Berlin. Der Bundestag hat in seiner letzten regulären Sitzung dieser Legislaturperiode den Datenschutz verstärkt. Allerdings bleiben die Vorkehrungen des "Gesetzes zur Änderung datenschutzrechtlicher Vorschriften" klar hinter den Zielen zurück, die Bundesregierung und Datenschützer nach den letzten Skandalen wegen Datenklau im vorigen Jahr angekündigt hatten.
Der Handel mit persönlichen Daten wird nun stärker reglementiert. So müssen Kunden künftig gezielt zustimmen, wenn ihre Daten an Dritte weitergegeben werden sollen. Bisher galt, dass ein Kunde einer solchen Nutzung widersprechen muss. Tat er dies nicht, konnten die Firmen die Daten weitergeben. Die große Koalition hofft durch den Umstieg auf diese Zustimmungsvariante, dass deutlich weniger Kundendaten überhaupt in Umlauf kommen.
Ausnahmen von dieser Regel lässt das Gesetz allerdings zu beim sogenannten Listenprivileg. Diese Listen, auf denen Name, Adresse, Beruf und Geburtsjahr eines Kunden zusammengestellt sind, dürfen weiterhin angewandt werden, solange erkenntlich ist, woher die Daten eines Kunden ursprünglich stammen.
Das Listenprivileg ist vor allem für die Werbewirtschaft, aber auch für Versandhändler, Meinungsforscher, für Zeitungs- und Zeitschriftenverlage ein wichtiges Instrument. Die große Koalition begründet die Ausnahme damit, dass man diesen Geschäftszweigen nicht völlig das Wasser abgraben könne. Gleichzeitig erinnerten CDU, CSU und SPD daran, dass sie zwar den Handel mit illegalen Daten verhindern, nicht aber jeden Adresshandel verbieten wollten. In Artikel 32 des Gesetzes heben die Koalitionspartner die Bedeutung des Datenschutzes für Arbeitnehmer hervor. Nach Skandalen wie beim Discounter Lidl, der sogar Toiletten und Personalräume per Video überwachen ließ, heißt es unmissverständlich, dass Arbeitnehmerdaten nur gespeichert werden dürfen, wenn dies zwingend für ein Arbeitsverhältnis nötig ist.


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