Langfristige Ziele: Der Ausstoß klimaschädigender Gase muss drastisch gesenkt werden. Die Emissionen sollen so weit gedrosselt werden, dass die Erderwärmung auf zwei Grad beschränkt bleibt.
Rechtliche Bindung: Im Schlussentwurf für das Abkommen fehlt das zuvor genannte Ziel, im kommenden Jahr ein rechtlich verbindliches Klima-Abkommen zu verabschieden. Daran hat vor allem die EU heftige Kritik geübt.
Finanzhilfen für Arme: Die Industrieländer sollen bis 2020 gemeinsam jährliche Hilfen in Höhe von 100 Milliarden Dollar für die Entwicklungsländer aufbringen. Als besonders bedürftig werden die am wenigsten entwickelten Länder, kleine Inselstaaten und afrikanische Staaten eingestuft. Zusätzlich zu dem langfristigen Ziel haben die EU, die USA und Japan Hilfen für 2010 bis 2012 in Aussicht gestellt: die EU 10,6 Milliarden, die USA 3,6 Milliarden und Japan elf Milliarden Dollar.
Emissionsbeschränkung: Die Ziele sind nicht bindend. Der im Abkommen fixierte Stand reicht von "in Erwägung" bei den USA bis hin zu "zur Gesetzgebung angenommen" für die EU.
Überprüfung: Die Überprüfung der Klimaschutzbemühungen war einer der größten Streitpunkte, vor allem weil China sich gegen internationale Kontrollen sperrte. Nach der Vereinbarung müssen Schwellenländer ihre Maßnahmen überprüfen und die Ergebnisse alle zwei Jahre den UN mitteilen. Einige internationale Kontrollen sind vorgesehen, um westliche Transparenz-Standards zu erfüllen. Die Souveränität soll aber respektiert werden. ( rtr)
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