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09. Februar 2010
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Umfrage Bundesagentur für Arbeit

Die Ein-Euro-Jobvernichter

VON MARKUS SIEVERS

Berlin. Fast jeder zweite Ein-Euro-Jobber verdrängt nach eigener Aussage mit seiner Tätigkeit entgegen der gesetzlichen Vorschrift reguläre Arbeitsplätze. Bei einer Befragung im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit (BA) gaben 45 Prozent an, die gleiche Arbeit zu verrichten wie festangestellte Kollegen. Jeder Vierte sagte, für den Ein-Euro-Job sei eine abgeschlossene Ausbildung erforderlich .

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Dies sind noch unveröffentlichte Ergebnisse aus der ersten repräsentativen Untersuchung, bei der die Betroffenen zu Wort kommen und nicht andere über sie reden und urteilen. Sie liegen der FR in Form einer Auswertung durch den Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) vor. Laut DGB beruhen alle bisherigen Studien auf Angaben der Unternehmen oder allgemeinen Statistiken.

Das erste umfassende Selbstbildnis der Ein-Euro-Jobber liefert einen aufschlussreichen Einblick in einen schon quantitativ bedeutenden Teil des deutschen Arbeitsmarktes. Demnach bringen mehr als zwei Drittel eine Berufsausbildung oder sogar einen Hochschulabschluss mit. Trotz der hohen Qualifikation und der geringen Bezahlung bewerten die Betroffenen ihre Tätigkeit erstaunlich positiv: Vier von fünf empfinden ihren Ein-Euro-Job als Gelegenheit, etwas Sinnvolles zu tun und unter Menschen zu kommen. Die Leute wollen also arbeiten, auch unter schlechten Bedingungen. Für die Hartz-IV-Empfänger ist selbst die minimale Entlohnung eine finanzielle Entlastung.

Das Instrument
Hartz-IV-Empfänger verdienen sich mit Ein-Euro-Jobs ein bisschen was dazu. Im vergangenen Jahr waren 764.000 Menschen in einem Ein-Euro-Job tätig, meist nur ein paar Monate. Im Jahresdurchschnitt entspricht dies einer Teilnehmerzahl von etwa 300.000. Ein-Euro-Jobs sind damit jedenfalls quantitativ das mit Abstand bedeutendste Instrument der Arbeitsmarktpolitik. Die Ein-Euro-Jobs sind gar keine Ein-Euro-Jobs, meint die Bundesregierung. Sie spricht von "Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung". Darin kommt zweierlei zum Ausdruck.

Erstens ist die geringe Bezahlung de jure kein Lohn. Sie soll für die Mühen entschädigen, die ein Hartz-IV- Empfänger mit einer solchen Tätigkeit auf sich nimmt. Das Arbeitslosengeld II wird zudem weiter und zusätzlich bezahlt. Im Übrigen ist ein Euro das Minimum. Vielfach handelt es sich, wenn man den Begriff verwenden möchte, um Ein-Euro-Fünfzig- oder Zwei-Euro-Jobs.

Die Arbeitsgelegenheiten sollen nach dem Willen des Gesetzgebers Arbeitslose wieder an das Arbeitsleben, an den Tagesablauf und die Erwartungen der Arbeitgeber, gewöhnen. Die Tätigkeiten müssen zusätzlich sein, dürfen also keine reguläre Arbeit verdrängen. Gemeint sind Hilfstätigkeiten in Altenheimen, in Kindergärten, im Garten- und Landschaftsbau oder der Stadtreinigung.
Aus Sicht der Arbeitsmarktpolitik entscheidend ist eine andere Erkenntnis aus der Studie, für die das BA-eigene Forschungsinstitut IAB 1232 Personen nach ihrer Erfahrung mit diesen Tätigkeiten gefragt hat. Nicht erfüllt hat sich die Hoffnung, Ein-Euro-Jobs könnten Türen zum regulären Arbeitsmarkt öffnen. Ihre beruflichen Perspektiven bewerten die Befragten ausgesprochen negativ. 61 Prozent glauben nicht, dass die Arbeitsagenturen ihnen helfen könnten, einen Arbeitsplatz zu finden. Nur jedem Achten wurde überhaupt eine normale Vollzeitstelle angeboten. Zwei Drittel erklären, dass sich ihre Beschäftigungschancen durch die mit Steuergeldern finanzierten Beschäftigungsprogramme nicht verbessert haben.

Dieser Befund deckt sich mit Aussagen des Bundesrechnungshofs (BRH). Der schreibt in einem im November 2008 fertiggestellten Prüfbericht, aus dem der DGB zitiert: "Die Arbeitsgelegenheiten blieben aus Sicht des BRH für drei von vier Hilfebedürftigen weitgehend wirkungslos. Messbare Integrationsfortschritte waren nicht erkennbar." Besonders moniert der Rechnungshof, dass die Tätigkeiten nicht wie gesetzlich vorgeschrieben zusätzlich geschaffen würden, sondern reguläre Arbeitsplätze verdrängten. "Zwei Drittel der geprüften Maßnahen erfüllten nicht die gesetzlichen Fördervoraussetzungen", konstatiert der Bundesrechnungshof.

Beispielsweise ersetzen Ein-Euro-Jobber in der Pflege ausgebildete Kräfte, statt den Patienten zusätzlich als Betreuer zur Verfügung zu stehen. In gemeinnützigen Unternehmen machen sie privaten Handwerksbetrieben Konkurrenz. Massenweise treten sie an die Stelle von voll bezahlten Hausmeistern oder Bauarbeitern, wie der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) beklagt.

"Ein-Euro-Jobs taugen nachweislich kaum als Brücke in dauerhaft Beschäftigung", sagte ZDH- Generalsekretär Hanns-Eberhard Schleyer der FR. Stattdessen führe die Wettbewerbsverzerrung "reguläre Arbeitnehmer in die Arbeitslosigkeit", kritisiert Schleyer. "Daher appelliere ich eindringlich an Städte und Gemeinden, keine Ein-Euro-Jobber für handwerkliche Tätigkeiten einzusetzen."

Der DGB fordert, den flächendeckenden Einsatz zu beenden und das Instrument nur in Einzelfällen einzusetzen, etwa um schwer vermittelbare Menschen an Arbeit heranzuführen. Außerdem müsse die Teilnahme freiwillig sein.
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Dokument erstellt am 28.05.2009 um 17:44:02 Uhr
Letzte Änderung am 29.05.2009 um 08:13:32 Uhr
Erscheinungsdatum 29.05.2009
Kommentare
1. Zwangsarbeit
Es ist Arbeitszwang und Zwangsarbeit und als solche grundgesetzlich (Artikel 12 Absatz 2 und 3) verboten. Dieses Land hat bereits 1953 das internationale Abkommen gegen Zwangs- und Pflichtarbeit unterschrieben und ratifiziert. Dieses Abkommen hat innerstaatliche Gesetzeskraft, wird aber völlig negiert. Darin hat sich Deutschland auch verpflichtet, die Auferlegung von Pflicht- und Zwangsarbeit unter Strafe zu stellen. Auch das wurde seit nunmehr über einem halben Jahrhundert negiert. Verfassungsbeschwerden gegen das Hartz-4 Machwerk in dreistelliger Anzahl sind samt und sonders vom Bundesverfassunsgericht, der Kammer der Richter Papier, Steiner und Gaier, rechtswidrigerweise erst gar nicht zur Entscheidung angenommen worden. Es ist Arbeitserziehung im Unrechtsstaat - neue Arbeitshauskultur.



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