Der Psychiater Thomas H., der die vier hessischen Steuerfahnder mit falschen Gutachten für paranoid erklärte, hat nach Ansicht des Berufsgerichts "vorsätzlich" gehandelt. Das bedeutet, dass er wachen Geistes und in Kenntnis der eigentlich nötigen fachlichen Kriterien dennoch falsche Gutachten erstellt hat. Er war also fachlich kein schlechter Psychiater, nein, er hat trotz seiner Ausbildung und trotz seines Wissens die Regeln außer Acht gelassen. Schwer vorstellbar scheint, dass er aus einer Laune heraus oder aus Schusseligkeit die beruflichen Biografien von vier Menschen zerstörte, indem er sie fälschlich als paranoid und anpassungsgestört bezeichnete.
Hat also dann dieser Psychiater seine falschen Gutachten erstellt, um Dritten einen Gefallen zu tun? Oder um eine Erwartungshaltung zu erfüllen, und sei es auch nur eine unausgesprochene, durch langjährige Bekanntschaft erwachsene Erwartungshaltung?
Man wird bei der Suche nach den Gründen für dieses fatale vorsätzliche Handeln bei den Entscheidungsträgern im Hessischen Versorgungsamt, in der Oberfinanzdirektion und im Finanzministerium nachforschen müssen, die diese Vorgänge in die Wege geleitet, abgezeichnet und gebilligt haben.
Die Affäre um die vier geschassten Steuerfahnder ist erst dann vollständig aufgeklärt, wenn die Verantwortlichen bis hinauf ins Ministerium erstens benannt und zweitens auch zur Rechenschaft gezogen werden. Sollte das nicht gelingen, müssten viele hessische Beamte zu Recht befürchten, dass ihnen Ähnliches geschehen könnte, wenn sie Vorgesetzten zu unbequem werden.




Artikel kommentieren
Bookmark
Verlinken










