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Ein bisschen Datenschutz

Lobbyisten verhindern schärferes Gesetz

Von Steffen Hebestreit

Berlin. Der Bundestag hat in seiner letzten regulären Sitzung dieser Legislaturperiode den Datenschutz verstärkt. Allerdings bleiben die Vorkehrungen des "Gesetzes zur Änderung datenschutzrechtlicher Vorschriften" klar hinter den Zielen zurück, die Bundesregierung und Datenschützer nach den letzten Skandalen wegen Datenklau im vorigen Jahr angekündigt hatten.

Der Handel mit persönlichen Daten wird nun stärker reglementiert. So müssen Kunden künftig gezielt zustimmen, wenn ihre Daten an Dritte weitergegeben werden sollen. Bisher galt, dass ein Kunde einer solchen Nutzung widersprechen muss. Tat er dies nicht, konnten die Firmen die Daten weitergeben. Die große Koalition hofft durch den Umstieg auf diese Zustimmungsvariante, dass deutlich weniger Kundendaten überhaupt in Umlauf kommen.

Ausnahmen von dieser Regel lässt das Gesetz allerdings zu beim sogenannten Listenprivileg. Diese Listen, auf denen Name, Adresse, Beruf und Geburtsjahr eines Kunden zusammengestellt sind, dürfen weiterhin angewandt werden, solange erkenntlich ist, woher die Daten eines Kunden ursprünglich stammen.

Das Listenprivileg ist vor allem für die Werbewirtschaft, aber auch für Versandhändler, Meinungsforscher, für Zeitungs- und Zeitschriftenverlage ein wichtiges Instrument. Die große Koalition begründet die Ausnahme damit, dass man diesen Geschäftszweigen nicht völlig das Wasser abgraben könne. Gleichzeitig erinnerten CDU, CSU und SPD daran, dass sie zwar den Handel mit illegalen Daten verhindern, nicht aber jeden Adresshandel verbieten wollten. In Artikel 32 des Gesetzes heben die Koalitionspartner die Bedeutung des Datenschutzes für Arbeitnehmer hervor. Nach Skandalen wie beim Discounter Lidl, der sogar Toiletten und Personalräume per Video überwachen ließ, heißt es unmissverständlich, dass Arbeitnehmerdaten nur gespeichert werden dürfen, wenn dies zwingend für ein Arbeitsverhältnis nötig ist.

Union verhindert Verbandsklagerecht


Gescheitert ist die SPD-Bundestagsfraktion mit ihrer weitergehenden Forderung nach einem Verbandsklagerecht. Sie wollten damit die Position von Verbraucherschützern bei Skandalen stärken. Mit der Union sei dieser Punkt nicht durchsetzbar gewesen, sagte SPD-Verhandlungsführer Michael Bürsch.

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, lobte den gefundenen Kompromiss der Koalition am Freitag. Es sei mehr Transparenz geschaffen worden, weil die Werbeindustrie angeben müsse, woher sie bestimmte Kundendaten überhaupt habe. Auch die Informationspflichten bei Verstößen gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen seien deutlich ausgeweitet worden.

Gleichwohl bemängelte der Datenschützer, dass eine Nutzung dieser Informationen nicht generell an die Zustimmung der Kunden gebunden sei. Zuletzt hatte Schaar sich über die Lobbyarbeit von Wirtschaftsverbänden aufgeregt, die gegen den Gesetzentwurf mobil gemacht hätten. "Es hat eine Lobbykampagne gegeben, die ihresgleichen sucht." Auch die SPD-Verbraucherschutzpolitiker zeigten sich enttäuscht von dem nun verabschiedeten Gesetz. "Es wurde eine Chance vertan", sagten Waltraud Wolff und Elvira Drobinski-Weiß. Dem ursprünglichen Gesetzentwurf sei von der Union Stück für Stück "alle Zähne gezogen worden".


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Dokument erstellt am 03.07.2009 um 17:48:02 Uhr
Letzte Änderung am 03.07.2009 um 20:05:34 Uhr
Erscheinungsdatum 03.07.2009 | Ausgabe: d
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