Der Staats- und Medienrechtler Christoph Degenhart von der Universität Leipzig hat das Internet-Gutachten des früheren Verfassungsrichters Hans-Jürgen Papier für die ARD kritisiert. "Papier hat nicht überzeugend dargestellt, warum - wie bisher im Rundfunk - auch im Internet eine Grundversorgung durch die öffentlich-rechtlichen Anstalten nötig sein soll", sagte Degenhart am Donnerstag. "Papier bleibt die Antwort schuldig, welche spezifische Leistung die Öffentlich-Rechtlichen im Internet im Vergleich zu anderen Anbietern erbringen können." Zwischen den Verlegern und den Sendeanstalten gibt es Streit um die Nutzung des Internet. Die Zeitungen und Zeitschriften lehnen einen Ausbau der mit Gebührengeldern finanzierten Internet-Angebote von ARD und ZDF im Netz als Wettbewerbsverzerrung ab.
In seinem Gutachten hatte Papier das Internet dem Rundfunk gleichgestellt. Somit betreibe die Presse mit ihren journalistischen Angeboten im Netz auch Rundfunk und müsse dort "die öffentlich-rechtliche Konkurrenz aushalten", hatte Papier erklärt. Analog zum klassischen Rundfunk hätten ARD und ZDF auch im Netz einen grundsätzlichen öffentlichen Auftrag zu erfüllen. Dagegen betonte Degenhart, die Gleichsetzung des Internet mit dem traditionellen Rundfunk sei unzulässig, "schon weil es an der rundfunkmäßigen Suggestivkraft fehle".
Die Vorstellung, die Menschen müssten im Internet öffentlich-rechtliche Lotsen durch das Informationsangebot im Netz haben, sei mit dem Bild des Grundgesetzes vom mündigen Bürger nicht vereinbar. "Die Nutzer sind eigenständige Persönlichkeiten, sie finden sich selbst im Internet zurecht." Degenhart gilt als einer der profiliertesten Medienrechtler in Deutschland. An der Universität Leipzig leitet er das Institut für Medienrecht und ist Inhaber des Lehrstuhls für Staats- und Verwaltungsrecht. (dpa)