Andrea Schulz (Name von der Redaktion geändert) ist körperbehindert. Sie lebt zu Hause, braucht aber zweimal in der Woche Hilfe im Haushalt. Außerdem möchte sie gern regelmäßig in die Kirche und zur Selbsthilfegruppe, was sie allein aber nicht schafft. Sie hat darum beim Kreis Groß-Gerau Unterstützung beantragt und sich für das persönliche Budget für Menschen mit Behinderung entschieden. Dadurch kann sie selbst wählen, wen sie mit der Hilfeleistung beauftragt. Einmal in der Woche kommt eine Nachbarin, einmal ein Bekannter.
Auch früher hätte Schulz Unterstützung erhalten, allerdings nur in Form von einer Dienst- oder Sachleistung. Diese Art der Hilfegewährung ist zwar auch heute noch möglich, sagt Polina Maierle vom Fachbereich Soziale Sicherung im Landratsamt. Seit 2004 gibt es aber alternativ das persönliche Budget. Damals war diese Form der Leistungsgewährung noch Teil eines Modellprojekts, an dem sich in Hessen der Kreis Groß-Gerau und der Kreis Marburg-Biedenkopf beteiligt haben. Nach Inkrafttreten des allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes 2006, das Behinderten Selbstbestimmung und Teilhabe zusichert, wurde das persönliche Budget Anfang 2008 dann fest installiert.
Passgenaue Leistungen
Menschen mit Behinderung können unabhängig von der Art und Schwere ihrer Behinderung, von Alter oder Wohnsituation Geld beantragen, das sie einer Zielvereinbarung entsprechend einsetzen. Im persönlichen Gespräch wird der Bedarf im Einzelfall eingeschätzt, berichten Polina Maierle und ihre Kollegin Anja Freiberger. Die wirtschaftliche Lage spielt eine Rolle, ärztliche Unterlagen helfen, den Gesundheitszustand und die Hilfemöglichkeiten einzuschätzen.
Alle sechs Monate wird überprüft, ob das Budget wie geplant genutzt wird. "Wir haben auch schon Mittel gekürzt", sagt Polina Maierle. In der Regel klappt aber alles wie abgesprochen, die Budgetempfänger sind dankbar für das Zugeständnis an Freiheit und arbeiten mit. "Wir wollen eine passgenaue Hilfe", sagt Anja Freiberger. Das Budget soll den individuellen Bedarf decken. Daher hängt die ausgezahlte Summe immer vom Einzelfall ab. Ein geistig behinderter Mann bekommt zum Beispiel 650 Euro im Monat, um die Begleitung eines Sozialarbeiters bezahlen zu können. Ein anderer erhält 850 Euro für die Einzelbetreuung am Arbeitsplatz, in der Freizeit und beim Einkaufen. Eine Regel gilt allerdings immer: Das Budget darf den Kostenträger nicht teurer kommen als die Dienst- oder Sachleistung.
Derzeit beziehen 31 Menschen im Kreis ein persönliches Budget. 22 sind körperlich behindert, sieben geistig und zwei seelisch. Vier weitere Anträge werden gerade bearbeitet. Am häufigsten wird das Budget für die Teilnahme am kulturellen und gesellschaftlichen Leben genutzt, außerdem für Haushaltshilfen. Auch die Teilnahme an Therapien oder Kursen für Behinderte ist möglich. ( amt)
Der Fachbereich Soziale Sicherung ist unter 06152/989483 erreichbar.
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