ist scheinheilig.
VON TONIO WALTER

Horst Dreier hat eine Reihe schwerster charakterlicher Mängel, erstens: Er ist mehrfach zum beliebtesten Professor der Würzburger juristischen Fakultät gewählt worden und hat den bayerischen Preis für gute Lehre erhalten; er ist also - im Gegensatz zu vielen Kollegen - ein Professor, der die Studenten mag, und die Studenten mögen, ja verehren ihn. Zweitens: Er ist umfassend gebildet und genießt als Staatsrechtslehrer höchstes fachliches Ansehen. Drittens: Er ist Sozialdemokrat. All das macht ihn in den Augen der Union zu einer enorm verdächtigen Figur. Was ihn aber endgültig unmöglich werden lässt, ist etwas ganz anderes. Und hier beginnt die Heuchelei.

Und zwar ist Dreier der Ansicht, dass der Flüssigkeit in einem Reagenzglas, auch wenn in ihr eine Blastozyste (Keim im Frühstadium der Embryo-Entwicklung, Red.) schwimmt, nicht automatisch dieselbe Menschenwürde zukomme wie einem lebenden und fühlenden Menschen. Die Kirchen, insbesondere die katholische, sehen dies anders und erkennen zwischen dem Menschen und dem Reagenzglas keinen Unterschied. Sie sind daher auch strikt dagegen, die Reagenzgläser Forschern und Medizinern anzuvertrauen, damit sie Heilungsverfahren entwickeln gegen Krankheiten, denen die Menschen heute noch hilflos ausgesetzt sind. Das ändert natürlich nichts daran, dass diese Verfahren im Ausland sehr wohl entwickelt werden, nur eben von Forschern und Firmen, die unserer Aufsicht entzogen sind - und die nebenbei eine Reihe von Spitzenforschern aus Deutschland auswandern lassen oder bereits vom Zuzug abhalten.

Mancher findet das Dogma von der Heiligkeit der Reagenzgläser schon deshalb nicht vollkommen glaubwürdig, weil er unter dem Gesichtspunkt der Menschenwürde daran denkt, wie sich die katholische Kirche zuweilen gegenüber eigenen Mitarbeitern verhält, gegenüber der Sexualität und Homosexualität ihrer Priester sowie bei Fällen sexuellen Missbrauchs von Kindern durch Geistliche. Da es sich die Union aber mit den Kirchen auf keinen Fall verderben darf, will sie Männer wie Horst Dreier verhindern.

Der Autor
Tonio Walter (Jahrgang 1971) ist Professor und Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Europäisches Strafrecht an der Universität Regensburg. Das SPD-Mitglied hat maßgeblich am "Regensburger Entwurf" des Grundsatzprogramms mitgearbeitet. Auf das schließlich verabschiedete Hamburger SPD-Programm hatte dieser Entwurf einen gewissen Einfluss.

In der hier abgedruckten Polemik bricht Walter eine Lanze für den Staatsrechtler Horst Dreier, den die SPD für das Amt des Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts vorschlägt. Dreier ist wegen Äußerungen zum Folterverbot und zum Embryonenschutz umstritten.
Vollkommen unverhoffte Schützenhilfe bekommt sie dabei von links. Dort haben einige Spezialisten herausgefunden, dass Dreier die Menschenwürde mit Füßen tritt. Entgegen Artikel 1 des Grundgesetzes erkläre er die Menschenwürde für antastbar und mache sie einer Abwägung mit anderen Gütern zugänglich, was auch staatliche Folter ermögliche. Es macht nichts, dass Dreier in seinem Kommentar zu Artikel 1 die Menschenwürde im Fettdruck als absoluten, unabwägbaren Wert definiert. Es tut auch nichts zur Sache, dass er Folter selbstverständlich und ausdrücklich zu den schweren Verletzungen der Menschenwürde rechnet. Was ihm das Genick brechen soll, ist ein einziger Satz. Ein Satz, in dem er nichts fordert, ja noch nicht einmal als richtig oder falsch kennzeichnet. Sondern ein Satz, der auf eine Situation hinweist, die es nun einmal geben kann: dass die Würde und das Leben Unschuldiger in höchster Gefahr sind und nur geschützt werden können, wenn die Würde eines anderen leidet.

