Hainburg/Darmstadt. Im Prozess um die gezielte Ermordung eines Taxifahrers in Hainburg im Kreis Offenbach hat die Staatsanwaltschaft vor dem Landgericht Darmstadt für alle drei Angeklagten lebenslange Haft gefordert.
Der 47 Jahre alte Fahrer sei am 1. Juni vergangenen Jahres "in seinem Fahrzeug auf übelste Art und Weise hingerichtet und wie ein Tier zurückgelassen worden", sagte Staatsanwalt Alexander Homm am Mittwoch. Hintergrund der Bluttat soll die Konkurrenz zweier Taxi-Unternehmen im Kreis Offenbach gewesen sein.
Verteidigung sieht keine Mordmerkmale
Die Nebenklage schloss sich der Einschätzung der Staatsanwaltschaft an. Die Verteidigung sah für keinen der Männer ein Mordmerkmal erfüllt. Eine Tötung sei nicht beabsichtigt gewesen und die Situation im Taxi außer Kontrolle geraten. Das Urteil wird am nächsten Mittwoch (29.) erwartet.
Homm sagte weiter, zwei 39 und 57 Jahre alte Angeklagte seien des heimtückischen Mordes schuldig, ein 48-Jähriger der Anstiftung. Der Fahrer war laut Anklage in eine Falle gelockt und in Hainburg bei Offenbach getötet worden.
Die Tat sei "gezielt und planvoll ausgeführt" worden, sagte der Staatsanwalt. Das Opfer hatte zur Tatzeit schon bei einer anderen Firma gearbeitet. Der Fahrer soll seinen früheren Arbeitgeber aber schlecht gemacht und ihm Kunden weggeschnappt haben.
Staatsanwalt glaubt nicht an "Abreibung"
Der Mord sei "mit schärfster Gewalt" ausgeführt worden, sagte Homm. Zwei der Angeklagten hätten ihr Opfer mit einem Schal derart massiv gewürgt, dass der Taxi-Fahrer zwischen den Sitzen nach hinten gezogen worden sei. Zudem hätten sie mehrere Male mit einem Messer gezielt in den Hals gestochen. Dass der Taxi-Fahrer ursprünglich nur eine "Abreibung" bekommen sollte, sei völlig aus der Luft gegriffen.
Vielmehr sei klar gewesen: "Dieser Mann muss heute sterben." Die Verteidigung plädierte im Fall des 48-Jährigen auf Anstiftung zur Körperverletzung, ohne ein konkretes Strafmaß zu nennen. "Es gab ein Motiv, den Taxi-Fahrer zu vermöbeln, nicht, ihn zu töten", sagte einer der Anwälte.
Der Verteidiger des 57-Jährigen sprach sich für eine Haft von zwölf Jahren und sechs Monaten aus, der Anwalt des 39-Jährigen für 13 Jahre Gefängnis, in beiden Fällen wegen Raubes mit Totschlag. Beide Angeklagte seien schwer drogenabhängig und sollten deshalb zudem die Möglichkeit einer Entziehungskur erhalten. (dpa)

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