Die hessische Finanzverwaltung hat seit 2005 insgesamt 22 Beamte zu dem Frankfurter Psychiater Thomas H. geschickt, der von einem Berufsgericht verurteilt wurde, weil er vorsätzlich falsche Gutachten über vier Steuerfahnder angefertigt und die Beamten darin für verrückt erklärt hatte.
Der Frankfurter Rundschau liegt eine Liste des Hessischen Finanzministeriums vor, wonach vom 17. Oktober 2005 bis zum 2. Juni 2009 immer wieder Beamte zu dem Psychiater geschickt wurden. Die Liste enthält auch die "Auftraggeber" (Oberfinanzdirektion und verschiedene Finanzämter) sowie die Aktenzeichen der Fälle und das "Ergebnis" der Untersuchung.
In 15 Fällen stellte der mittlerweile verurteilte Psychiater eine "Dienstunfähigkeit" der Beamten fest. Bei nur drei Beamten hält der Psychiater eine "Nachuntersuchung in 2 Jahren" für erforderlich. Bei fünf Beamten legt er laut der Liste des Ministeriums gleich fest, dass "keine Nachuntersuchung" stattfinden soll - bis auf einen sind es exakt die Fälle der vier Steuerfahnder, über die Psychiater Thomas H. laut Gericht vorsätzlich falsche Gutachten angefertigt hat.
In den anderen Fällen hat der Arzt eine Nachuntersuchung nicht ausgeschlossen, nur bei den Fahndern sollte die Entfernung aus dem Dienst endgültig für den Rest des Lebens sein. In anderen Fällen bejaht der Gutachter laut Liste sogar "eine stufenweise Wiedereingliederung" oder empfiehlt eine begrenzte Tätigkeit mit "3-Tage-Woche". Nur für die vier Fahnder galt diese Differenzierungsfähigkeit des Psychiaters nicht. Wer genau hat den Psychiater beauftragt, wer hat seine Gutachten in der Verwaltung abgezeichnet, in Akten integriert und für Beschlüsse benutzt?
Die Frankfurter Rundschau hat das Finanzministerium gefragt, ob die 22 Fälle jetzt neu untersucht werden, ob nach dem Urteil des Berufsgerichts in der Verwaltung jetzt nach den Auftraggebern des Psychiaters gesucht wird. Antwort: Beschwerden von Beamten seien "hier nicht bekannt geworden".
Doch für diese Fragen sei das Gesundheitsministerium zuständig. Das Gesundheitsministerium teilt mit, das stimme nicht: Das Innenministerium sei zuständig. Dort geht am Freitagnachmittag niemand ans Telefon - eine Landesregierung auf Tauchstation. Nach FR-Recherchen wird das Finanzministerium jedoch nicht umhin kommen, sich in der Sache als zuständig anzusehen:
In einem Schreiben, das der FR vorliegt, räumt Minister Weimar ein, dass es direkten Kontakt von der Oberfinanzdirektion zu Psychiater H. gegeben hat. Der Personalreferatsleiter Gerd Hoin habe im Fall des Steuerfahnders Rudolf Schmenger "mit Herrn Dr. H. telefonisch Kontakt aufgenommen, um sich bei ihm nach dem Stand der Begutachtung zu erkundigen", so Weimar.
Hierbei habe der Psychiater dem Personalreferatsleiter mitgeteilt, dass er den Steuerfahnder "zu diesem Zeitpunkt bereits untersucht habe und er ihn für dienstunfähig halte". Personalreferatsleiter Hoin wird wohl bald einige Fragen zu beantworten haben nach seinem direkten Draht zu Psychiater H. Die Opposition im Landtag fordert weiter Aufklärung von Weimar - auch über die steuerliche Behandlung des Ehepaars Michael und Karin Wolski.



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