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Köln: Geständnis im Kunstfälscher-Prozess

Das Gericht hat den vier Angeklagten milde Urteile und ein kurzes Verfahren in Aussicht gestellt. Die Bedingung: Geständnisse und rückhaltlose Aufklärung des spektakulären Fälschungsskandals - der Hauptangeklagte sagte daraufhin umfangreich aus.

Umfangreiche Aussage: Wolfgang B. (rechts) gesteht alle Bilder gemalt zu haben.
Umfangreiche Aussage: Wolfgang B. (rechts) gesteht alle Bilder gemalt zu haben.
Foto: dpa
Köln –  

In einem der größten Kunstfälscher-Prozesse der deutschen Nachkriegsgeschichte können die vier Angeklagten mit milderen Urteilen und einem kurzen Verfahren rechnen. Das Landgericht Köln stellte den Beschuldigten am Dienstag Gefängnisstrafen von höchstens sechs Jahren und die Einstellung der weiteren Ermittlungen in Aussicht. Voraussetzung seien Geständnisse, die zur „rückhaltlosen Aufklärung“ und Erhellung der Hintergründe der Vorwürfe beitrügen, sagte der Vorsitzende Richter Wilhelm Kremer. Der Hauptangeklagte legte daraufhin ein umfangreiches Geständnis ab. „Alle Bilder habe ich allein gemalt“, sagte Wolfgang B. Er habe auch die Entscheidungen getroffen, wie und wo und zu welchen Preisen die Bilder verkauft werden sollten.

Den sogenannten Deal hatten das Gericht, Staatsanwälte und Verteidiger zuvor ausgehandelt. Das Quartett soll über Jahrzehnte hinweg mindestens 47 gefälschte Werke von Avantgarde-Künstlern des beginnenden 20. Jahrhunderts in den internationalen Kunstmarkt geschleust und fast 16 Millionen Euro kassiert haben. Dafür leisteten sie sich laut Anklage einen luxuriösen Lebensstil. International bekannte Auktionshäuser und namhafte Kunstexperten fielen auf die Fälschungen von Werken von Max Pechstein, Max Ernst und Heinrich Campendonk herein.

Sechs statt zehn Jahre Haft

Das Gesetz sieht für den Anklagevorwurf des gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs bis zu zehn Jahre Haft vor. Der Angeklagte Wolfgang B. (60)., der die Fälschungen hergestellt haben soll, solle im Fall eines Geständnisses nicht mehr als sechs Jahre Haft bekommen, sagte Kremer. Seine Frau Helene B. (53), die die Gemälde an Auktionshäuser lieferte, solle höchstens vier Jahre ins Gefängnis, der „Cheflogistiker“ der Bande, Otto S.-K. (68), höchstens fünf Jahre. Für die vierte Angeklagte Jeanette S. (54) schlug das Gericht eine zweijährige Bewährungsstrafe und Zahlung von 10.000 Euro vor.

Wolfgang und Helene B. sollen außerdem fast eine Million Franken, die auf einem Schweizer Konto lagern, an die Kölner Gerichtskasse zahlen. Das Gericht stellte außerdem die Einstellung der weiteren Ermittlungen in mehr als 30 Fällen in Aussicht. Die Anklage gründet sich auf bisher 14 nachgewiesene Fälschungen. Ferner ist wegen verminderter Fluchtgefahr bei strengen Auflagen die Aufhebung der seit mehr als einem Jahr andauernden Untersuchungshaft der drei Hauptbeschuldigten möglich. (dpa/lnw)

Datum:  27 | 9 | 2011
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