Bürgerbeteiligung heißt das Gebot der Stunde. Kein Politiker, der sich nicht für mehr Partizipation ausspricht, keine Reformdebatte ohne Forderung nach mehr Mitwirkung, kaum eine Zeitdiagnose ohne den Hinweis auf „Stuttgart 21“.
Infrastrukturen von der Größe und Art des Bahnhofumbaus lassen sich immer schwerer durchsetzen, und erst recht kein so komplexes und vielschichtiges Projekt wie die Energiewende. Die Umstellung auf erneuerbare Energien und damit nachhaltige Lebens- und Wirtschaftsstile erfordert nicht allein Akzeptanz der Bürgerschaft am Ende eines Prozesses, sondern ihre breit gefächerte und kontinuierliche Mitgestaltung von Beginn an. Jüngsten Umfragen zufolge sind dazu große Teile der Bevölkerung durchaus bereit.
Claus Leggewie ist Professor für Politikwissenschaften, seit 2007 ist er Direktor des Kulturwissenschaftlichen Instituts in Essen, seit 2008 Mitglied im Beirat der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen. Soeben veröffentlichte Leggewie: Mut statt Wut. Aufbruch in eine neue Demokratie. Edition Körber Stiftung, Hamburg, 202 S., 14,80 Euro.
Am kommenden Samstag, d. 3. Dezember, wird Leggewie bei den Frankfurter Römerberggesprächen über das Thema neue Demokratieformen sprechen. Ort: Schauspiel Frankfurt, 10 Uhr.
So weit, so gut – und so schwierig. Zwar liegt schon seit Jahrzehnten ein gut bestückter Instrumentenkasten bereit, der alle Varianten und Nuancen der Beteiligung von der deliberativen Beratung über Mediationsverfahren bis zur Volksabstimmung enthält (Überblick bei www.participedia.net) und die Willensbildung und Entscheidungsfindung der repräsentativen Demokratie stärken soll, ohne diese in Frage zu stellen. Bürgerbeteiligung ist aber nicht zur Routine im politischen Prozess geworden, auf die sich Parlamente, Verwaltungen und nicht zuletzt die Bürger selbst einstellen können.
Bürgerbeteiligung kommt zu spät, wenn – wie im paradigmatischen Fall von Stuttgart 21 – „die Bagger anrollen“ und Parkbäume gefällt werden. Und sie ist von Beginn an viel zu dünn, wenn Bürger in den üblichen Planfeststellungsverfahren punktuelle Einwände gegen ein im Grunde fest umrissenes und verabredetes Vorhaben erheben dürfen, sie mit den Investoren und Entscheidern aber nicht auf Augenhöhe sind.
Heiner Geißlers Schlichtung setzte erst ein, als das sprichwörtliche Kind längst im Brunnen lag; sie ist deshalb höchstens ein Reformanstoß, keine Blaupause für Beteiligungsmodelle der Zukunft. Das gilt auch für ein anderes prominentes Großprojekt, die Mediation zum Ausbau des Frankfurter Flughafens, die sich nach blutigen Konflikten an der Startbahn West zehn Jahre hinzog, die Gemüter beruhigte und den (nun am Ende wieder gefährdeten) Konsens stiftete, eine weitere Start- und Landebahn zu bauen, wenn damit ein Nachtflugverbot verbunden war.
Wie sichert und organisiert man nun Bürgerbeteiligung von Anfang an? Die Energiewende ist ein vielschichtiges und langfristiges Vorhaben, für dessen Umsetzung nur grobe Kennzahlen und Entwicklungskorridore erkennbar sind. Anders als in der überwiegenden Wahrnehmung bei Politik, Verwaltung und Unternehmen, ist sie nicht nur ein Ingenieursprojekt, sie erfordert eine starke soziale und politische Mobilisierung – und wird damit ein „Jedermanns-Projekt.“ Sein Gelingen in ökologischer wie ökonomischer Hinsicht ist wesentlich von der Aneignung durch Konsumenten und Bürger abhängig, die dabei über den Tellerrand ihrer konkreten und kurzfristigen Interessen blicken müssen.
Zu rechnen ist nämlich auch mit Konflikten, bei denen legitime Aspekte von Nachhaltigkeit aufeinander treffen, also „grüne“ Naturschutzeinwände gegen „grüne“ Infrastrukturprojekte (Windparks, Pumpspeicherwerke, Überlandleitungen, Unterflurtrassen etc.) geltend gemacht werden. Hier geht es nicht allein um Zahlenwerke, es geht um die Frage, wie wir in Zukunft leben wollen.
Gerade an solchen Konfliktgegenständen wird Bürgerbeteiligung wachsen und reifen müssen, soll sie nicht reine Spielwiese bleiben. Dafür müssen passgenaue, dem jeweiligen Fall angemessene Verfahren der Meinungs- und Willensbildung entworfen werden, die eine Reihe von Voraussetzungen erfüllen sollten: eine klar definierte Zielsetzung, Rollenaufteilung und Kompetenzzuweisung, ein Höchstmaß an Inklusivität (alle an den Tisch), wirklichlichen Gestaltungsspielraum und echte Ergebnisoffenheit, höchstmögliche Transparenz nach drinnen und draußen (alles auf den Tisch), auch eine hohe Professionalität der Durchführung und nicht zuletzt die Rück-Koppelung an die Legislative und Exekutive.
In der Diskussion ist jetzt eine Zukunftskammer, die langfristig Agenda-Setting betreibt, einen kollektiven Lernprozess ermöglicht und im Erfolgsfall als „Konsultative“ einen festen Platz neben Legislative, Judikative und Exekutive im gewaltenteilig organisierten Prozess der Willensbildung und Entscheidung finden könnte. Von punktuellen Debatten um ein konkretes Infrastrukturvorhaben unterscheidet sich eine Zukunftskammer, insofern es in ihr um umfassendere Weichenstellungen geht, ebenso von Mediationen vor dem Hintergrund zugespitzter Konflikte, insofern hier eher vorbeugend mögliche Konflikte erörtert werden.
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