Der Fall der von Abschiebung bedrohten Familie Khateeb aus Dietzenbach hat im Kreistag erneut für Diskussionen gesorgt.
In ihrem Antrag mit dem Titel "Keine Abschiebung gegen Kinderrecht" forderten die Grünen den Kreisausschuss und Landrat Peter Walter (CDU) auf, die Normen der UN-Kinderrechtskonvention in vollem Umfang zu respektieren und bei geplanten Abschiebungen zu beachten. Sie schreibt vor, dass das Wohl des Kindes Vorrang hat.
Dies löste bei der Koalition aus CDU und SPD Empörung aus. "Dieser Antrag enthält den versteckten Vorwurf, der Kreis verhalte sich gesetzeswidrig", sagte Bernd Abeln (CDU). Den Grünen warf er vor, sie versuchten, den Landrat "mit Dreck zu bewerfen". René Rock (FDP) sagte, der Antrag gehöre eher in den Bundestag. Deutschland habe die Kinderrechtskonvention nur eingeschränkt ratifiziert.
Landrat: Die Behörden haben keinen Ermessensspielraum
Landrat Peter Walter betonte, die Behörden hätten keinen Ermessensspielraum. "Ich stelle mich ausdrücklich vor das Handeln von Verwaltung und Polizei." Zwar gehe es auch ihm "menschlich sehr nah", wenn das zu Härtefällen führe. Allerdings sei gerade der Fall der Khateebs in langen Verfahren abgewickelt worden.
Die neunköpfige Familie, die eigenen Angaben nach aus Palästina stammt, lebt seit 1991 in Deutschland. Die Kreisausländerbehörde hält sie für Jordanier und will sie abschieben. Der Vater wurde bereits ausgewiesen. Fünf der sieben Kinder kamen in Deutschland zur Welt. Die Familie gilt als bestens integriert.
Verabschiedet wurde schließlich ein Änderungsantrag von CDU und SPD, dem sich auch FDP und Deutsche Liste anschlossen. Darin stellt der Kreistag fest, dass die Verwaltung rechtmäßig handele, Abschiebungen nicht der kommunalen Einflussnahme unterlägen und für Härtefälle der Landtag zuständig sei. Der Kreis habe eine Clearingstelle für aufenthaltsrechtliche Fragen eingerichtet, die bereits vor Verwaltungsentscheidungen eventuelle Härten berücksichtige.
Per Oldehaver (Linke) kritisierte, der Ursprungsantrag sei in sein Gegenteil verkehrt worden.

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