Für viele Kinder sind sie das Paradies auf Knopfdruck: Internet-Spieleportale wie kindercampus.de, wasistwas.de oder toggo.de. Allerlei Computerspiele lassen sich dort mühelos herunterladen, aber auch Videos anschauen. Und Gewinnspiele locken.
Doch nicht immer ist es ein harmloses Vergnügen, dem sich die Kleinen auf Spieleportale-Seiten hingeben. Einer Studie des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen zufolge (VZBV) gibt es auf jeder zweiten von 52 geprüften Spielseiten im Internet Probleme mit der Werbung: So würden Werbung und redaktionelle Seiteninhalte in vielen Fällen nicht hinreichend getrennt. Zudem würden bei der Teilnahme an Gewinnspielen von einigen Anbietern nicht erforderliche persönliche Daten abgefragt.
Und noch schlimmer: Mit verschiedenen Tricks versuchen manche Firmen der VZBV-Studie zufolge, den Kindern das Geld regelrecht aus der Tasche zu ziehen. So sei als Quiz getarnte Werbung mit grenzwertigen Fragen wie: „Wie alt wirst Du?“, „Wirst Du heiraten?“ oder gar: „Wann stirbst Du?“ weit verbreitet. Wer die Lösung haben wolle, werde dann nach einer Handynummer gefragt. An diese Nummer werde dann eine kostenpflichtige Textnachricht verschickt. In einigen Fällen können solche Handy-Textnachrichten sogar kostenpflichtige Abonnements für Internetspiele nach sich ziehen. Wer etwa bei bobmobile.de ein Spiel herunterladen will, erhält folgenden Hinweis: „Wenn Du keine passenden Gutscheine besitzt, bekommst Du 3 Gutscheine zur Handy-Personalisierung (Spiele) pro Woche für nur 4,99EUR/Woche. Nach Aufbrauch der 3 Gutscheine gilt 1,99EUR/Produkt. Das Abo läuft so lange weiter, bis per SMS oder online gekündigt wird.“
„Es ist schon erschreckend, wie hemmungslos manche Anbieter die Unerfahrenheit von Kindern ausnutzen“, sagte VZBV-Vorstand Gerd Billen. Insgesamt 29 Unterlassungsverfahren gegen Spieleanbieter hat der VZBV angestrengt. 17 dieser Verfahren seien inzwischen durch außergerichtliche Unterlassungserklärungen der Firmen erledigt worden. Die Betreiber hätten ihre Seiten daraufhin entsprechend geändert. Zudem hat der VZBV exemplarisch zwei Gerichtsverfahren eingeleitet, um klären zu lassen, ob Kinder für die Teilnahme an einem Gewinnspiel zur Angabe von Alter und Adresse verpflichtet werden können. „Kinder müssen vor unzulässigen Datenabfragen geschützt werden“, fordert VZBV-Expertin Carola Elbrecht. Notfalls müssten gesetzliche Regelungen Rechtsklarheit schaffen: „Die Verabschiedung der EU-Datenschutzgrundverordnung wäre ein Schritt in die richtige Richtung.“ Danach dürfen personenbezogene Daten von Kindern unter 13 Jahren nur mit Einwilligung der Eltern erhoben werden.
„Unternehmer sollten bei Ihren Webseiten immer das besondere Schutzbedürfnis der Kinder im Blick haben und ihre Fürsorge- und Kontrollpflichten erfüllen“, forderte VZBV-Vorstand Billen.
Der Computerspieleverband G.A.M.E räumte ein, dass „bei eingebundenen Fremdinhalten die Kontrolle für Anbieter oft schwierig“sei, sagte Geschäftsführerin Anika von Ribbeck der Berliner Zeitung. Es dürfe aber keine undifferenzierte Verurteilung von Anbietern erfolgen. Beim Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware (BIU) hieß es, die Branche habe die Themen Daten- und Verbraucherschutz aufgegriffen, um über die Chancen und Risiken im Internet aufzuklären.
Apple, Microsoft, SAP, Deutsche Telekom, RIM, Nokia, HTC - Nachrichten aus der IT-Branche. Das Thema.
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22% | Ja, finde ich gut. Die Unternehmen ernennen von sich aus keine Frauen. |
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67% | Nein, ich bin dagegen. Die Qualifikation ist wichtiger als das Geschlecht. |
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11% | Ist egal, für die Wirtschaft ist das nicht entscheidend. |

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