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400-Euro-Jobberin protestiert

Mörfelden-Walldorf 5,50 Euro für das Auffüllen von Regalen / Verdi: Lohn ist sittenwidrig

Stundenlang räumt Jocelyne Klein Dosen und Flaschen in die Regale des Supermarkts Tegut in Mörfelden. "Eine schwere Arbeit", sagt die 50-Jährige, die bei der Firma Teamwork Die Büttgen aus Lohmar als geringfügig Beschäftigte angestellt ist. Teamwork Die Büttgen ist ein so genannter Instore-Logistiker, der mehr als 8000 Personen in Deutschland beschäftigt, davon einen sehr großen Teil auf 400-Euro-Basis. Das Unternehmen wird von Einzelhandelsmärkten mit dem Auffüllen der Regale beauftragt.

Klein hat nun die Nase voll und gibt den Job auf. Für 400 Euro müsse sie mehr als 70 Stunden arbeiten; ihr Stundenlohn beträgt 5,50 Euro. "Das ist eine Schande, ich bin ganz empört", sagt sie. Die Gewerkschaft Verdi teilt die Empörung. "Die Bezahlung ist sittenwidrig", sagt Bernhard Schiederig, Verdi-Fachbereichsleiter Handel in Hessen. Auffüller der Lohngruppe 1C müssten laut Tarifvertrag 1752 Euro im Monat, also 10,75 Euro die Stunde verdienen. Sittenwidrig sei die Entlohnung, wenn sie mehr als ein Drittel unter der branchenüblichen Bezahlung liege.

Schiederig verweist auf das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm, das den Stundenlohn von 5,20 Euro einer geringfügig Beschäftigten beim Textildiscounter Kik als sittenwidrig einstufte und eine Entlohnung von 8,21 Euro für angemessen hielt. Der Haken: Teamwork Die Büttgen ist keinem Tarifvertrag angeschlossen und gehört zu einer anderen Branche als der Handel. "Unsere Löhne sind nicht sittenwidrig", sagt Teamwork-Pressesprecher Patrick Engelke in Bezug auf das Arbeitsgerichtsurteil - das beziehe sich eben auf den Handel. Die 400-Euro-Jobs seien zudem nur ein Zuverdienst, steuerfrei und nicht sozialversicherungspflichtig, gibt er als Erklärung für den geringen Lohn an. Die Firma Tegut in Fulda äußerte sich nicht zu der geringen Bezahlung ihres Dienstleisters.

Dass es in der Lebensmittelbranche üblich ist, Fremdfirmen die Regale auffüllen zu lassen, ist dem Hessischen Einzelhandelsverband bekannt. "Bei den Dienstleistern gibt es alles mögliche", sagt Präsident Frank Albrecht, "damit hat der Einzelhandelsverband nichts zu tun." Mindestlöhne seien eben nicht Gesetz. Einer Diskussion darüber wolle er sich aber nicht verschließen, sagt Albrecht.

Auch Engelke gibt an, Teamwork Die Büttgen arbeite mit anderen Instore Logistikern an Tarifverträgen zu einer höheren Bezahlung. Details gab er aber nicht preis.

Jocelyn Kleins Darstellung, die Regalauffüller verfügten zum Teil nicht einmal über Tritthilfen, sondern müssten auf Bierkästen steigen, um an die oberen Regalfächer zu gelangen, weist der Teamwork-Sprecher von sich. "Das gibt es bei uns nicht", sagt er. Auch dass, wie Klein schildert, die Mitarbeiter stundenlang nichts trinken und nicht die Toilette benutzen dürften, kann er nicht nachvollziehen. "Unsere Mitarbeiter sollen ihre Rechte kennen und werden in Arbeitssicherheit geschult", sagt er. Kleins Antwort: "Aussage gegen Aussage."

Autor:  MADELEINE RECKMANN
Datum:  1 | 4 | 2009
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