Einige haben im Hauptberuf nur eine Halbtagsstelle und nutzen die übrige Zeit für einen Minijob. Andere haben beruflich mehrere Standbeine und gestalten etwa neben der Arbeit als IT-Administrator noch Internetseiten. Und bei manchen reicht ein Job allein einfach nicht zum Leben. Für alle gilt: Sie müssen beim Zweitjob etliche arbeitsrechtliche Regeln beachten. Und der Chef im Hauptberuf hat in der Regel ein Wörtchen mitzureden.
Mancher mag zwar denken: Was ich neben der Arbeit mache, geht den Chef nichts an. Das ist aber ein Irrtum. So sollten Arbeitnehmer als Erstes in ihren Arbeitsvertrag gucken, wenn sie einen Zweitjob aufnehmen wollen, rät der Rechtsanwalt Michael Eckert aus Heidelberg. „Darin kann festgelegt sein, dass der Arbeitgeber alle Nebentätigkeiten genehmigen muss“, erklärt Eckert, Vorstandsmitglied im Deutschen Anwaltverein.
So eine Klausel ist durchaus zulässig, wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden hat (Az.: 9 AZR 464/00). Wer dagegen verstößt, riskiert eine Abmahnung. Um Streit zu vermeiden, fragen Beschäftigte ihren Chef daher besser immer um Erlaubnis, bevor sie sich einen Zweitjob suchen. (dpa)
In Deutschland haben immer mehr Menschen einen Zweitjob neben ihrem Hautberuf: Ihre Zahl hat sich in den vergangenen Jahren verdoppelt. So gingen im Juni 2010 fast 2,4 Millionen Beschäftigte neben ihrer hauptberuflichen Tätigkeit einer geringfügigen Beschäftigung nach - im Juni 2003 waren es erst rund 1,2 Millionen. Das geht aus auf Zahlen der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg hervor. Der Anteil der Doppeljobber an allen sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer stieg damit von 4,3 auf 8,5 Prozent.
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