Was sich hinter dem sperrigen Begriff "Rundfunkänderungsstaatsvertrag" verbirgt, hat es in sich. Denn die zwölfte Auflage des Gesetzes, eine Gebrauchsanweisung für ARD und ZDF, zwingt die von der Allgemeinheit finanzierten Sender, sich im Internet zurückzuhalten. Zuschauer werden viele gewohnte Angebote bald nicht mehr finden. Sie werden nämlich gelöscht. Der Mainzer Sender will 80 Prozent seiner Seiten aus dem Netz nehmen. Bis zum Jahresende sollen fast 95 000 Seiten verschwinden - allein vom ZDF.
Dem Kürzungswahn der Mainzelmännchen werden Nachrichten ebenso zum Opfer fallen wie Begleitmaterial der Ratgebersendungen. Neben Rezepten und Checklisten wird auch Schnickschnack zu Promis und Sport gelöscht. Etwa 4000 Videos sollen wegfallen. Zum einen Material, das einfach alt ist, zum anderen aus dem Ausland eingekaufte Serien wie "Inspector Barnaby".
Die neue Gesetzgebung sieht auch vor, dass ARD und ZDF Sport und Fiktionales oft nicht mehr oder nur für wenige Tage in ihre Mediatheken einstellen dürfen. Die Gesetzesnovelle, die zum Juni in Kraft tritt und Übergangsfristen vorsieht, ist ein Entgegenkommen der Politik an Verlage und private Sender. Die Einschränkungen sollen verhindern, dass ARD und ZDF den Wettbewerb verzerren. Sonst wäre die Gefahr, dass die mit pro Jahr acht Milliarden an Rundfunkgebühren ausgestatteten Sender privaten Angeboten wie Ratgebern und Zeitungen keine Chance ließen. Dabei ist das ZDF nicht der erste Sender, der die neuen Spielregeln umsetzt: Der WDR hat schon etliche Rezepte aus seinem Angebot gelöscht.