Berlin. Auch der neue Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) hat am Freitag den verheerenden Luftangriff auf zwei entführte Tanklaster im afghanischen Kundus als "militärisch angemessen" bezeichnet.
Guttenberg zeigte sich "persönlich" davon überzeugt, dass es bei dem Luftschlag vom 4. September "zivile Opfer" gegeben hat. Er bedauere "von Herzen und zutiefst jedes unbeteiligte, jedes zivile Opfer", sagte Guttenberg in Berlin.
Es ist das erste Mal, dass ein Mitglied der Bundesregierung offen eingesteht, dass bei dem Angriff Unbeteiligte getötet wurden. Die Bundeswehr beharrte bislang offiziell darauf, dass der Angriff 56 Menschenleben gefordert habe und dass keine Zivilisten zu Schaden gekommen seien.
Guttenbergs militärische Einschätzung deckt sich mit einer ersten Beurteilung, die Generalinspekteur Wolfgang Schneiderhan vergangene Woche abgegeben hatte. Die Urteile stützen sich auf einen 75 Seiten langen Geheimbericht der Nato samt 500 Seiten Anlagen, der versucht, die Ereignisse jener Septembernacht noch einmal nachzuzeichnen.
"Zwischen 17 und 142" Todesopfer
Spezial: Afghanistan

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Einsatz in Afghanistan
Der neue Minister sieht nach dem Bericht nun "erheblichen Nachbesserungsbedarf" in der Ausbildung der Truppe und verlangt einige Klarstellungen der internationalen und nationalen Einsatzregeln, um künftige Widersprüche zu vermeiden. In einer solchen Entscheidungssituation dürfe es nicht zu Auslegungsfragen kommen, sagte Guttenberg. Eine Erklärung, weshalb der deutsche Kommandeur behauptete, seine Truppen hätte Feindberührung, obwohl sie sich mehr als sechs Kilometer vom Einsatzort befanden, konnte er damit aber nicht liefern.
Wenn er die Verfahrensfehler einmal beiseite lasse, so Guttenberg, und die Gesamtschau der Bedrohungslage vom 4. September berücksichtige, gelange er zu der Einschätzung, dass es trotzdem "zum Luftschlag hätte kommen" müssen.
Unverständnis äußerte der SPD-Verteidigungsexperte Rainer Arnold über dieses Urteil des Verteidigungsministers. Der Luftangriff auf die beiden Tanklaster könne gar nicht "militärisch angemessen" gewesen sein, sagte Arnold am Freitag der FR.
Soll die Bundeswehr raus aus Afghanistan?
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Als "falsch" bezeichnete Arnold auch die Einschätzung des Ministers, dass der Angriff zwingend gewesen sei. Denn die US-Piloten hätten mehrmals dem deutschen Kommandeur angeboten, statt Bomben abzuwerfen im Tiefflug über die Flussfurt, in der die Tanklaster feststeckten, hinwegzudonnern, um die Leute von den Lastern weg zu treiben. "Das zeigt doch, dass es damals schon auch andere Einschätzungen gab."
Kriegs-Völkerrecht billigt Soldaten erheblich mehr Rechte zu
Aufmerksam verfolgen Bundesverteidigungsminister und die Verteidigungspolitiker im Bundestag, wie die Bundesanwaltschaft den Luftangriff bewerten wird. Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden teilte am Freitag mit, das Verfahren den Karlsruher Bundesanwälten zur Prüfung vorzulegen. Es ist das erste Mal in der Geschichte, dass ein Bundeswehr-Einsatz nach dem Völkerstrafrecht geprüft wird.
Die Staatsanwälte aus Sachsen sind zu der Einschätzung gelangt, dass es sich in Afghanistan um einen "bewaffneten Konflikt" handeln könnte, der nicht nach "normalen" Strafrecht, sondern völkerstrafrechtlich zu beurteilen wäre. Folgt die Bundesanwaltschaft dieser Einschätzung, was völlig unklar ist, würde für den Afghanistan-Einsatz der Bundeswehr das Kriegs-Völkerrecht gelten, das den Soldaten erheblich mehr Rechte zubilligt.
Karl-Theodor zu Guttenberg nannte den Afghanistan-Einsatz einen "nicht-internationalen bewaffneten Konflikt". Juristisch würde damit ein kriegsähnlicher Zustand erreicht und das Kriegs-Völkerrecht gelten.Im Ministerium zeigte man sich erleichtert, dass die Bundesanwaltschaft mit dem Fall befasst wird. Schließlich könne man trotz aller Fehler ziemlich sicher ausschließen, dass der Kommandeur Zivilisten absichtlich habe bombardieren lassen. Eine Verurteilung wegen Verstoßes gegen das Völkerrecht sei eher unwahrscheinlich.
Intern gibt es im Augenblick trotz der Verhaltensfehler keine Pläne, den betroffenen Oberst disziplinarrechtlich zu belangen. Man wolle zunächst die strafrechtliche Würdigung abwarten, hieß es.



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