Der Bundestag hat am Freitag einen Antrag der FDP abgelehnt, demzufolge ein Staatsziel Kultur fest im Grundgesetz verankert werden soll. "Der Staat schützt und fördert die Kultur", heißt es in dem Entwurf der FDP. Dass der kulturellen Sorge des Staates durch verschiedene Artikel des Grundgesetzes bereits Rechnung getragen wird, spielte beim Antrag der FDP, der von den Abgeordneten der Grünen und der Linken unterstützt wurde, keine Rolle. Doppelt hält besser. Die parteiübergreifende Initiative für ein Staatsziel Kultur dient vor allem einer Art politischen Aktivitätsbescheinigung. Für die Kultur ist besser als dagegen.
Das sieht wohl auch die SPD so, die wegen der Koalitionsvereinbarung mit der CDU/CSU mit Nein gestimmt hat, aber in Sachen Staatsziel zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal etwas formulieren will. Dafür ist irgendwie sogar die CDU/CSU. Jedenfalls haben sich deren Vertreter in der Enquete-Kommission Kultur dafür ausgesprochen. Parlamentarismus ist eben auch eine Frage des Timings. Man muss das Richtige zur rechten Zeit wollen.
Nicht richtig liegt indes FDP-Chef Westerwelle, für den es in Wahrheit darum geht, "dass wir in Deutschland stolz darauf sind, eine Kulturnation zu sein". Stolz ist aber keine Kategorie des Grundgesetzes, und Kultur erlangt man nicht durch die Verfassung.
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