Zwei private Kläger aus Hanau und auch die Gemeinde Hainburg haben ihren Widerstand gegen die beiden riesigen Kohlebunker am Eon-Kraftwerk Staudinger Großkrotzenburg aufgegeben. Sie rechnen nicht mehr mit einer Erfolgschance am Verwaltungsgerichtshof Kassel. Grund für den Richtungswechsel ist eine neue Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Umgang mit Sachverständigengutachten.
Ein Aspekt für den Rückzug war dabei für die Gemeinde Hainburg im Kreis Offenbach allerdings auch, "dass durch den angeordneten Sofortvollzug und Bau des ersten Kohlelagers längst unübersehbare Fakten geschaffen worden sind", wie Bürgermeister Bernhard Bessel (CDU) erklärte.
Der erste von insgesamt zwei geplanten Kohlebunkern ist bereits in Betrieb. Rund 220.000 Tonnen Kohle, gut zehn Prozent des Jahresbedarfs im Kraftwerk Staudinger, passen in den 57 Meter hohen Rundbau mit einem Durchmesser von 125 Metern. Bislang wurde die Steinkohle in Großkrotzenburg auf offener Halde gelagert.
Die Nachbarkommunen Hanau und Hainburg waren gegen den Bau der Bunker zu Felde gezogen, weil sie darin eine Vorbereitung für den umstrittenen Kohleblock 6 sehen. Argumentiert hatten sie mit den Risiken eines Brandes und einer Explosion der Lager. Die Stadt Hanau konnte wegen Fristversäumnis nicht als Kläger auftreten, unterstützte den Widerstand aber finanziell.
Gutachten fast unantastbar
Der Anwalt der Kläger, Matthias Möller-Meinecke, empfahl jetzt den Stopp der Klage eingedenk eines "sehr ähnlich gelagerten Falls". Dabei habe das höchste Verwaltungsgericht im Februar eine hohe Hürde für die Einholung zusätzlicher Sachverständigengutachten errichtet. Eon will den zweiten Bunker nur bauen, wenn der neue Kohleblock, einer der weltweit größten, realisiert wird. Die Entscheidung hat das Regierungspräsidium Darmstadt für diesen Sommer avisiert. Ist sie positiv, sehen die Gegner nach wie vor Chancen, das Projekt vor Gericht zu kippen.
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