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Ruanda: Blutiger Stabilitätsfaktor

Freilassungen und Festnahmen als Code einer außenpolitischen Perspektive.

Die Ermordung des Präsidenten Juvenal Habyarimana gilt als Auftakt des Völkermordes in Ruanda.
Die Ermordung des Präsidenten Juvenal Habyarimana gilt als Auftakt des Völkermordes in Ruanda.
Foto: Getty Images

Abgesehen von der Rohheit, einen Anfang November aus der Untersuchungshaft entlassenen Asylbewerber kurz vor Weihnachten erneut festzunehmen - Ruanda ist ein christliches Land, und es bestand keine Flucht- oder Verdunkelungsgefahr -, abgesehen davon wirft die vom Bundesgerichtshof verfügte Inhaftierung von Onesphore Rwabukombe, ehemaliger Bürgermeister im nordruandischen Muvumba und der Teilnahme an den Massakern der Hutu-Milizen an Tutsi verdächtigt, grundsätzliche Fragen auf.

Die Frankfurter Staatsanwältin Hildegard Becker-Toussaint hatte ihn zusammen mit dem auf Geheiß der ruandischen Führung verhafteten Callixte Mbarushimana aus dem gleichen Grund freigelassen, aus dem sie eine Woche später, am 9. November, die Protokollchefin von Präsident Kagame, Rose Kabuye, am Flufhafen Frankfurt festnehmen und nach Frankreich überstellen ließ: Weil die beiden Erstgenannten in Ruanda kein faires Verfahren erwartet - die Gacaca-Volkstribunale sind eine Farce, und des Völkermords angeklagte Hutu-Führer harren in überfüllten Gefängnissen seit Jahren auf ihren Prozess, sofern sie nicht von Armee oder Geheimpolizei beseitigt worden sind.

All das ist in Frankreich nicht der Fall, wo Rose Kabuye sich auf freiem Fuß befindet: Die Ex-Obristin der Tutsi-Befreiungsarmee ist eine von neun hochrangigen Vertretern des ruandischen Regimes, durch deren Vernehmung der Untersuchungsrichter Jean-Louis Bruguière Licht in das Dunkel zu bringen hofft, das den Abschuss des Flugzeugs mit den Präsidenten Ruandas und Burundis an Bord bis heute umgibt, bei dem auch die französische Crew ums Leben kam. Der Absturz der Maschine am 6. April 1994 löste die Massaker der Hutu-Miliz an der Tutsi-Zivilbevölkerung aus, die Paul Kagames Befreiungsarmee mit der Einnahme Kigalis beendete. Andere sagen, er habe das durch den Genozid ausgelöste Chaos benutzt, um den in Arusha vereinbarten Frieden zu torpedieren und die Macht zu erobern.

Die Frankfurter Oberstaatsanwältin stand mit ihrer mutigen Entscheidung nicht allein: Anfang Oktober hatte das UN-Gericht in Arusha (Tansania), das den Völkermord in Ruanda juristisch aufarbeitet, ein Ersuchen der ruandischen Regierung abgelehnt, die Angeklagten nach Kigali auszuliefern, mit dem Argument, dass dort kein fairer Prozess zu erwarten sei und dass zusammen mit der für den Genozid verantwortlichen Hutu-Miliz auch die Tutsi-Armee auf die Anklagebank gehöre. Schon vorher hatte der spanische Richter Merelles, der die Ermordung spanischer Priester und Missionare während des Genozids untersucht, Haftbefehle gegen 40 Mitglieder der ruandischen Führung erlassen, unter ihnen ein General der in Darfur stationierten afrikanischen Friedenstruppe. Als ein UN-Report bestätigte, was vor Ort seit langem bekannt, aber nur selten in den Medien zu hören oder zu lesen war, dass Ruanda den Osten der Kongorepublik destabilisiert, wertvolle Rohstoffe auf eigene Rechnung exportiert und indirekt den Tod von Millionen Kongolesen verursacht hat, strichen die Niederlande und Schweden ihre Budgethilfe für Kagames Regime.

