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Offener Brief: Wie soll man mit Spitzeln verfahren?

Der Leiter des Rumänischen Kulturinstituts aus Bukarest antwortet: Offener Brief an Herta Müller.

Liebe Herta Müller,

die Tatsache, dass ein bestimmter Künstler oder Wissenschaftler sich durch die finanzielle Unterstützung des Rumänischen Kulturinstituts präsentieren kann, bedeutet nicht, dass ich persönlich oder das RKI als Institution den biographischen Werdegang der Betroffenen - in diesem Fall ihre Vergangenheit als Securitate-Informanten - gutheißen: Es weist lediglich daraufhin, dass sie von ihren deutschen und israelischen Kollegen als tragbare akademische Partner angesehen wurden, Kollegen, denen das RKI das gleiche Vertrauen entgegenzubringen versteht, dessen sie sich professionell und moralisch seitens der internationalen akademischen Gemeinschaft erfreuen.

Ich teile Ihre Ansicht, dass die Denunzianten eine Plage der rumänischen Gesellschaft darstellten. Aber der Umgang mit ihnen muss sich den gesetzlichen Vorgaben unterordnen. Wenn wir uns an das Gesetz halten, so stellen wir fest, dass es von einem Staat zum anderen unterschiedlich gehandhabt wird. In Deutschland, dem bislang am entschlossensten vorgehenden Land in Sachen Ausschluss der Stasi aus sämtlichen staatlichen Strukturen, hängt vieles - wie wir gesehen haben - vom aufrichtigen Umgang der Betroffenen mit ihrer Vergangenheit ab, sowie vom Ermessensspielraum des jeweiligen Dienstherrn. In Rumänien wird die Entscheidung über das Schicksal der Denunzianten der Willkür der öffentlichen Meinung überlassen (die dem Gesetz zufolge einen Anspruch auf korrekte Information hat; natürlich ist das häufig genug nicht der Fall). Selbst im Falle eines eindeutigen Nachweises einer etwaigen ehemaligen Tätigkeit als Securitate-Spitzel behält der Informant alle ihm verfassungsgemäß zugesicherten Bürgerrechte. Die Missbilligung durch die Öffentlichkeit hat, gesetzlich betrachtet, keinen Verfall der bürgerlichen Rechte zur Folge. Die Lösung läge, so scheint es, in einem Aufarbeitungsgesetz. Doch Rumänien verfügt nicht über ein solches, und die Europäische Union hat sich, wie Sie wissen, gegen den Erlass solcher Gesetze, die als diskriminierend angesehen werden, ausgesprochen. Ihr Offener Brief beabsichtigt dennoch, mich kraft meines Amtes zu verpflichten, eine solche Diskriminierung vorzunehmen, die mir jedoch laut Gesetz lediglich als persönliches moralisches Urteil - in meiner Eigenschaft als Privatperson - zusteht. Als Repräsentant des Rumänischen Kulturinstituts habe ich aber die Pflicht, mich dem Prinzip zu unterwerfen, das es mir verbietet, staatliche Institutionen zur Durchsetzung meiner persönlichen Überzeugungen einzusetzen, und zwar sowohl jener, die das geltende Gesetz unterstützt, als auch derer, die keine legislative Regelung erfahren.

Liebe Herta Müller, was machen wir mit Denunzianten, wenn wir sie nicht mit Haftstrafen belegen können? Was, liebe Herta Müller, sollen wir tun mit Spitzeln, deren Handlungen sich nicht unter einem strafrechtlich relevanten Tatbestand subsumieren lassen? Mit denen, die keine öffentlichen Ämter bekleiden, die sich zu ihrer Zusammenarbeit mit der Securitate (mehr oder minder, mit und ohne Würde, offen oder stillschweigend, aufrichtig oder scheinheilig) öffentlich bekannt haben? Schränken wir ihre bürgerlichen Rechte ein? Diskriminieren wir sie sozial? Verpflichten wir sie zur ausschließlichen Verrichtung "niederer Arbeiten"? Sollen wir sie isolieren? Wenn es sich dabei um Schriftsteller handelt, sollen wir sie mit Veröffentlichungsverboten belegen? Was sollen wir, die ohne Sünde sind, mit ihnen, den Sündern, bloß tun?

Mit freundlichen Grüßen, Horia Roman Patapievici

Die Schriftstellerin Herta Müller hat in der Frankfurter Rundschau vom 17. Juli kritisiert, dass das ICR zu einer Tagung vom 19. bis 25. Juli in Berlin auch den Germanisten Andrei Corbea-Hoisie und den Historiker Sorin Antohi als Referenten eingeladen hat. Beide haben während der kommunistischen Herrschaft mit dem Geheimdienst zusammengearbeitet. Müller kritisierte, durch die Einladung der beiden früheren Spitzel würde die "moralische Integrität der Wissenschaft" verletzt.

Den Antwortbrief von Horia Roman Patapievici dokumentieren wir in gekürzter Form. FR

Datum:  25 | 7 | 2008
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