Plötzlich stand die Kriminalpolizei vor der Tür, kündigte eine Durchsuchung an und nahm den Computer aus einem der Kinderzimmer mit. So mag es sich abgespielt haben, als der Fall ins Rollen kam, bei dem es um illegale Musikdownloads eines damals 13-jährigen Jungen geht.
Die Polizei fand auf dem PC eine Tauschsoftware sowie zahlreiche Musikdateien. Der Junge gab schließlich zu, Filesharing begangen zu haben, sich also über Musiktauschbörsen Musik beschafft zu haben. Vier führende Musikkonzerne verklagten die Eltern von drei Kindern auf Schadensersatz wegen der Verletzung von Urheberrechten. Die beklagten Eltern gaben zwar eine Unterlassungserklärung ab, verweigerten jedoch die Zahlung der geforderten Abmahnkosten und Schadenersatzansprüche.
Heute verhandelt der Bundesgerichtshof den Fall, auf den nicht nur verunsicherte Eltern, sondern auch die Musikbranche mit Spannung blicken dürfte. Ein Urteil wird für heute Nachmittag erwartet.
Zu wenig Aufsicht?
Vor dem obersten Zivilgericht geht es nicht um die strafrechtliche Verantwortung, der Streit dreht sich um Schadenersatz für 15 Musiktitel sowie horrend hohe Abmahnkosten, die die Anwälte der beteiligten Konzerne, Sony, Warner, Universal und Emi, von den Eltern fordern. In der Vorinstanz hatte das Landgericht die Beklagten zur Zahlung von insgesamt 3000 Euro verurteilt. Dazu kommen noch die Abmahngebühren von über 2300 Euro. Das Oberlandesgericht hat das landgerichtliche Urteil bestätigt.
Die Zahl der Abmahnungen wegen illegaler Downloads im Netz ist in den vergangenen Jahren bundesweit stark angestiegen. Wir zeigen, was Betroffene in diesen Fällen tun können.
Foto: dpa-tmnIm Kern muss der BGH die Frage klären, wie gut Eltern ihre Kinder beaufsichtigen müssen, wenn sie im Internet surfen. Das Oberlandesgericht hatte ausgeführt, die Eltern hätten ihre Aufsichtspflicht im Hinblick auf die Internetaktivitäten ihres Sohnes verletzt. Die von ihnen aufgespielten technischen Sicherungsvorkehrungen seien nicht wirksam gewesen, stellten die Richter fest. Bei den von ihnen angeblich durchgeführten monatlichen Kontrollen hätte ihnen auffallen müssen, dass auf dem Computer Filesharing-Software installiert gewesen sei, hieß es.
Dagegen hält Christian Solmecke, der die Beklakte in der Vorinstanz vertreten hatte: Die Anforderungen der Gerichte an die Eltern "gehen häufig viel zu weit." Manche Gerichte verlangten sogar kostenpflichtigen, regelmäßigen IT-Support auf dem Kinderrechner, sagt der auf Medienrecht spezialisierte Anwalt. Die Anforderungen für den Umgang mit dem Internet in Familien seien nach seiner Auffassung viel strenger als in der realen Welt. "Sie dürfen im wirklichen Leben einen 7-jährigen auf dem Spielplatz spielen lassen", sagt er, "ohne die ganze Zeit dabei stehen zu müssen."
Verantwortungsvollen Umgang mit Medien fördern
Kinder und Jugendliche wachsen heute selbstverständlich mit dem Internet auf. Doch rechtlich bewegen sich Eltern in einer Grauzone, was die Aufsichtspflicht angeht. "Hier handelt es sich um eine Grundsatzentscheidung des BGH", sagt Solmecke.
In Deutschland werden jährlich tausende Menschen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen im Internet abgemahnt. Die Kölner Kanzlei Wilde Beuger Solmecke vertritt insgesamt 27.000 Menschen, die betroffen sind, 150 Fälle sind vor Gericht gelandet.
Auch Verbraucherschützer verzeichnen eine steigende Anzahl von Beschwerden in diesem Bereich: Allein von Januar bis September gab es 3000 Beratungen zum Thema, sagt eine Sprecherin der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Die Tendenz ist steigend, 2011 waren es im ganzen Jahr 2200 Beschwerden. Darunter befinden sich viele verunsicherte Eltern.
Filme, Musik und Software: Das suchen viele Nutzer beim Filesharing - und werden fündig. Aber viele Inhalte sind illegal. Und die Gefahr ist außerdem groß, sich einen Virus einzufangen.
Foto: dpa-tmnHeute gehen Kinder nicht nur über das Internet, sondern auch über mobile Endgeräte wie Handys oder Tablets ins Internet. Daher haben Eltern immer weniger Kontrolle darüber, wann und von wo aus ihre Kinder ins Netz gehen. Deshalb hält Rechtsanwalt Solmecke eine verantwortliche Erziehung zur Medienkompetenz für unerlässlich. Dazu gehört nach seiner Ansicht eine generelle Belehrungspflicht und Einführung in das Internet. Auch sollten Eltern stichpunktartig kontrollieren, was für Programme auf dem Computer sind. Sehr viel Bedeutung komme nach seiner Ansicht Erziehungsgesprächen zu.
Tipps, wie Eltern ihren Kindern Sicherheit im Umgang mit neuen Medien geben können gibt die beispielsweise die Polizei auf der Internetseite zur polizeilichen Kriminalprävention www.polizei-beratung.de. Hier geht es nicht nur etwa um illegales Benutzen von Tauschbörsen. Schließlich lauern auch Gefahren im Netz - wie im wirklichen Leben.
Apple, Microsoft, SAP, Deutsche Telekom, RIM, Nokia, HTC - Nachrichten aus der IT-Branche. Das Thema.
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22% | Ja, finde ich gut. Die Unternehmen ernennen von sich aus keine Frauen. |
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67% | Nein, ich bin dagegen. Die Qualifikation ist wichtiger als das Geschlecht. |
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11% | Ist egal, für die Wirtschaft ist das nicht entscheidend. |

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