Die Frage ist, warum die Bundesrepublik sich ausgerechnet in diesem Augenblick solidarisch erklärt mit einer Militärregierung, die Menschenrechte mit Füßen tritt und sich von der autoritären zur totalitären Diktatur gemausert hat? Die Antwort liegt auf der Hand: Es geht um Schadensbegrenzung, nachdem bestellte Demonstranten vor der deutschen Botschaft in Kigali den Unmut des Regimes bekundet und - ein Wink mit dem Zaunpfahl - an den Holocaust erinnert hatten. Berlins Botschafter musste Ruanda verlassen, die diplomatischen Beziehungen wurden suspendiert, und Staatschef Kagame flog demonstrativ nach Frankfurt, um seiner dort inhaftierten Kampfgefährtin einen Besuch abzustatten.

Das Bundesgericht ist kein verlängerter Arm der Regierung, gewiss, aber das Timing der fast zeitgleich erfolgten Festnahme von Onesphore Rwabukombe ist suspekt. Langfristig, so ist zu hören, gehe es um viel versprechende Perspektiven politischer, ökonomischer sowie militärischer Kooperation mit Ruanda, über dessen repressives Regime man sich keine Illusionen mache. Gleichwohl sei Kagame ein Stabilitätsfaktor in Ostafrika, und die Entwicklungsdiktatur, die er seinem Land verordnet habe, ein bemerkenswerter Erfolg.

Ein blutiger Irrtum, denn vom derzeitigen Wirtschaftsboom in Ruanda profitieren nur die Tutsi-Elite und die Nomenklatura des Regimes, während die Hutu-Mehrheit in Armut vegetiert, eingeschüchtert, rechtlos und willkürlichen Repressalien ausgesetzt. Auch die DDR und sogar Rumänien galten einst als Entwicklungsdiktaturen und wurden von westlichen Diplomaten hofiert. Das Erstaunliche ist, dass die unkritische Wertschätzung des ruandischen Regimes sich aus den Zeiten Helmut Kohls über die rotgrüne Regierung bis heute gehalten hat - hier ziehen CDU, FDP und SPD, Linkspartei und Grüne ausnahmsweise am selben Strang, einschließlich der TAZ, deren Afrika-Experte Kagames eifrigster Fürsprecher ist.

Das Regime in Kigali wirft Onesphore Rwabukombe vor, für Massaker an der Tutsi-Bevölkerung in der Grenzregion zu Uganda verantwortlich zu sein. Ich war damals nicht vor Ort und kann die Anklage weder bestätigen noch entkräften, doch eine pauschale Schuldzuweisung an die Volksgruppe der Hutu, die von Natur aus "génocidaires", also Völkermörder seien, ist genauso fragwürdig wie die These einer Kollektivschuld der Deutschen, gegen die diese sich nach dem Krieg zu Recht wehrten.

Die folgenden Sätze aus der Erklärung des spanischen Richters Merelles zu von beiden Seiten verübten Massakern im Grenzgebiet zu Uganda dürften der Wahrheit näher kommen:

"Am 1. Oktober 1990 überquerten 3000 Kämpfer der Tutsi-Befreiungsarmee, militärisch ausgebildet, diszipliniert und gut ausgerüstet, die ugandische Grenze und besetzten ein großes Gebiet im Nordosten von Ruanda. Während der ersten dreißig Tage konnten sie weite Teile des Nordens von Ruanda einnehmen, stoppten etwa 100 Kilometer vor der Hauptstadt Kigali, vertrieben eine große Zahl von Zivilisten und verursachten eine Welle interner Vertreibungen unter der verfolgten Bevölkerung…

Wie weiter unten dargestellt wird, konnte der Nachweis von Verbrechen erbracht werden, deren Ziel die systematische Eliminierung von Personen der ethnischen Hutu-Gruppe war, die Eliminierung von Gebildeten und Hutu-Führern, die Eliminierung möglicher Zeugen und die Eliminierung von Oppositionellen sowie von Priestern und Missionaren, von denen man annahm, dass sie mit Hutu zusammenarbeiteten. Zwischen Juli 1991 und August 1993 änderte die A.P.R. ihre Strategie und gab offenen Angriffen auf bewohnte Gebiete Vorrang, um diese endgültig zu kontrollieren. Als Ergebnis dieser Strategie kam es zu Massakern an der Zivilbevölkerung."

Autor:  HANS CHRISTOPH BUCH
Datum:  6 | 1 | 2009
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