Horst Dreier hat eine Reihe schwerster charakterlicher Mängel, erstens: Er ist mehrfach zum beliebtesten Professor der Würzburger juristischen Fakultät gewählt worden und hat den bayerischen Preis für gute Lehre erhalten; er ist also - im Gegensatz zu vielen Kollegen - ein Professor, der die Studenten mag, und die Studenten mögen, ja verehren ihn. Zweitens: Er ist umfassend gebildet und genießt als Staatsrechtslehrer höchstes fachliches Ansehen. Drittens: Er ist Sozialdemokrat. All das macht ihn in den Augen der Union zu einer enorm verdächtigen Figur. Was ihn aber endgültig unmöglich werden lässt, ist etwas ganz anderes. Und hier beginnt die Heuchelei.
Und zwar ist Dreier der Ansicht, dass der Flüssigkeit in einem Reagenzglas, auch wenn in ihr eine Blastozyste (Keim im Frühstadium der Embryo-Entwicklung, Red.) schwimmt, nicht automatisch dieselbe Menschenwürde zukomme wie einem lebenden und fühlenden Menschen. Die Kirchen, insbesondere die katholische, sehen dies anders und erkennen zwischen dem Menschen und dem Reagenzglas keinen Unterschied. Sie sind daher auch strikt dagegen, die Reagenzgläser Forschern und Medizinern anzuvertrauen, damit sie Heilungsverfahren entwickeln gegen Krankheiten, denen die Menschen heute noch hilflos ausgesetzt sind. Das ändert natürlich nichts daran, dass diese Verfahren im Ausland sehr wohl entwickelt werden, nur eben von Forschern und Firmen, die unserer Aufsicht entzogen sind - und die nebenbei eine Reihe von Spitzenforschern aus Deutschland auswandern lassen oder bereits vom Zuzug abhalten.
Mancher findet das Dogma von der Heiligkeit der Reagenzgläser schon deshalb nicht vollkommen glaubwürdig, weil er unter dem Gesichtspunkt der Menschenwürde daran denkt, wie sich die katholische Kirche zuweilen gegenüber eigenen Mitarbeitern verhält, gegenüber der Sexualität und Homosexualität ihrer Priester sowie bei Fällen sexuellen Missbrauchs von Kindern durch Geistliche. Da es sich die Union aber mit den Kirchen auf keinen Fall verderben darf, will sie Männer wie Horst Dreier verhindern.
Der Autor
Tonio Walter (Jahrgang 1971) ist Professor und Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Europäisches Strafrecht an der Universität Regensburg. Das SPD-Mitglied hat maßgeblich am "Regensburger Entwurf" des Grundsatzprogramms mitgearbeitet. Auf das schließlich verabschiedete Hamburger SPD-Programm hatte dieser Entwurf einen gewissen Einfluss.
In der hier abgedruckten Polemik bricht Walter eine Lanze für den Staatsrechtler Horst Dreier, den die SPD für das Amt des Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts vorschlägt. Dreier ist wegen Äußerungen zum Folterverbot und zum Embryonenschutz umstritten.
In der hier abgedruckten Polemik bricht Walter eine Lanze für den Staatsrechtler Horst Dreier, den die SPD für das Amt des Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts vorschlägt. Dreier ist wegen Äußerungen zum Folterverbot und zum Embryonenschutz umstritten.
Zwei Fälle sind in der Diskussion. Erstens das Erzwingen einer Aussage, Beispiel: Ein Neonazi hat einen Menschen, der ihm missfiel, in einem Wald bewusstlos getreten, der Schwerverletzte droht zu sterben. Die Polizei hat den Nazi gefasst, aber er sagt nicht, wo sein Opfer liegt. Ist es jetzt völlig undenkbar, den Nazi zum Reden zu zwingen? "Selbstverständlich!", sagen die einen. Dreier ist sich nicht so sicher. Mehr schreibt er nicht. Zweiter Fall ist der im Strafrecht sogenannte übergesetzliche entschuldigende Notstand, Beispiel: Ein Schiff droht nach Kollision mit Treibeis zu sinken. Der Kommandant kann das Schiff retten, wenn er sofort die Schotten zu der beschädigten Abteilung schließt. Dann werden dort fünf Männer sterben, damit die übrigen fünfzig überleben. Darf der Kommandant die Schotten schließen? "Natürlich nicht!", sagen die einen. Dreier ist sich nicht so sicher. Mehr schreibt er nicht. Diese problematischen Fälle nennt er "Würdekollisionen".
Die Diskussion um sie wird mit großer Scheinheiligkeit geführt. Dreiers Fehler ist, sich zwar an der Diskussion zu beteiligen, aber nicht an der Scheinheiligkeit. Sie beginnt schon in der Wortwahl: "Folter" ist etwas, dessen nur Verbrecher fähig sind; wenn es also gelingt, dem Gegner zu unterstellen, er wolle "Folter", dann ist die Sache schon entschieden. Vor dem geistigen Auge des Publikums erscheinen finstere Verliese, sadistische Henker, Schreie und das Blut Unschuldiger. Nun geht es aber in dem Neonazi-Fall gar nicht um sadistische Quälerei, sondern um das Erzwingen einer Aussage mit dem mildest möglichen Mittel, das heißt zunächst einmal mit einem Polygraphen (Lügendetektor) oder einem "Wahrheitsserum". Dass dergleichen sowie, falls nötig, härtere Formen von Gewalt in Situationen wie der beschriebenen durch Notwehr gerechtfertigt sind - jedenfalls für Privatpersonen -, hat für das Strafrecht noch niemand bestritten. Aber die Scheinheiligkeit geht noch weiter: Das deutsche Recht kennt längst auch für staatliche Stellen die Möglichkeit, eine Aussage mit Gewalt zu erzwingen, und zwar durch Beugehaft. Bei ihr kann ein Zeuge, der aussagen muss, aber nicht aussagen will, so lange in Haft genommen werden (das heißt mit Gewalt eingesperrt werden), bis er mürbe ist. Gegen die Beugehaft indes hat noch keiner der Menschenwürdeprofis die Stimme erhoben. Es hätte wohl auch niemand hingehört.


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