Zwei Fälle sind in der Diskussion. Erstens das Erzwingen einer Aussage, Beispiel: Ein Neonazi hat einen Menschen, der ihm missfiel, in einem Wald bewusstlos getreten, der Schwerverletzte droht zu sterben. Die Polizei hat den Nazi gefasst, aber er sagt nicht, wo sein Opfer liegt. Ist es jetzt völlig undenkbar, den Nazi zum Reden zu zwingen? "Selbstverständlich!", sagen die einen. Dreier ist sich nicht so sicher. Mehr schreibt er nicht. Zweiter Fall ist der im Strafrecht sogenannte übergesetzliche entschuldigende Notstand, Beispiel: Ein Schiff droht nach Kollision mit Treibeis zu sinken. Der Kommandant kann das Schiff retten, wenn er sofort die Schotten zu der beschädigten Abteilung schließt. Dann werden dort fünf Männer sterben, damit die übrigen fünfzig überleben. Darf der Kommandant die Schotten schließen? "Natürlich nicht!", sagen die einen. Dreier ist sich nicht so sicher. Mehr schreibt er nicht. Diese problematischen Fälle nennt er "Würdekollisionen".

Die Diskussion um sie wird mit großer Scheinheiligkeit geführt. Dreiers Fehler ist, sich zwar an der Diskussion zu beteiligen, aber nicht an der Scheinheiligkeit. Sie beginnt schon in der Wortwahl: "Folter" ist etwas, dessen nur Verbrecher fähig sind; wenn es also gelingt, dem Gegner zu unterstellen, er wolle "Folter", dann ist die Sache schon entschieden. Vor dem geistigen Auge des Publikums erscheinen finstere Verliese, sadistische Henker, Schreie und das Blut Unschuldiger. Nun geht es aber in dem Neonazi-Fall gar nicht um sadistische Quälerei, sondern um das Erzwingen einer Aussage mit dem mildest möglichen Mittel, das heißt zunächst einmal mit einem Polygraphen (Lügendetektor) oder einem "Wahrheitsserum". Dass dergleichen sowie, falls nötig, härtere Formen von Gewalt in Situationen wie der beschriebenen durch Notwehr gerechtfertigt sind - jedenfalls für Privatpersonen -, hat für das Strafrecht noch niemand bestritten. Aber die Scheinheiligkeit geht noch weiter: Das deutsche Recht kennt längst auch für staatliche Stellen die Möglichkeit, eine Aussage mit Gewalt zu erzwingen, und zwar durch Beugehaft. Bei ihr kann ein Zeuge, der aussagen muss, aber nicht aussagen will, so lange in Haft genommen werden (das heißt mit Gewalt eingesperrt werden), bis er mürbe ist. Gegen die Beugehaft indes hat noch keiner der Menschenwürdeprofis die Stimme erhoben. Es hätte wohl auch niemand hingehört.


1
2


Empfehlen via:    Twitter    Facebook    StudiVZ    MySpace
[ document info ]
Copyright © FR-online.de 2010
Dokument erstellt am 08.02.2008 um 16:08:02 Uhr
Letzte Änderung am 08.02.2008 um 16:35:56 Uhr
Erscheinungsdatum 09.02.2008
FR-online.de interaktiv
Zeitgeschichte


Studentenproteste, Rassen- unruhen, Vietnamkrieg und die Anfänge der RAF

Pfeil-Symbol1968 - Wie es wirklich war
Blog: Hebel macht Mittag
Hebel bloggt

Stephan Hebel, Mitglied der FR-Chefredaktion, über Ausreißer und Ausreden, Auf- und Abstiege in der politischen Arena

Aktueller Beitrag:
Aktuelle Umfrage
Umfrage-Ergebnisse Deutschlandtrend

Was denken die Deutschen? Welcher Politiker fällt in der Wählergunst?

Pfeil-SymbolDie Umfrage-Ergebnisse
Logo FR-Meinung Mit spitzem Stift:
Die Meinungsseiten

Keine News verpassen


Laden Sie sich die Software, die sie auf dem Laufenden hält, kostenlos herunter!

Pfeil-SymbolFR-Newsreader
Anzeige
Börse aktuell
(Name d. Aktie od. WKN)
Aktueller Chart des DAX

Aktueller Chart des TecDAX





Copyright © 2010 Frankfurter Rundschau
Startseite | Anzeigenmarkt | Hilfe | Politik | Wirtschaft | Frankfurt | Hessen
Sport | Fotostrecken | Kultur | Medien | Blogs | Auto
Reise | Videos | Spiele | Stellenmarkt | Kfz-Markt | Immobilien
Datenschutzerklärung | Abo-Service | Mediadaten | Kontakt | Impressum | Sitemap
realisiert von evolver media®