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Jürgen Habermas in Frankfurt: Missbrauch und Mehrwert

Der Philosoph Jürgen Habermas spricht an der Frankfurter Goethe-Universität über die Gestalt der Menschenrechte. Von Christian Schlüter

Jürgen Habermas bei seinem Vortrag an der Goethe-Universität.
Jürgen Habermas bei seinem Vortrag an der Goethe-Universität.
Foto: Andreas Arnold

Der amerikanische Philosoph Richard Rorty hat einmal in der ihm eigenen hemdsärmeligen Art gesagt, uns seien die Menschenrechte mittlerweile eine so selbstverständliche und schlichte Tatsache moderner Gesellschaften geworden, dass sie keiner weiteren Begründung bedürften. Vielmehr käme es darauf an, sich mit ihrer Durchsetzung zu beschäftigen - nur daran würde es noch hapern. Wie immer liegt Rorty irgendwie richtig, von Menschenrechten ist schließlich in allen möglichen Zusammenhängen die Rede, in ihrem Namen lassen sich sogar guten Gewissens Kriege führen. Doch so sehr wir auch an ihre Geltung glauben mögen, ein größerer Dissens dürfte sich bei der Frage ergeben, warum wir eigentlich an sie glauben und worin dieser Glauben denn bestehen, wie er sich begründen lassen soll.

Eben dieser Frage hat sich Jürgen Habermas in einem Vortrag angenommen, den er Donnerstagabend als Keynote zur Tagung "Human Rights Today" an der Frankfurter Goethe-Universität hielt. Dabei setzte der Philosoph bei der Intuition an, dass noch etwas unterhalb der Menschenrechte liegen müsse, eine "normative Quelle", deren universalistischer Effet der bloß juridischen Form erst ihre besondere Kraft, ihren "moralischen Mehrwert" verleihe. Habermas bezog sich auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948 - "Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren" - und verwies an dieser Stelle auf den engen begrifflichen Zusammenhang von Menschenwürde und -rechten. Offenbar, so die Schlussfolgerung, läge hier das normative Kraftzentrum.

"Fatale Fehlschläge"

Habermas wollte das so verstanden wissen, dass sich die Menschenrechte eigentlich als rechtsförmige Ausgestaltung der ihnen zugrunde liegenden Menschenwürde darstellen: als die juridische oder kodifizierte Gestalt der "normativen Substanz der gleichen Würde" und damit eines moralisch-universalistischen Geltungsanspruchs.

Das besondere oder neuartige Gepräge der Menschenrechte verdanke sich insofern dem Ineinander von Moral und Recht. Das scheine insoweit plausibel, als der Ruf nach Menschenrechten immer auf die Verletzung der Menschenwürde zurückgehe. Zur Erläuterung nannte Habermas unter anderem die Beispiele der "Ungleichbehandlung von Männern und Frauen nicht nur am Arbeitsplatz" oder die "Unterdrückung junger Frauen in Migrantenfamilien".

Zugleich aber stellt die Verbindung von Recht und Moral ein Problem dar, führt sie doch zu jenem normativen Mehrwert oder Überschuss, der für den polemischen Charakter der Menschenrechte verantwortlich sei. Anders als die Bürgerrechte gelten sie nicht nur innerhalb nationalstaatlicher Grenzen, sondern universal, sie können also auch zur Begründung für die Verletzung staatlicher Souveränität herangezogen werden. Habermas ließ sich von diesem Einwand wenig beeindrucken und wollte trotz der "fatalen Fehlschläge in der Menschenrechtspolitik" an seinem ambitionierten Projekt festhalten - auch wenn etwa im Fall des Kriegs im Irak die "UN-Beschlüsse von einer Supermacht beiseite" geschoben worden seien, um "die Interventionsrechte an sich zu reißen": ein Fall "imperialistischen Missbrauchs".

Das "Janusgesicht der Menschenrechte", trat Habermas die Flucht nach vorne an, dürfe uns nicht davon abhalten, das Instrument der humanitären Intervention weiterzuentwickeln. Die dafür notwendigen politischen wie rechtlichen Institutionen lägen allerdings erst in Bruchstücken vor. So fehle es an einer transnationalen Gerichtsbarkeit, an global operierenden Kräften, die wie eine Weltpolizei in anderen Staaten intervenieren könnten, sowie an Mitteln, demokratisches State- building zu gewährleisten. Der Philosoph sieht auch in der militärischen Gewalt ein legitimes Mittel zur Durchsetzung der Menschenrechte. Das erspart ihm immerhin die Illusion, dass dazu nur gute Argumente, gewissermaßen "der zwanglose Zwang" des besseren Arguments, notwendig seien.

Und dann ließ sich Habermas für einen Augenblick vom normativen Überschuss seiner Ausführungen hinreißen. Er las von seinem Manuskript ab, dass mit den Menschenrechten von 1948 ein Standard gesetzt worden sei, hinter dem wir nicht zurückgehen können, in Hinblick auf dessen Durchsetzung aber auch eine "Rechtspflicht" zu dessen Universalisierung bestehe.

Da hielt der Philosoph inne. Nein, sprach er, das wäre wohl etwas zu viel des Guten, und nahm die Formulierung zurück. So hatte er den "Mehrwert", von dem er gerade noch sprach, vorgeführt: Die Menschenrechte sind ein prekäres und bisweilen gefährliches Ding. Für allfällige, zumal begründungsfreie Lippenbekenntnisse zur Beruhigung des schlechten Gewissens taugen sie nicht.

Und dabei hatte Habermas noch gar nicht davon gesprochen, dass westliche Staaten nicht nur durch "imperialistischen Missbrauch" der Menschenrechte ihre "normative Substanz" beschädigen. Es ist vor allem auch "unsere" Wirtschafts- und Lebensweise, die Millionen Menschen anderswo in menschenrechtswidriger, todbringender Armut leben lässt.

Autor:  Christian Schlüter
Datum:  19 | 6 | 2010
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