Für die Beteiligung von abhängig Beschäftigten am Kapital ihres Unternehmens gibt es wesentliche Argumente: Unter kapitalistischen Bedingungen erhalten die Beschäftigten in einem arbeitsteiligen Produktionsprozess von der geschaffenen Wertschöpfung nur einen Lohn, der gerade zur Wiederherstellung der Arbeitskraft reicht.
Dadurch werden die Beschäftigten für die Betriebe im Kapitalismus zu einer Art Ware und zu einer mehrwertschaffenden "Maschine" degradiert - egal ob wir den Kapitalismus mit beschönigenden Titeln wie "Soziale Marktwirtschaft" belegen.
Dadurch dass die Beschäftigten kein Eigentum an den Produktionsmitteln besitzen, haben die Kapitaleigentümer ein Monopol auf Investitionsentscheidungen. Sie bestimmen mit ihren Investitionen über den Produktionsstandort und die -bedingungen und damit über die Ware Arbeitskraft. Damit bestimmen sie auch darüber, wie der von den Beschäftigten geschaffene Wert verwendet und zwischen Lohn- sowie Kapitaleinkommen (Zinsen, Miete/Pacht und Gewinn) verteilt wird.
Daran würde auch eine verbesserte Mitbestimmung letztlich nichts ändern. Denn was nützt die beste paritätische Mitbestimmung, wenn das für Investitionen vorhandene Kapital durch die Aktionäre und Gesellschafter abgezogen und anderweitig verwendet wird. Oder es wird von ihnen erst gar kein neues Kapital mehr zur Verfügung gestellt.
Nur wenn Beschäftigte über Miteigentum am Betrieb in Verbindung mit einer paritätischen Mitbestimmung verfügen, ist das "Investitionsmonopol" des Kapitals auflösbar. Nur dann bleiben die Beschäftigten nicht machtlos und vor allen Dingen keine ewigen "Habenichtse". Zwar können sie heute an der steigenden Produktivität orientierte und damit verteilungsneutrale Löhne erzielen.
Ein solches Verteilungsergebnis ist von den Gewerkschaften aber seit Jahren nicht mehr durchgesetzt worden. Der Tariflohn reicht zwar, um immer mehr zu konsumieren. Damit dringen sie aber, bleibt es bei reinen Lohnzahlungen, nicht in den entscheidenden Kapitalsektor einer Volkswirtschaft ein. Sie bleiben "Gefangene" des Konsums und so ohne jegliche Macht.
Daher gehört eine gesetzlich vorgeschriebene Ge-winn- und Kapitalbeteiligung auf die politische Agenda. Was die Bundesregierung allerdings diesbezüglich gerade mit dem "Mitarbeiterkapitalbeteiligungsgesetz" verabschiedet hat, spottet jeder Beschreibung. Mit diesem Gesetz wird sich nichts an der Verteilungs- und Macht-Schieflage zwischen Kapital und Arbeit ändern.
Voraussetzung für Kapitalbeteiligungen sind echte Gewinnbeteiligungen und keine Lohnverzichte, wie sie zurzeit in kriselnden Unternehmen diskutiert werden. Auch die in der Vergangenheit in einigen Betrieben gezahlten Erfolgsprämien waren keine echten Gewinnbeteiligungen.
Diese Prämien wurden nicht aus den versteuerten Profiten als Gewinnverwendung verteilt, sondern als Personalaufwand verbucht. Damit senken sie den Unternehmensgewinn und damit auch die Steuer.
Die Steuerzahler beteiligten sich hier mit an den von den Unternehmen gewährten Bonuszahlungen. Echte Gewinnbeteiligungen, und nur diese sind gesamtwirtschaftlich akzeptabel, setzen dagegen auf tarifvertraglich fixierte und an der Produktivitätssteigerung orientierte Reallöhne auf.
Solche Gewinnbeteiligungen bedeuten, neben den Lohnzahlungen, eine unternehmensbezogene Verteilung des versteuerten Gewinns zwischen Kapital und Arbeit und stellen im Ergebnis eine Umverteilung zugunsten der Beschäftigten dar. Hier zeigt sich dann, warum Kapitaleigner echte Gewinnbeteiligungen ablehnen.
Schließlich können echte Gewinnbeteiligungen in Kapitalbeteiligungen umgewandelt werden. Entweder in dem sie Teil des Eigenkapitals werden oder als zusätzliches Fremdkapital dienen. Nur bei einer Eigenkapitalbeteiligung müssen die Beschäftigten auch für mögliche Verluste geradestehen.
Dies aber nur in Höhe des zuvor als zusätzliches Einkommen erhaltenen Gewinns. Unter dem Strich blieben sie somit - im Gegensatz zu heute - die Gewinner einer Kapitalpartizipation.