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Spezial: Einsatz in Afghanistan
Spezial: Einsatz in Afghanistan
Die Bundeswehr in Afghanistan. Erstmals befinden sich deutsche Soldaten in einem Kampfeinsatz außerhalb Europas. Verteidigt Deutschland tatsächlich seine Sicherheit am Hindukusch? Und ist die Mission ihre tödlichen Folgen wirklich wert?
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Guttenberg rechtfertigt Kundus-Luftangriff

"Militärisch angemessen"

Von Steffen Hebestreit

Berlin. Auch der neue Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) hat am Freitag den verheerenden Luftangriff auf zwei entführte Tanklaster im afghanischen Kundus als "militärisch angemessen" bezeichnet.

Guttenberg zeigte sich "persönlich" davon überzeugt, dass es bei dem Luftschlag vom 4. September "zivile Opfer" gegeben hat. Er bedauere "von Herzen und zutiefst jedes unbeteiligte, jedes zivile Opfer", sagte Guttenberg in Berlin.

Es ist das erste Mal, dass ein Mitglied der Bundesregierung offen eingesteht, dass bei dem Angriff Unbeteiligte getötet wurden. Die Bundeswehr beharrte bislang offiziell darauf, dass der Angriff 56 Menschenleben gefordert habe und dass keine Zivilisten zu Schaden gekommen seien.

Guttenbergs militärische Einschätzung deckt sich mit einer ersten Beurteilung, die Generalinspekteur Wolfgang Schneiderhan vergangene Woche abgegeben hatte. Die Urteile stützen sich auf einen 75 Seiten langen Geheimbericht der Nato samt 500 Seiten Anlagen, der versucht, die Ereignisse jener Septembernacht noch einmal nachzuzeichnen.

"Zwischen 17 und 142" Todesopfer


Spezial: Afghanistan

Die Bundeswehr in Afghanistan. Erstmals befinden sich deutsche Soldaten in einem Kampfeinsatz außerhalb Europas.
Verteidigen wir tatsächlich unsere Sicherheit am Hindukusch? Grundlagen, Meinungen, Bilder, Hintergründe im Spezial: Einsatz in Afghanistan
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Der Geheimbericht, der in dieser Woche auch den Fachleuten der Bundestagsfraktionen vorgestellt worden ist, listet allerdings eine ganze Reihe von Verfahrensfehlern, von Ausbildungsmängeln und auch von Widersprüchlichkeiten in den Einsatzregeln auf, die zu jenem fatalen Angriff geführt hätten, bei dem es nach Nato-Einschätzung "zwischen 17 und 142" Todesopfer gegeben hat, darunter auch Zivilisten.

Der neue Minister sieht nach dem Bericht nun "erheblichen Nachbesserungsbedarf" in der Ausbildung der Truppe und verlangt einige Klarstellungen der internationalen und nationalen Einsatzregeln, um künftige Widersprüche zu vermeiden. In einer solchen Entscheidungssituation dürfe es nicht zu Auslegungsfragen kommen, sagte Guttenberg. Eine Erklärung, weshalb der deutsche Kommandeur behauptete, seine Truppen hätte Feindberührung, obwohl sie sich mehr als sechs Kilometer vom Einsatzort befanden, konnte er damit aber nicht liefern.

Wenn er die Verfahrensfehler einmal beiseite lasse, so Guttenberg, und die Gesamtschau der Bedrohungslage vom 4. September berücksichtige, gelange er zu der Einschätzung, dass es trotzdem "zum Luftschlag hätte kommen" müssen.

Unverständnis äußerte der SPD-Verteidigungsexperte Rainer Arnold über dieses Urteil des Verteidigungsministers. Der Luftangriff auf die beiden Tanklaster könne gar nicht "militärisch angemessen" gewesen sein, sagte Arnold am Freitag der FR.

Soll die Bundeswehr raus aus Afghanistan?

Die Bundeswehr in Afghanistan. Erstmals befinden sich deutsche Soldaten in einem Kampfeinsatz außerhalb Europas. Verteidigt Deutschland tatsächlich seine Sicherheit am Hindukusch? Und ist die Mission ihre tödlichen Folgen wirklich wert? Was sagen Sie? Soll die Bundeswehr raus aus Afghanistan?


"Denn die Bundesregierung will doch nicht, dass Bomben auf große Menschenansammlungen abgeworfen werden." Die Gefahr von zivilen Opfern sei dabei viel zu hoch. Sollte Deutschland diese Haltung ernsthaft einnehmen, falle es weit hinter die Positionen anderer Isaf-Staaten und der USA zurück, die solche Bombardements inzwischen ausdrücklich ablehnten.

Als "falsch" bezeichnete Arnold auch die Einschätzung des Ministers, dass der Angriff zwingend gewesen sei. Denn die US-Piloten hätten mehrmals dem deutschen Kommandeur angeboten, statt Bomben abzuwerfen im Tiefflug über die Flussfurt, in der die Tanklaster feststeckten, hinwegzudonnern, um die Leute von den Lastern weg zu treiben. "Das zeigt doch, dass es damals schon auch andere Einschätzungen gab."

