Berlin. Fast jeder zweite Ein-Euro-Jobber verdrängt nach eigener Aussage mit seiner Tätigkeit entgegen der gesetzlichen Vorschrift reguläre Arbeitsplätze. Bei einer Befragung im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit (BA) gaben 45 Prozent an, die gleiche Arbeit zu verrichten wie festangestellte Kollegen. Jeder Vierte sagte, für den Ein-Euro-Job sei eine abgeschlossene Ausbildung erforderlich .
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Weitere Gastbeiträge und Interviews zu wirtschaftspolitischen Fragen in unserer Rubrik Wirtschaftsdebatten.
Spezial: Konjunktur(hilfen)

Regierungen zahlen plötzlich dreistellige Milliardenbeträge für Konjunkturprogramme - Keynes' später Sieg. Analysen und Kommentare, Fotostrecken, interaktive Grafiken und Abstimmungen im neuen Spezial: Konjunktur(hilfen).
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Das erste umfassende Selbstbildnis der Ein-Euro-Jobber liefert einen aufschlussreichen Einblick in einen schon quantitativ bedeutenden Teil des deutschen Arbeitsmarktes. Demnach bringen mehr als zwei Drittel eine Berufsausbildung oder sogar einen Hochschulabschluss mit. Trotz der hohen Qualifikation und der geringen Bezahlung bewerten die Betroffenen ihre Tätigkeit erstaunlich positiv: Vier von fünf empfinden ihren Ein-Euro-Job als Gelegenheit, etwas Sinnvolles zu tun und unter Menschen zu kommen. Die Leute wollen also arbeiten, auch unter schlechten Bedingungen. Für die Hartz-IV-Empfänger ist selbst die minimale Entlohnung eine finanzielle Entlastung.
Das Instrument
Hartz-IV-Empfänger verdienen sich mit Ein-Euro-Jobs ein bisschen was dazu. Im vergangenen Jahr waren 764.000 Menschen in einem Ein-Euro-Job tätig, meist nur ein paar Monate. Im Jahresdurchschnitt entspricht dies einer Teilnehmerzahl von etwa 300.000. Ein-Euro-Jobs sind damit jedenfalls quantitativ das mit Abstand bedeutendste Instrument der Arbeitsmarktpolitik. Die Ein-Euro-Jobs sind gar keine Ein-Euro-Jobs, meint die Bundesregierung. Sie spricht von "Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung". Darin kommt zweierlei zum Ausdruck.
Erstens ist die geringe Bezahlung de jure kein Lohn. Sie soll für die Mühen entschädigen, die ein Hartz-IV- Empfänger mit einer solchen Tätigkeit auf sich nimmt. Das Arbeitslosengeld II wird zudem weiter und zusätzlich bezahlt. Im Übrigen ist ein Euro das Minimum. Vielfach handelt es sich, wenn man den Begriff verwenden möchte, um Ein-Euro-Fünfzig- oder Zwei-Euro-Jobs.
Die Arbeitsgelegenheiten sollen nach dem Willen des Gesetzgebers Arbeitslose wieder an das Arbeitsleben, an den Tagesablauf und die Erwartungen der Arbeitgeber, gewöhnen. Die Tätigkeiten müssen zusätzlich sein, dürfen also keine reguläre Arbeit verdrängen. Gemeint sind Hilfstätigkeiten in Altenheimen, in Kindergärten, im Garten- und Landschaftsbau oder der Stadtreinigung.
Erstens ist die geringe Bezahlung de jure kein Lohn. Sie soll für die Mühen entschädigen, die ein Hartz-IV- Empfänger mit einer solchen Tätigkeit auf sich nimmt. Das Arbeitslosengeld II wird zudem weiter und zusätzlich bezahlt. Im Übrigen ist ein Euro das Minimum. Vielfach handelt es sich, wenn man den Begriff verwenden möchte, um Ein-Euro-Fünfzig- oder Zwei-Euro-Jobs.
Die Arbeitsgelegenheiten sollen nach dem Willen des Gesetzgebers Arbeitslose wieder an das Arbeitsleben, an den Tagesablauf und die Erwartungen der Arbeitgeber, gewöhnen. Die Tätigkeiten müssen zusätzlich sein, dürfen also keine reguläre Arbeit verdrängen. Gemeint sind Hilfstätigkeiten in Altenheimen, in Kindergärten, im Garten- und Landschaftsbau oder der Stadtreinigung.
Dieser Befund deckt sich mit Aussagen des Bundesrechnungshofs (BRH). Der schreibt in einem im November 2008 fertiggestellten Prüfbericht, aus dem der DGB zitiert: "Die Arbeitsgelegenheiten blieben aus Sicht des BRH für drei von vier Hilfebedürftigen weitgehend wirkungslos. Messbare Integrationsfortschritte waren nicht erkennbar." Besonders moniert der Rechnungshof, dass die Tätigkeiten nicht wie gesetzlich vorgeschrieben zusätzlich geschaffen würden, sondern reguläre Arbeitsplätze verdrängten. "Zwei Drittel der geprüften Maßnahen erfüllten nicht die gesetzlichen Fördervoraussetzungen", konstatiert der Bundesrechnungshof.
Beispielsweise ersetzen Ein-Euro-Jobber in der Pflege ausgebildete Kräfte, statt den Patienten zusätzlich als Betreuer zur Verfügung zu stehen. In gemeinnützigen Unternehmen machen sie privaten Handwerksbetrieben Konkurrenz. Massenweise treten sie an die Stelle von voll bezahlten Hausmeistern oder Bauarbeitern, wie der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) beklagt.



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