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Tod nach Abschiebung: Kein Arzt, keine Medikamente

Eine kranke Roma stirbt nach der Abschiebung ins Kosovo. Die deutschen Behörden weisen jede Schuld von sich - doch der Fall wirft zahlreiche Fragen auf.

Abschiebung ins Kosovo per Flugzeug Foto: Imago

Vor dem Verwaltungsgericht in Trier läuft noch immer eine Berufungsfrist für Borka T., sie hat das Aktenzeichen 2K439/10. Würde die Berufung positiv beschieden, erklärt eine Sprecherin des Gerichts, dann gäbe es ein Rückkehrrecht, so sieht es die Verfahrensordnung deutscher Gerichte vor. Doch Borka T. ist tot.

Die 47-jährige Roma war in den frühen Morgenstunden des 7. Dezember 2010 gemeinsam mit ihrem Ehemann und dem 14-jährigen Sohn Avdil von der Polizei in ihrer Wohnung in Mayen bei Koblenz abgeholt worden. Ihnen blieben 30 Minuten, um zu packen – eine ganz gewöhnliche Abschiebung. Die Fahrt ging zum Flughafen Düsseldorf, dort wurde T. von einem Arzt untersucht. Es ging dabei nicht um die Posttraumatische Belastungsstörung und die Depression, die ihr attestiert worden waren, nicht um Medikamente – gefragt war nur ihre Reisetauglichkeit. Kurz darauf startete der Flug nach Pristina.

Anwalt erhebt Vorwürfe

Der Bonner Anwalt Jens Dieckmann ist noch immer empört über den Vorgang. Mehrere Atteste hätten die Krankheit von Borka T. bestätigt, sagt er. „Sie war in fachärztlicher Behandlung und unterzog sich mit Unterstützung der Caritas in Mayen einer Therapie“. Bei den Behörden, vor dem Gericht, auf dem Flug galt das alles nicht mehr. Und danach auch nicht: Entgegen anders lautender Angaben des Gerichts und des Auswärtigen Amtes erwarteten Borka T. und ihre Familie in Pristina keine Botschaftsangehörigen, keine Ärzte und keine Medikamente. Mit gerade einmal 220 Euro in der Tasche fuhr die Familie im Taxi zwei Stunden lang nach Süd-Serbien, wo einige Verwandte in einem Ort in Baracken leben.

Bleiberecht

Die Innenministerkonferenz hat am 19. November vergangenen Jahres beschlossen, gut integrierten Kindern und Jugendlichen ohne Bleiberecht in Zukunft eine gesicherte Aufenthaltsperspektive zu ermöglichen.

Heranwachsende, die etwa den Hauptschulabschluss oder das Abitur ablegen, müssen damit nicht mehr ihre Abschiebung befürchten. Auch die Eltern der Jugendlichen sollen ein Aufenthaltsrecht erhalten, wenn sie ausreichend Integrationsleistungen erbracht haben und den Lebensunterhalt ihrer Familien überwiegend sichern können.

Flüchtlingsorganisationen kritisieren die Einigung als zu schwammig, weil etwa nicht nachvollziehbar sei, wer als „gut integriert“ gelte. Im vergangenen Jahr wurden etwa 40000 Asylanträge in Deutschland gestellt. (big)

Am vergangenen Freitag erfuhr Dieckmann, dass Borka T. tot ist. Kurz nach dem Jahreswechsel war sie zusammengebrochen und in einer Klinik in Kragujevac ins Koma gefallen. Borka T. starb an einer Gehirnblutung. Dieckmann und der Leiter des Fachdienstes Migration des Caritasverbandes, Markus Göpfert, erheben schwere Vorwürfe gegen die Behörden. „Die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz hätte vor der Abschiebung die Diagnose überprüfen müssen“, sagt Göpfert. „Die Abschiebung bedeutet faktisch einen Abbruch der fachärztlich gebotenen Behandlung“, sagt Dieckmann.

Die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz weist jede Verantwortung von sich. Man habe sich lediglich an die Vorgabe des Verwaltungsgerichts Trier gehalten, wonach es Behandlungsmöglichkeiten im Kosovo gebe, sagt ein Sprecher. Einen Zusammenhang zwischen fehlenden Medikamenten und dem Tod von Borka T. hält er für abwegig. „Hirnblutungen können immer wieder auftreten.“ Das Verwaltungsgericht Trier reicht den Schwarzen Peter weiter: Man habe sich an die Angaben des Auswärtigen Amtes gehalten, wonach die Frau auch im Kosovo hätte weiterbehandelt werden können, sagt eine Sprecherin. Doch dasselbe Gericht hatte in einem ähnlichen Fall eine Abschiebung ausgesetzt – wegen mangelnder Behandlungsmöglichkeiten bei posttraumatischen Belastungsstörungen im Kosovo. Das Außenministerium gebe keine Auskünfte „zu Details aus internen Lageberichten“, sagt ein Sprecher. Aus Sicht des UN-Flüchtlingshilfswerks UNHCR ist die Behandlung im Kosovo allenfalls „eingeschränkt“ möglich.

Einig sind sich alle Beteiligten darin, „den Vorgang“ als besonders „tragisch“ zu empfinden. Auch weil für den Sohn der Familie das neue Bleiberecht für gut integrierte Minderjährige gegriffen hätte, das die Eltern einschließt. Die Innenminister der Länder hatten es am 19. November beschlossen, zwei Wochen vor der Abschiebung. Einen Abschiebestopp erließ Rheinland-Pfalz aber lange nach anderen Ländern erst am 23. Dezember, 34 Tage später.

Den Vorwurf Dieckmanns, das rheinland-pfälzische Innenministerium habe nicht schnell genug auf den Beschluss der Innenminister reagiert, weist die Behörde zurück. Man habe einen Abschiebestopp verhängt, unmittelbar, nachdem der Bundesrat im Dezember Vorschläge für ein Bleiberecht vorgelegt habe. Anwalt Dieckmann kämpft nun für die Rückkehr wenigstens von Vater und Sohn. Die Berufungsfrist vor dem Verwaltungsgericht läuft ja noch.

Autor:  Felix Helbig
Datum:  12 | 1 | 2011
Kommentare:  21
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