Kriegs-Völkerrecht billigt Soldaten erheblich mehr Rechte zu


Aufmerksam verfolgen Bundesverteidigungsminister und die Verteidigungspolitiker im Bundestag, wie die Bundesanwaltschaft den Luftangriff bewerten wird. Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden teilte am Freitag mit, das Verfahren den Karlsruher Bundesanwälten zur Prüfung vorzulegen. Es ist das erste Mal in der Geschichte, dass ein Bundeswehr-Einsatz nach dem Völkerstrafrecht geprüft wird.

Die Staatsanwälte aus Sachsen sind zu der Einschätzung gelangt, dass es sich in Afghanistan um einen "bewaffneten Konflikt" handeln könnte, der nicht nach "normalen" Strafrecht, sondern völkerstrafrechtlich zu beurteilen wäre. Folgt die Bundesanwaltschaft dieser Einschätzung, was völlig unklar ist, würde für den Afghanistan-Einsatz der Bundeswehr das Kriegs-Völkerrecht gelten, das den Soldaten erheblich mehr Rechte zubilligt.

Karl-Theodor zu Guttenberg nannte den Afghanistan-Einsatz einen "nicht-internationalen bewaffneten Konflikt". Juristisch würde damit ein kriegsähnlicher Zustand erreicht und das Kriegs-Völkerrecht gelten.Im Ministerium zeigte man sich erleichtert, dass die Bundesanwaltschaft mit dem Fall befasst wird. Schließlich könne man trotz aller Fehler ziemlich sicher ausschließen, dass der Kommandeur Zivilisten absichtlich habe bombardieren lassen. Eine Verurteilung wegen Verstoßes gegen das Völkerrecht sei eher unwahrscheinlich.

Intern gibt es im Augenblick trotz der Verhaltensfehler keine Pläne, den betroffenen Oberst disziplinarrechtlich zu belangen. Man wolle zunächst die strafrechtliche Würdigung abwarten, hieß es.
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Dokument erstellt am 06.11.2009 um 16:57:02 Uhr
Letzte Änderung am 06.11.2009 um 19:09:58 Uhr
Erscheinungsdatum 06.11.2009 | Ausgabe: d
Kommentare
1. my country, right or wrong
es lohnt durchaus nachzusehen, in welchem Zusammenhang Carl Schurz dies gesagt hat und wie er es gemeint hat.



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2. Was ist schon richtig?
Es ist für die betroffenen Soldaten und Sicherheitskräfte vor Ort eine Zumutung, wenn hinterher - wenn man naturgemäß immer schlauer ist - eine ad-hoc-Notentscheidung im Kampfeinsatz zur Galgenstrafe führen soll.
Allein die selbstgefällige und verlogene Diskussion im Nachhinein über die Angemessenheit der ergriffenen militärischen Maßnahme ist für unsere Gesellschaft symptomatisch. Wer sich in der gegenwärtigen Situation aktiv verhält und entscheidet, was immer auch Fehler birgt, wird hinterher noch dafür bestraft. Da bleibt man doch lieber passiv, nach dem Motto: "Save your ass, as long as you have no bullet in it"!



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3. Notwendigkeit
Das Hinterher-schlauer-sein mag für die Bewertung der Situation vielleicht zutreffen, doch die Untersuchung der NATO hat kritische Schwächen im Ablauf der Aktion offengelegt und zudem gezeigt, dass nicht alle Möglichkeiten der Aufklärung, z.B. die Bewertung der US-Piloten, genutzt wurden.
Man würde der Bundeswehr selbst keinen Gefallen tun, wenn man nach dem Motto "Schwamm drüber" mit dieser Sache umgehen würde. Die Klärung ist Voraussetzung für Verbesserungen vor Ort wie auch grundsätzlich hinsichtlich Ausrüstung und Vorbereitung von Einsatzkräften bereits hier im Land.
Nochmals nachdrücklich: die Feststellung der Tatsachen und des Sachverhalts sowie die militärische und juristische Bewertung sind Teil des rechtstaatlichen Prinzips das ebenfalls durch die Bundeswehr repräsentiert wird.



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4. militärisch angemessen
so schlimm alles war, so schlimm ist die vorverurteilung.bisher ist die kausalitätsfrage , ob der tod der menschen durch den luftangriff verursacht wurde, kriminalwissenschaftlich nicht geklärt. war es eine landmine, war es ein selbstmodranschlag, war es eine explosion der tanklastzüge usw. wer kann diese andere ursachen mit gewissheit ausschließen. bisher steht überhaupt nicht fest, wieviele opfer zu beklagen sind. dann erst stellt sich die frage nach einem möglichen verschulden.dann gelten in einem fairen verfahren die standards der strafprozeßordnung und nicht des wehrrechtes, wie aussageverweigerungsrecht, recht auf anwalt usw. die abgabe des verfahrens durch die justiz in potzdam zur bundesanwaltschaft beweist doch das dilemma, das auf dem rücken der soldaten ausgetragen wird



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