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Essay: Verschleierte Bedrohung?

Belgien verbietet die Burka. Viele halten aber gerade das Verbot für diskriminierend und einer freien demokratischen Gesellschaft nicht würdig. Die renommierte Jura-Professorin Martha Nussbaum erklärt, warum.

Gefährdet die Verhüllung von Teilen des Gesichts  tatsächlich die Sicherheit und Transparenz unter Bürgern?
Gefährdet die Verhüllung von Teilen des Gesichts tatsächlich die Sicherheit und Transparenz unter Bürgern?
Foto: REUTERS

Anfang des Monats lehnte das katalanische Parlament in Spanien knapp ein Verbot der muslimischen Burka an allen öffentlichen Orten ab – und hob damit eine Abstimmung des Oberhauses in der Woche zuvor wieder auf, das sich für ein Verbot ausgesprochen hatte. Ähnliche Vorschläge könnten bald in Frankreich und Belgien nationale Gesetze werden. Selbst das Kopftuch verursacht häufig Ärger: In Frankreich dürfen Mädchen es in der Schule nicht tragen. In Deutschland (wie in Teilen Belgiens und der Niederlande) ist es in einigen Regionen Lehrerinnen an öffentlichen Schulen verboten, es bei der Arbeit zu tragen, obwohl Nonnen und Priester in vollem Habit unterrichten dürfen. Was hat die politische Philosophie zu solchen Entwicklungen zu sagen?

Beginnen wir mit einer Annahme, die weithin geteilt wird: Dass alle Menschen die gleiche menschliche Würde besitzen. Es herrscht weitgehend Übereinstimmung, dass die Regierung diese Würde mit gleichem Respekt behandeln muss. Aber was heißt es, jemanden in Bereichen des religiösen Glaubens und religiöser Bräuche mit gleichem Respekt zu behandeln?

Zur Person

Martha Nussbaum ist Professorin für Rechtswissenschaften und Ethik an der University of Chicago. Ihr neuestes Buch "Die Grenzen der Gerechtigkeit" erscheint im Oktober im Suhrkamp Verlag.

Fügen wir eine weitere Voraussetzung hinzu: Dass das Vermögen, mit dem jemand nach dem letzten Sinn des Lebens sucht – das häufig „Gewissen“ genannt wird –, ein sehr wichtiger Teil dieser Person ist und eng mit ihrer Würde zusammenhängt. Und wir fügen noch eine weitere Voraussetzung hinzu, die wir die Verletzbarkeits-Voraussetzung nennen könnten: Dieses Vermögen kann durch schlechte weltliche Bedingungen ernsthaft beschädigt werden. Seine Aktivität kann unterbunden werden, und es kann sogar innerlich verletzt oder beschädigt werden. Die erste Art Schädigung, die der amerikanische Philosoph Roger Williams im 17. Jahrhundert mit Gefangenschaft verglichen hat, erfolgt, wenn Personen daran gehindert werden, Bräuche, die ihr Glaube verlangt, offen auszuführen. Die zweite Art, die Williams „Seelenschändung“ nannte, tritt ein, wenn Personen gezwungen werden, Überzeugungen zu vertreten, die sie nicht haben, oder Glaubensgewissheiten zuzustimmen, die sie nicht teilen. Die Verletzbarkeits-Voraussetzung zeigt uns, dass der gleiche Respekt in Gewissensfragen einen Zuschnitt der weltlichen Bedingungen erfordert, der sowohl die Glaubensfreiheit als auch die freie Meinungsäußerung und Glaubensausübung schützt. Daraus schlossen die Väter der US-Verfassung, dass der Schutz des gleichen Rechts in Gewissensfragen die „freie Ausübung“ des Glaubens für alle erfordert. Was bedeutet das wirklich, und welche Grenzen dürfen religiösen Aktivitäten in einer pluralistischen Gesellschaft vernünftigerweise gesetzt werden? Die philosophischen Architekten unserer Rechtstradition konnten leicht sehen, dass dem, was jemand im Namen der Religion tut, dort einige vernünftige Grenzen auferlegt werden müssen, wo Frieden und Sicherheit oder die gleichen Rechte anderer auf dem Spiel stehen. Aber sie suchten nach einem tieferen und prinzipielleren Grundsatz für solche Grenzen und Schutzvorkehrungen.

