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Anti-Terror-Test

Fiese Fragen für Ausländer

Von Michael Billig

Wie nah stehen Ausländer, die in NRW leben, dem internationalen Terrorismus? Das Innenministerium des Landes versucht das seit zwei Jahren über einen Fragebogen herausbekommen. Aber ist das überhaupt rechtens? Darüber entscheidet am kommenden Donnerstag das Verwaltungsgericht Münster. Geklagt hatte gegen den "Sicherheitscheck" Mourad Q., Student der Uni Münster - und Marokkaner. Er fühlt sich diskriminiert.

Seit 2007 müssen sich Ausländer dem Test unterziehen, allein 2008 waren es rund 13 400. Wer sich weigert, liefere einen Ausweisungsgrund, heißt es in einem dienstlichen Erlass an kommunale Ausländerbehörden. Protest hagelt es unter anderem von Flüchtlingsorganisationen, Ausländerbeiräten und Studierenden.

Während man in NRW gespannt auf die Verhandlung am Donnerstag blickt, ist der umstrittene und bislang geheim gehaltene Fragebogen öffentlich geworden. Das Innenministerium hat die Geheimniskrämerei damit begründet, dass eine Veröffentlichung des Fragebogens ihn als "Instrument der sicherheitsrechtlichen Prüfung weitgehend entwerten" würde. Den Machern der Münsterschen Studierendenzeitung "Semesterspiegel" war das egal. Sie haben den Gesinnungstest, der ihnen inoffiziell zugespielt wurde, abgedruckt. Schon die Eingangsfrage "Haben Sie sich in Deutschland jemals an politisch, ideologisch oder religiös motivierten Gewalttätigkeiten beteiligt oder dazu aufgerufen?" ist starker Tobak.

Der Ausländischen Studierendenvertretung an der Uni Münster zufolge mussten fast alle muslimischen Studierenden den Fragebogen ausfüllen. Betroffen seien auch Freunde und Familienmitglieder gewesen. Offiziell wählen die Ausländerbehörden Kandidaten dabei nicht nach der Religion, sondern nach dem Herkunftsland aus. 26 Staaten stehen auf ihrer Liste, ganz oben Afghanistan. Den Großteil machen Staaten in der Golfregion, in Nordafrika und auf der arabischen Halbinsel aus. Dazu kommen sogenannte "Schurkenstaaten" wie Nordkorea und Somalia. Der Test fragt auch nach Reisetätigkeiten und militärischer Ausbildung. Von besonderer Brisanz ist die Abschlussfrage: "Möchten Sie unmittelbaren Kontakt zu den Sicherheitsbehörden aufnehmen?" Sie zielt auf eine Zusammenarbeit mit Polizei und Geheimdienst ab. "Wenn ein Deutscher im Ausland ein solche Frage gestellt bekommt und sie mit Ja beantwortet, macht er sich nach unserem Recht strafbar", so Wilhelm Achelpöhler, der Anwalt des klagenden Studenten. Für den Fragebogen gebe es keine rechtliche Grundlage.


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Dokument erstellt am 05.10.2009 um 18:17:04 Uhr
Letzte Änderung am 05.10.2009 um 19:16:38 Uhr
Erscheinungsdatum 06.10.2009 | Ausgabe: d
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