Philosophische Tradition gespalten

Hier spaltet sich die philosophische Tradition. Der eine Strang, der mit einem anderen Philosophen im 17. Jahrhundert, John Locke, in Verbindung steht, meint, dass der Schutz der gleichen Gewissensfreiheit nur zwei Dinge erfordert: Gesetze, die religiösen Glauben nicht bestrafen, und Gesetze, die keinen Brauch diskriminieren, wenn in Fragen, die religiöse Aktivitäten betreffen, die gleichen Gesetze für alle gelten. Ein Beispiel für ein diskriminierendes Gesetz, sagt Locke, wäre eines, das das Sprechen von Latein in Kirchen für illegal erklärt, den Gebrauch des Lateinischen in Schulen aber nicht einschränkt. Der Sinn eines solchen Gesetzes wäre offenkundig die Verfolgung von Katholiken. Doch wenn ein Gesetz jemanden nicht in dieser Weise verfolgt, kann es bestehen bleiben, selbst wenn es zufällig einigen religiösen Aktivitäten größere Hindernisse in den Weg legt als anderen. Wenn jemand findet, dass sein Gewissen es ihm nicht erlaubt, einem bestimmten Gesetz (etwa den Militärdienst betreffend) zu gehorchen, solle er ruhig seinem Gewissen folgen, sagt Locke, müsste aber die gesetzliche Strafe dafür zahlen.
Eine andere Tradition, die mit Roger Williams, dem Begründer der Siedlung Rhode Island und Autor zahlreicher Schriften über Religionsfreiheit, in Verbindung steht, meint, dass der Schutz des Gewissens stärker sein müsse. Diese Tradition argumentiert, dass Gesetze in einer Demokratie immer von Mehrheiten gemacht werden und daher natürlich deren Vorstellungen von Zweckdienlichkeit verkörpern. Selbst wenn solche Gesetze von ihrer Absicht her niemanden verfolgen, können sie sich als sehr ungerecht gegenüber Minderheiten erweisen. In Fällen, wo solche Gesetze die Gewissensfreiheit belasten – zum Beispiel, wenn sie von jemandem fordern, an einem seiner Feiertage vor Gericht auszusagen oder vom Gebrauch einer Droge abzusehen, den sein sakrales Zeremoniell erfordert –, vertrat diese Tradition die Ansicht, dass dem Gläubigen, der einer Minderheit angehört, eine besondere Ausnahme gewährt werden sollte, die „Anpassung“ genannt wurde.

Quäker vom Militärdienst befreit

Seit George Washington in einem berühmten Brief an die Quäker erklärte, dass er von ihnen keinen Militärdienst verlangen würde, weil die „Gewissensbisse aller Menschen“ die größte „Behutsamkeit und Zartfühligkeit“ verdienten, hat der Anpassungsansatz das Recht und die öffentliche Kultur in den Vereinigten Staaten weitgehend bestimmt. Eine Zeit lang wendete das moderne US-Verfassungsrecht einen Anpassungsstandard an, der besagte, dass die Regierung jemandes „freier Religionsausübung“ ohne ein „zwingendes staatliches Interesse“ (für das Frieden und Sicherheit offenkundig Beispiele sind, wenn auch nicht die einzigen) keine „gravierenden Hindernisse“ in den Weg legen dürfe.
Meiner Meinung nach ist das Anpassungsprinzip angemessener als Lockes Prinzip, weil es die subtilen Diskriminierungsformen erreicht, die im mehrheitlich organisierten demokratischen Leben allgegenwärtig sind. Es hat jedoch auch seine Probleme. Eines besteht darin, dass es für die Richter sehr schwer zu handhaben ist. Fall für Fall Ausnahmen für allgemeine Gesetze zu schaffen, könnte die Kompetenz der Richterschaft übersteigen. Das andere Problem ist, dass der Anpassungsansatz meistens die Religion anderen Gründen vorgezogen hat, warum jemand eine Ausnahme vom allgemeinen Gesetz anstreben könnte. Das ist eine heikle Angelegenheit, die lange Diskussionen erfordern würde, die wir hier aber nicht benötigen, weil an den jüngsten Fällen in Europa überall diskriminierende Gesetze beteiligt sind, die nicht einmal die schwächere Lockesche Prüfung bestehen. Konzentrieren wir uns auf die Burka; die Argumente, die hierbei vorgebracht werden, können auf andere Fälle übertragen werden.

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Autor:  Martha Nussbaum
Datum:  19 | 7 | 2010
Seiten:  1 2
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